Ri Das andere System mit Zander Kommentar zu 4 G E

Dr. HEINRICH RITTERSHAUSEN

Dozent  an der Universität  Frankfurt a. M.

Das andere System

Ein Wirtschafts- und Finanzvorschlag

in vier Gesetzentwürfen

1932

VERLAG VON GEORG STILKE /  BERLIN

________________

Alle Rechte vorbehalten.

(Jz1)

LMP

LIBERTARIAN MICRO FICHE PUBLISHING

1981

c/o John Zube, “PEACE PLANS”, 35 Oxley St., Berrima, NSW, 2577

Australia. (2005 address!)

jzube@acenet.com.au    www.acenet.com.au/~jzube

PEACE PLANS No.  315

CONTENTS

Schriften von Heinrich Rittershausen

über monetäre und finanzielle Freiheit.

1. DER NEUBAU DES DEUTSCHEN KREDITSYSTEMS,

mit Anmerkungen von John Zube

und Ulrich von Beckerath

2. DAS ANDERE SYSTEM,

Ein Wirtschafts­- und Finanzvorschlag

in vier Gesetzentwürfen

(jz2)

 


Das andere System

Analytische Inhaltsangabe 7

Vorwort. 12

I.      Grundsätzliche Abkehr vom gegenwärtigen wirtschaftspolitischen System. 15

Zwei grundverschiedene wirtschaftspolitische Methoden_ 15

Vernichtendes Urteil über das heutige wirtschaftspolitische System. 15

Versagen der Führung. 16

Traditionsgebundene deutsche Methoden verdienen den Vorzug vor einem vom Auslande übernommenen System. 16

II. Gegenüberstellung der beiden Regierungssysteme in drei Prinzipien. 17

1. Der Annahmezwang_ 17

Ein verhängnisvolles Experiment.  —_ 17

Inflation ist nur bei Annahmezwang möglich. - - 17

Die zwei Währungssysteme.  - - 18

Verbundenheit der gegenwärtigen Regierungen mit Annahmezwang und Inflationismus. —_ 18

Wiederabschaffung des inflationistischen Zwangskursregimes als erste Hauptforderung der hier vertretenen Wirtschaftspolitik. —_ 19

2. Der Zentralismus. 20

Verwüstende Wirkung des Zentralimus. —_ 20

a) Der Zentralismus in der allgemeinen Wirtschaftspolitik. —_ 20

Züchtung eines ungesunden Konzernwesens. —_ 20

Bolschewistischer Charakter des Kreditzentralismus. —_ 21

b) Deflation als Folge des Zentralismus in der Währungspolitik.  —  (jz38) 22

Selbsthilfe der Bevölkerung verboten. —_ 23

Inflation und Deflation im herrschenden System verwurzelt. —_ 23

3. Der Begriff der Ehrlichkeit des Staates. (Jz40a) 23

Ehrlichkeitspflicht des Staates gegenüber seinen Bürgern. —_ 23

Annahmezwang, Inflation und Erschütterung der Vertragstreue. —_ 24

Doppeldeutigkeit aller drei Währungsgesetze.  —_ 24

Nicht Goldwährung, sondern Parallelwährung in Deutschland gesetzlich gültig. —_ 25

Doppeldeutigkeit auch des Gesetzes über wertbeständige Hypotheken. —_ 25

Weitere Beispiele. —_ 26

Ergebnis. —_ 26

III. Die Hauptgedanken der Gesetzentwürfe. 27

1. Die gegenwärtige Lage als Ausgangspunkt. 27

In letzter Stunde. —_ 27

Nicht andere Phrasen, sondern anderes System. —_ 27

Vergleichung mit dem Inflationsjahr von 1923. —_ 27

Zerstörung des Kreditverkehrs 1923 und 1932. —_ 28

Keine Neuauflage des Havensteinschen Systems tragbar. —_ 29

Die Lösung damals und heute. —_ 29

Die Idee der Verrechnung als gemeinsamer Bestandteil aller vier Gesetzentwürfe. —_ 29

2. Die Sanierung des kurzfristigen Kredits des Reichs: 30

Ausgabe von Reichskassenscheinen. —_ 30

Reichskassenscheine als Steuerschecke oder Steueranweisungen. —_ 31

Unentbehrlichkeit der Reichskassenscheine. —_ 31

Entlastung der Reichsbank. —_ 32

Sicherung der Reichskassenscheine durch die Steuerfundation. —_ 32

Beibehaltung der Steuerfundation auch für die bisher ausgegebenen Reichsbanknoten. —_ 33

Beseitigung der Annahmepflicht für Reichsbanknoten als Radikalmittel gegen die Inflations-gefahren. —_ 33

Kursnotierung der Reichskassenscheine als Kontrolle. —_ 33

Weitere Sicherungsmassnahmen für die Reichskassenscheine. —_ 34

3. Das Reich als Rückversichercr des Volkes gegen Inflation. Eine Reichsanleihe aus den thesaurierten Notenbeständen. 34

Das Reich als Rückversichercr des Volkes gegen Inflation.  —_ 35

Zwang gegen die Hamsterbestände an Reichsbanknoten. —_ 35

Steuerguthaben als Notanleihe und als Aufnahmebassin für herauskommende Hamsterbestände an Reichsbanknoten. —  (jz101) 35

Das Reich als Rückversicherer auch gegen Devalvation, Prolongation und Konversion. —_ 36

4. Die Sanierung des langfristigen Kredits des Reichs: Anleiheverrechnung. Erleichterung der Steuerzahlung. Kurssteigerung der öffentlichen Anleihen bis auf Pari. Dadurch Sanierung der Sparkassen und Versicherungsträger. Ermöglichung neuer Reichsanleihen. Senkung des Zinsniveaus. 36

Wirksame Massnahmen gegen den katastrophalen Kursstand der öffentlichen Anleihen. —_ 36

Die Verrechnung von Anleihestücken usw. bei Steuerzahlungen. —_ 37

Weitere Annäherung an den Parikurs der öffentlichen Anleihen durch Erbschaftssteuerverrechnung. —_ 37

Schaffung eines bedeutenden zusätzlichen Placierungsspielraums für Reichsanleihen. —_ 37

Rettung der Kleinsparer und Versicherten, die durch die Entwertung der Anleihebestände von Sparkassen und Versicherungsträgern bedroht sind. —_ 38

Anleiheverrechnung in Preussen 1809 verwirklicht gewesen. —_ 38

Wirkungen der Senkung des Zinsniveaus. —_ 38

Ausdehnung der Anleiheverrechnung auf die Industrie. —_ 39

5. Verrechnungsbanken mit Scheckgeldausgabe. Bereitstellng von Umsatzkredit. Dezentralisierung der Zahlungsmittelausgabe, der Banken und der Industrie. Brechung des Geldmonopols und der Zinsknechtschaft. Beendigung der Deflation. Agrarkredit. Sicherungen. (1) 39

Allgemeine Verrechnung von Forderungen aus dem gesamten Güteraustausch der Wirtschaft. —_ 39

Die Schaffung von Verrechnungsbanken. —_ 39

Typisierte Verrechnungsschecke als Ersatz für die Zwangskurszahlungsmittel der Reichsbank. —_ 40

Bereitstellung von echtem Umsatzkredit durch die Verrechnungsbanken. —_ 40

Brechung des Zentralbanksystems. —_ 41

Brechung des Geldmonopols und der Zinsknechtschaft. —_ 41

Der falsche und der richtige Weg zur Senkung des Zinsniveaus. —_ 42

Beseitigung des Kreditzentralismus.  —_ 42

Ein Netz städtischer und ländlicher Verrechnungsbanken. —_ 43

Radikalmittel gegen Deflation. —_ 43

Das Schecksystem als das klassische Mittel im Kampf gegen die Deflationen der Geschichte. —_ 44

Kein Verstoss gegen das Notenmonopol der Reichsbank. —  (jz130) 44

Ausschluss der Bareinlöfung: Run-Sicherheit dieses Banksystems.  —_ 45

Die Verrechnungsbank eine private Zahlungsgemeinschaft. —_ 45

Die Rückströmung der Verrechnungsschecke. —_ 45

Sicherung des Parikurses der Verrechnungsschecke. —_ 46

Ausschluss von Missbräuchen. —_ 46

Keine Schwerigkeiten aus der Verschiedenheit der Zahlungsmittel. —_ 46

Entscheidung zwischen uniformem Geldwesen bei zerstörendem Zentralismus oder Dezentralisation und gesunder Wirtschaft. —_ 47

Interlokale Austausch- und Girozentralen der Verrechnungsbanken. —_ 47

Der Agrarkedit und die Agrarfrage. —_ 47

Die Ritterschaftliche Privatbank in Pommern als Notenbank. —_ 48

Das Agrarproblem als Absatz- und Verrechnungsproblem. —_ 48

Die Ware schafft sich selbst ihr Kaufmittel, ihr Zahlungsmittel; 49

6. Wertbeständige Rechnung und uninflationierbare Währungn nach preussisch-deutschem System. 49

Sicherung dieses umfassenden Verrechnungssystems durch Begründung einer unveränderlichen Werteinheit. —_ 49

Unsicherheit und Gesetzwidrigkeit der gegenwärtigen de Facto-Reichsmark-Einheit.  —_ 50

Wertbeständige Rechnung und Annahmezwang unvereinbar. —  (jz149) 50

Nicht Beseitigung, sondern Bekräftigung der Goldklauseln. —_ 50

Aufhebung des Annahmezwanges. —_ 50

Die wertbeständige Masseinheit der deutschen Währung. —_ 51

Unveränderlichkeit des Preissystems und der Einheit, Beweglichkeit der Zahlungsmittel. —_ 51

Der Goldmarkt und die Effektivierung der wertbeständigen Währung durch Kursnotiz der Zahlungsmittel. —_ 52

Wiederaufnahme der preussisch-deutschen Währungstradition. —_ 53

Ersatz des eigenen deutschen Goldmarktes durch den Londoner Goldmarkt und die Sterling-Notiz.  —_ 53

Freigrenze. —_ 54

Schutzbestimmungen. —_ 54

Lösung des Gold-Dilemmas: Ausschaltung des Goldes als Zahlungsmittel und als Deckung. Kräftigung des Goldes in seiner Rolle als Wertmesser. —_ 54

Devalvation dann überflüssig. —_ 55

7. Die Sanierung der Reichsbank und des Depositenwesens. Abwicklung des alten Reichsbankbestandes. Rückführung der Reichsbank auf das Bankgesetz. 56

Die Sanierung des Depositenwesens als Ergebnis. —_ 56

Die Sanierung der Reichsbank. —_ 57

Teilung des Reichsbankgeschäfts in Altgeschäft und Neugeschäft. —_ 57

Programmatische Bedeutung der Einziehung der alten und der Ausgabe der neuen Reichsbanknoten. —_ 57

Schutz gegen abermaligen Missbrauch der Reichsbank. 58

Wiedereinführung der Kontrolle der Reichsbank durch den Reichsrechnungshof. —_ 58

Die Behandlung der neuen Reichsbanknoten. — (jz204) 58

Die Behandlung der alten Reichsbanknoten. —_ 58

Publizität für den Abwicklungsbestand. —_ 59

Einwirkung der anderen Gesetzentwürfe auf Reichsbank. —_ 60

IV. Der Wortlaut der „Vier Gesetzentwürfe" zur Bekämpfung der Deflation, Verhinderung der Inflation und Senkung des Zinses (vgl. S. 5). 60

1.     Entwurf eines Gesetzes über Reichskassenscheine. 60

2.     Entwurf eines Gesetzes über Erleichterung der Steuerzahlung durch Schuldtitel und Schuldbuchforderungen. (In dem von Dr. Walter Zander kommentierten Entwurf ist dies Nr. 3 ! – J.Z.) 62

3.     Entwurf eines Gesetzes über Verrechnungsbanken. (In dem von Dr. Walter Zander kommentierten Entwurf ist dies Nr. 4 ! – J.Z.) 64

4. Entwurf eines Gesetzes über wertbeständige Rechnung und Entlastung der Reichsbank. (In dem vom Dr. Walter Zander kommentierten Entwurf ist dies Nr. 1 ! – J.Z.) 67

I. Kapitel. 67

II. Kapitel. 68

III. Kapitel 69

(ENDE Das Andere System)

Anhang_ 71

J.Z:Anmerkung von John Zube_ 71

Vier Gesetzentwürfe zur Bekämpfung der Deflation, Verhinderung der Inflation und Senkung des Zinses nebst Begründung. (Im Auftrage der anderen 6 Verfasser von Dr. Walter Zander geschrieben. – J.Z.) 72

Begründung. 73

Einleitung. 73

Erster Hauptteil. 73

Zweiter Hauptteil. 76

Dritter Hauptteil. 78

Frl.  Bloess (Wahrscheinlich  Maria  Bloesz  - J. .Z.)                               28.02.1933. Verrechnung von Anleihen und Zinskupons. 86

Auszug aus: Wilhelm Lexis: Allgemeine Volkswirtschaftslehre, S. 120: 87

Aufsatz H. Rittershausen: Vier Gesetzentwürfe_ 88

Erläuterungen: 88

Ausgangspunkt: 88

Grundprinzip: 88

A. Der staatliche Sektor der Wirtschaft 88

I. Die Lage der öffentlichen Hand. 88

II. Das gegenwärtige finanzpolitische Problem: 89

III. Nicht mögliche Finanzierungsmittel. 89

IV. Lösung. 89

B. Der private Sektor der Wirtschaft. 94

I. Ausdehnung des Verrechnungsverkehrs auf die Privatwirtschaft. 94

II. Grundzüge des neuen Verrechnungsbankwesens. 95

C. Wertbeständige Rechnung und Entlastung der Reichsbank. 97

I. Zwangskurs. Annahmezwang und Inflation. 97

II. Beseitigung des Zwangskurses und des Annahmezwangs für die Reichsbanknoten. 101

III. Wertbeständige Rechnung. 101

IV. Neuaufbau des Geschäfts der Reichsbank. 102

Anmerkungen von John Zube (Fussnoten in “Das andere System) 104


Analytische Inhaltsangabe

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Seite

Vorwort ........................................................................................................................................................      3

Autoren der „Vier Gesetzentwürfe ............................................................................................................      5

I. Teil:

Grundsätzliche Abkehr vom gegenwärtigen wirtschaftspolitischen System .................     7

Zwei grundverschiedene wirtschaftspolitische Methoden - - Vernichtendes Urteil über das heutige wirtschaftspolitische System - - Versagen der Führung. — Traditionsgebundene deutsche Methoden verdienen den Vorzug vor einem vom Auslande übernommenen System. — (jz3)

II. Teil:

Gegenüberstellung der beiden Regierungssysteme in drei Prinzipien .............................   12

1. Der Annahmezwang ...........................................................................................................................     12

Ein verhängnisvolles Experiment. — Inflation ist nur bei Annahmezwang möglich. — Die zwei Währungssysteme. — Verbundenheit der gegenwärtigen Regierungen mit Annahmezwang und Inflationismus. — Wiederabschaffung des inflationistischen Zwangskursregimes als erste Hauptforderung der hier vertretenen Wirtschaftspolitik. —

2. Der Zentralismus …………………………...........................................................................................  19

Verwüstende Wirkung des Zentralismus. —

Der Zentralismus in der allgemeinen Wirtschaftspolitik. - - Züchtung eines ungesunden Konzernwesens. — Bolschewistischer Charakter des Kreditzentralismus. — Deflation als Folge des Zentralimus in der Währungspolitik — Selbsthilfe der Bevölkerung verboten. — Inflation und Deflation im  Herrschenden System verwurzelt.  —

3. Der Begriff der Ehrlichkeit des Staates .............................................................................................    28

Ehrlichkeitspflicht des Staates gegenüber seinen Bürgern. - - Anahmezwang, Inflation und Erschütterung der Vertragstreue. — Doppeldeutigkeit aller drei Währungsgesetze. — Nicht Goldwährung, sondern Parallelwährung in Deutschland gesetzlich gültig. — Doppeldeutigkeit auch des Gesetzes über wertbeständige Hypotheken. – Weitere Beispiele. – Ergebnis. - -

                                                                                                                                                                     

III. Teil:

Die Hauptgedanken der vier Gesetzentwürfe .........................................................................     37

1. Die gegenwärtige Lage als Ausgangspunkt ......................................................................................     37

1. In letzter Stunde. — Nicht andere Phrasen, sondern anderes System. — Vergleichung mit dem Inflationsjahr von 1923. — Zerstörung des Kreditverkehrs 1923 und 1932. — Keine Neuauflage des Havensteinschen Systems tragbar. — Die Lösung damals und heute. — Die Idee der Verrechnung als gemeinsamer Bestandteil aller vier Gesetzentwürfe. - -

2. Die Sanierung des kurzfriftigcn Kredits des Reichs: die Ausgabe von uninflationierbaren  

    Reichskassenscheinen .........................................................................................................................     44

Ausgabe von Reichskassenscheinen. - - Reichskassenscheine als Steuerschecke oder Steueranweisungen. — Unentbehrlichkeit der Reichskassenscheine. — Entlastung der Reichsbank. — Sicherung der Reichskassenscheine durch die Steuerfundation. — Beibehaltung der Steuerfundation auch für die bisher ausggebenen Reichsbanknoten. — Beseitigung der Annahmepflicht für Reichsbanknoten als Radikalmittel gegen die Inflationsgefahren. — Kursnotierung der Reichskassenscheine als Kontrolle. — Weitere Sicherungsmassnahmen für die Reichskassenscheine. —

3. Das Reich als Rückversicherer des Volkes gegen Inflation. Eine Reichsanleihe aus den thesaurierten Notenbeständen.  ..........................................................................................................,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,      55

Das Reich als Rückversicherer des Volkes gegen Inflation. — Zwang gegen die Hamsterbestände an Reichsbanknoten. — Steuerguthaben als Notanleihe und als Aufnahmebassin für herauskommende Hamsterbestände an Reichsbanknoten. — Das Reich als Rückversicherer auch gegen Devalvation, Prolongation und Konversion. —

4. Die Sanierung des langfriftigen Kredits des Reichs: Anleiheverrechnung. Erleichterung der
Steuerzahlung. Kurssteigerung der öffentlichen Anleihen bis auf Pari. Dadurch Sanierung der
Sparkassen und Versicherunggträger. Ermöglichung neuer Reichsanleihen. Senkung des Zinsniveaus
  ........................................................................................................................................................................    59

Wirksame Massnahmen gegen den katastrophalen Kursstand der öffentlichen Anleihen. — Die Verrechnung von Anleihestücken usw. bei Steuerzahlungen. — Weitere Annäherung an den Parikurs der öffentlichen Anleihen durch Erbschaftssteuerverrechnung. — Schaffung eines bedeutenden zusätzlichen Placierungsspielraums für Reichsbankanleihen. — Rettung der Kleinsparer und Versicherten, die durch die Entwertung der Anleihebestände von Sparkassen und Versicherungsträgern bedroht sind. — Anleiheverrechnung in Preußen 1809 verwirklicht gewesen. — Wirkungen der Senkung des Zinsniveaus. — Ausdehnung der Anleiheverrechnung auf die Industrie. —

5. Verrechungsbanken mit Scheckgeldausgabe. Bereitstellung von Umsatzkredit. Dezentralisierung der Zahlungsmittelausgabe, der Banken und der Industrie. Brechung des Geldmonopols und der Zinsknechtschaft. Beendigung der Deflation. Agrarkredit. Sicherungen   ...............................................    66

Allgemeine Verrechnung von Forderungen aus dem gesamten Güteraustausch der Wirtschaft. — Die Schaffung von Verrechnungsbanken. — Typisierte Verrechnungsschecke als Ersatz für die Zwangskurszahlungsmittel der Reichsbank. — Bereitstellung von echtem Umsatzkredit durch die Verrechnungsbanken. — Brechung des Zentralbankksystems. — Brechung des Geldmonopols und der Zinsknechtschaft. — Der falsche und der richtige Weg zur Senkung des Zinsniveaus. — Beseitigung des Kreditzentralismus. — Ein Netz städtischer und ländlicher Verrechnungsbanken. — Radikalmittel gegen Deflation. — Das Schecksystem als das klassische Mittel im Kampfe gegen die Deflationen der Geschichte. — Kein Verstoss gegen das Notenmonopol der Reichsbank. — Auschluss der Bareinlösung: Runsicherheit dieses Banksystems. — Die Verrechnungsbank eine private Zahlungsgemeinschaft. — Die Rückströmung der Verrechnungsschecke. — Sicherung des Parikurses der Verrechnungsschecke. - - Ausschluss von Missbräuchen. — Keine Schwierigkeiten aus der Verschiedenheit der Zahlungsmittel. — Entscheidung zwischen uniformem Geldwesen bei zerstörendem Zentralismus oder Dezentralisation und gesunder Wirtschaft. — Interlokale Austausch- und Girozentralen der Verrechnungsbanken. — Der Agrarkredit und die Agrarfrage. — Die Ritterschaftliche Privatbank in Pommern als Notenbank. — Das Agrarproblem als Absatz- und Verrechnungsproblem. — Die Ware schafft sich selbst ihr Kaufmittel.   —  (jz4)

6. Wertbeständige Rechnung und uninflationierbare Währung

     nach preussisch-deutschem System .......................................................................................................           90

Sicherung dieses umfassenden Verrechnungssytems durch Begründung einer unveränderlichen Werteinheit. — Unsicherheit und Gesetzwidrigkeit der gegenwärtigen de Facto-Reichsmarkeinheit. — Wertbeständige Rechnung und Annahmezwang unvereinbar. — Nicht Beseitigung, sondern Bekräftigung der Goldklauseln. — Aufhebung des Annahmezwanges. — Die wertbeständige Masseinheit der deutschen Währung. — Unveränderlichkeit des Preissystems und der Einheit, Beweglichkeit der Zahlungsmittel. — Der Goldmarkt und die Effektivierung der Wertbeständigen Währung durch Kursnotiz der Zahlungsmittel. — Wiederaufnahme der alt-preussisch-deutschen Währungstradition. — Ersatz des eigenen deutschen Goldmarktes durch den Londoner Goldmarkt und die Sterling-Notiz. — Freigrenze. — Schutz-Bestimmungen. — Lösung des Gold-Dilemmas: Ausschaltung des Goldes als Zahlungsmittel und als Deckung. (Jz5) Kräftigung des Goldes in seiner Rolle als Wertmesser. — Devalvation dann überflüssig. - -

7.  Die Sanierung der Reichsbank und des Depositenwesens. Abwicklung des alten Reichsbankbestandes.

     Rückführung der Reichsbank auf das Bankgesetz.  ..............................................................         106

Die Sanierung des Depositenwesens als Ergebnis. — Die Sanierung der Reichsbank. — Teilung des Reichsbankgeschäfts in Altgeschäft und Neugeschäft. — Programmatische Bedeutung der Einziehung der alten und der Ausgabe der neuen Reichsbanknoten. — Schutz gegen abermaligen Missbrauch der Reichsbank. — Wiedereinführung der Kontrolle der Reichsbank durch den Reichsrechnungshof. — Die Behandlung der neuen Reichsbanknoten. — Die Behandlung der alten Reichsbanknoten — Publizität für den Abwicklungsbestand. — Einwirkung der andern Gesetzentwürfe auf die Reichsbank. —

IV. Teil:

Der Wortlaut der „Vier Gesetzentwürfe" zur Bekämfung der Deflation, Verhinderung der Inflation und Senkung des Zinses. ................................................................................................    116

1. Entwurf eines Gesetzes über Reichskassenscheine .....................................................................................   116

2. Entwurf eines Gesetzes über Erleichterung der Steuerzahlung durch Schuldtitel und

    Schuldbuchforderungen ...............................................................................................................................   119

3. Entwurf eines Gesetzes über Verrechnungsbanken ....................................................................................    123

4. Entwurf eines Gesetzes über wertbeständige Rechnung und Entlastung der Reichsbank ..........................    127

Analytische Inhaltsangabe (J.Z.: Hier vorangesetzt, da sie so leichter zugängig ist. – J.Z.)  .........................    131

(jz6)

_________________________________________________________________________________________


Anhang

  1. Anmerkung von John Zube, ca. 1 S.

  1. Begründung zu den Vier Gesetzentwürfen

            von Dr. Walter Zander, ca. 11 Seiten.

            (Seine Anordnung der Vier Gesetzentwürfe war verschieden, die Texte aber, im Wesentlichen, dieselben.)

  1. Notiz über Verrechnung von Anleihen und Zinskupons

      von Maria Bloesz, 28.2.1933, 1 Seite..

  1. Wilhelm Lexis, Auszug, 1 S.:“Theoretisch mögliche

      Ausschaltung des Barverkehrs“, 1 Seite.

  1. Heinrich Rittershausen, undatiert, ein älterer und kürzerer

      Kommentar zu den Vier Gesetzentwürfen,  34 Seiten.

Ich beabsichtige später mehrere solcher Anhänge hinzuzuführen, insbesondere die Broschüre von Dr. Best zu den Vier Gesetzenwürfen und mehrere persönliche und Presse- & Journalberichte über Diskussionen die damals über diese Entwürfe stattfanden.

Aber wichtiger wird wohl sein, zunächst die zweite Fassung von 1948 zu scannieren, die nie gedruckt wurde, sondern nur von mir auf Mikrofiche, and auch das sehr verspätet, reproduziert worden ist.

Auch ist beabsichtigt die ganze hierzu gehörigen Diskussionen, soweit sie schriftlich niedergelegt wurden und noch erhalten sind, ebenfalls zu scannieren, das sie sich mit allen Grundfragen der Geld-, Währungs-, Kredit- und Verrechnungsfreiheit beschäftigen. Teilweise wurde Material zu dieser Diskussions schon micro-verfilmt und ein Teil dieser Verfilmung wurde von Theo Megalli scanniert und auf www.reinventingmoney.com untergebracht. Aber viel mehr davon ist noch erhalten und soll auch scanniert werden. Ob und wann ichm ganz allein, damit fertig werde, dass weiss ich noch nicht.

Auch haben die meisten Schriften von Ulrich von Beckerath für mich noch grössere Priorität für Scanning.

Ich beabsichtige ebenfalls die anderen älteren Schriften von Prof. Heinrich Rittershausen zu diesem Thema zu scannieren. Wenigstens sind diese meist nicht in altdeutsch-kursiver Schrift gedruckt, wie sein Buch „Das andere System“, wobei der Drucksatz von meinem Scannierungssystem nur zu etwa 50 % erkannt wurde. Das erforderte sehr viel und lange Korrekturarbeit und ich kann nicht garantieren, dass ich dabei mehr all 99 % der Fehler ausgemerzt habe. Die Perfektion war nicht mein Ziel sondern nur die Lesbarkeit. 

Warum sich eine so schwer leserliche und scannierbare Druckschrift so lange gehalten hat das weiss ich nicht. Zur Nazizeit wurde sie abgeschafft aber, vielleicht nur mit der Absicht, die älteren Schriften den neueren Generationen weniger zugängig zu machen.

Anscheinend gibt es auch jetzt in Deutschland noch kein Scannierungsprogramm dass mit dieser Druckform leicht fertig wird. Falls das aber doch der Fall sein sollte, dann würde ich gern darüber etwas von irgendjemand hören, denn ich habe noch viele alte Bücher in diesen Drucksätzen und, mit Hilfe eines besseren Programms für diese Schriftsätze werde ich vielleicht wagen, diese ebenfalls zu scannieren – wenn ich noch lange genug lebe.

Ich habe mir „kein Blatt for den Mund genommen“ – oder mich nicht vom Eintippen abgehalten, bei der Hinzufügung von Anmerkungen, in Klammern und durch „J.Z.“ gezeichnet.

Wenn daher jemand nach meinen Anmerkungen suchen sollte,  so unwahrscheinlich das ist, so braucht er nur im Such-Programm „J.Z.“ einzutippen um alle diese Anmerkungen leicht und schnell zu erreichen.

Wenn sie nicht nur kurze Anmerkungen waren, dann habe ich sie von Rittershausen’s Text auch durch Linien abgegrenzt. Meist durch „ --------------“ wenn Microsoft sich da nicht unerwünscht - und für mich unausmerzbar – einschob wie so oft in anderen Aspekten der Textgestaltung. Z.B. konnte ich mich noch nicht immer von Microsoft’s automatischer und unerwünschter automatischer Nummerierung befreien, selbst wenn ich die Option dafür wählte und gegenwärtig has es mir die Text-Vergrösserungs- und –Verkleinerungsmöglichkeiten ganz plötzlich begrenzt. Launisch, wie manche Frauen! Oder vielleicht auch nur Alterserscheinungen, wie ich sie leider auch an mir beobachten kann.

Bei meinen Anmerkungen habe ich mich auch nicht immer auf Geldfragen beschränkt, wenn es mir ratsam schien. Diejenigen, die sich nicht für meine Meinungen interessieren, können sie leicht genug ignorieren.

                                    PIOT, John Zube, 3.6.05.

____________________________________________________________________________________________


Vorwort.

            Quer durch alle Parteien beginnt sich eine Scheidung zwischen den aufbauenden Kräften und ihren Gegnern durchzusetzen. Grundsätzlich neue Regierungsmethoden, neues Denken und Wollen auf allen Gebieten sind im Begriff, sich Bahn zu brechen.

            In diesem Augenblick entsteht die Gefahr, dass die ganze Bewegung missbraucht und um ein Linsengericht an die Machthaber von gestern verkauft wird. Mit wachsender Sorge sieht man eine aussichtslose Notverordnungspolitik sich fortsetzen. Die Enttäuschung wächst, die Gefahr ist gross: Massgebende Kreise hoffen, die Regierungsgewalt vier Jahre lang einer Gruppe von Grossgrundbesitzern,  Konzernfinanziers und Militärs überantworten zu können, um die verantwortungsscheue alte Parteiführerschaft vor der Verlegenheit der Regierung zu bewahren. Vier Jahre lang soll unter Missbrauch der nationalen Phraseologie inmitten der wachsenden Not gegen das Bauerntum und die Siedlung, gegen den gewerblichen Mittelstand und die freien Berufe, gegen Angestellte und Arbeiter regiert werden.

            Das wäre das alte System im nationalen Gewande, das Weiterregieren mit den alten Methoden, nur gegen die Kreise, für die sie bisher eingesetzt wurden. Ob der Zentralismus, der Zwangskurs und die Unehrlichkeit der Gesetze sozialistisch, oder nationalistisch angewandt werden, macht für die heraufkommende nüchterne Generation keinen Unterschied: Das System bleibt dasselbe. Was wir wollen, sind grundsätzlich neue Regierungsmethoden. Nur ein Rückgriff auf die letzten Quellen

3

der Kraft unseres Volkes, im Wirtschaftlichen auf das preussisch-deutsche Finanzsystem, nur die Aufdeckung der tieferen Ursachen der Erfolglosigkeit der Regierungen von Wilhelm II. an, die zusammengehören, vermag die Grundlagen einer neuen Wirtschafts- und Finanzpolitik zu liefern.

            Kein zweites Mal soll die Befreiungsbewegung um ihren Erfolg betrogen werden. Die Periode Metternichs darf sich nicht wiederholen. Nicht noch einmal sollen die endlich erreichten klaren politischen Linien verwischt und verfälscht werden. Heute entscheidet sich wie im Anfang des vorigen Hahrhunderts nicht das Schicksal einer vorübergehenden Regierung, sondern die deutsche Zukunft der nächsten 100

Jahre. - -

            Vor genau einem Jahr habe ich das Buch „Am Tage nach dem Zusammenbruch" herausgebracht, in dem die Bankenkrise mit allen Einzelheiten vorausgesagt wurde. Die damals gemachten Vorschläge wurden nicht beachtet; sie konnten nicht beachte werden, weil die kompromittierten „Sachverständigen" und die „sachverständigen" Interessenten, die man heranzog, damit den Ast abgesägt hätten, auf dem sie sitzen.

            In der Zwischenzeit ist nichts Durchgreifendes geschehen. Die Lage hat sich verschlechtert und ich sehe mich gezwungen, wieder zu sprechen. Möge die Vernunft nicht wieder von subventionierten Bankleitern und anderen Pseudo-Fachleuten sabotiert werden!

                                    Im Juni 1932.                                                                           H. R.

4

**************************************************************************************


Die am Schlusse abgedruckten und hier besprochenen „Vier Gesetzentwürfe" sind das Ergebnis einer Gemeinschaftsarbeit folgender Herren:

            Gustav Ramin                  Heinrich Rittershausen      * * *  (Dr. Munzer, der damals hoch in der   Brüning Regierung stand und deshalb damals nicht mit seinem Namen erwähnt werden konnte. – J.Z.)

            Ulrich von Beckerath        Hans Meis        Walter Unger       Walter Zander

(Jz7)


Die Gesetzentwürfe sind auch gesondert erschienen (Büro Dr. Ramin, Berlin NW 7, Friedrich-Ebert-Strasse 28, gegenüber dem Reichstag); auf die Begründung, die Herr Dr. Walter Zander im Auftrage aller Mitarbeiter verfaßt hat, weise ich besonders hin. (Sie ist hier im Anhang beigefügt. – J.Z.)

Darüber hinaus lege ich hier meine Ansicht über die Gesetzentwürfe im Einzelnen dar.

                                                                                                                        Der Verfasser.


I.                  Grundsätzliche Abkehr vom gegenwärtigen wirtschaftspolitischen System.

            Zwei grundverschiedene wirtschaftspolitische Methoden

Die wirtschaftspolitischen Methoden und Massnahmen der neueren deutschen Wirtschaftspolitik sind nicht nur gänzlich verschieden von der Wirtschaftspolitik Preußens, Bayerns und der anderen gut regierten Patikularstaaten im 19. Jahrhundert, sondern sie führen den Beschauer immer wieder auf einige wenige, innerlich zusammenhängende Grundsätze zurück. Bei genauerem Zusehen erweist sich die wirtschaftspolitische Regierungsmethode der letzten beiden Jahrzehnte also nicht als eine zusammenhanglose Summe von Massnahmen, sondern als festgefügtes wirtschaftspolitisches System. Wenn den leitenden Persönlichkeiten der zahlreichen Regierungen, Parlamente und wirtschaftlichen Vertretungen diese Motivation ihrer Handlungen auch nur selten zum Bewusstsein gekommen ist, so ist man doch berchtigt, von einem „System“ zu sprechen, weil sich dieselben Methoden in verschiedenen ausländischen Staaten zum Teil seit Jahrhunderten und häufig im Kampfe gegen die damals ganz anders geartete deutsche Wirtschaftspolitik in Anwendung befunden haben und dort seit langem als einheitlich erwiesen und bekannt sind.

            Auf dem Gebiete der Geld-, Bank- und Währungspolitik, die hier zur Rede stehen, ist das gegenwärtige System gekennzeichnet durch den Annahmezwang, den Zentralismus und den Mangel eines ausreichenden rechtspolitischen Ehrichkeitsbegriffs. Die hier vertretene deutsche Wirtschaftspolitik dagegen beruht

(1) auf der Ablehnung der Annahmepflicht,

(2) der Dezentralisation und

(3) der radikalen Ehrlichkeit des Staates gegen seine Bürger.

7

            Vernichtendes Urteil über das heutige wirtschaftspolitische System.

Die Misserfolge des neuen wirtschaftspolitschen Systems, das seit etwa 1890 und insbesondere seit 1918 immer mehr zur Macht gekommen ist, liegen klar zu tage. Ein blühendes Land ist in wenigen Jahren zu Grunde gerichtet worden. Die Zahlungen mußten eingestellt werden; die äußere Macht ist gemindert; die innere Politik in ausländische Abhängigkeit geraten; fast ein Drittel der Bevölkerung wird daran verhindert, das zu erzeugen, an was Mangel herrscht, und das zu konsumieren, was es produziert hat; die Landwirtschaft ist um ihren Absatz bei der Industrie und die Industrie um ihren Absatz bei der Landwirtschaft gebracht worden; trotz und angesichts namenlofer Not der Volksgenossen werden immer größere Teile der Industrie und der Landwirtschaft stillgelegt, sodass immer weniger Produktion zur Verteilung verfügbar ist. Der deutsche Osten verödet, die ehemals blühende mittlere Industrie Mittel- und Süddeutschlands bietet auf weiten Strecken das Aussehen eines Friedhofs.

            Es wird nun behauptet, für diesen völligen Misserfolg der Massnahmen der letzten Regierungen sei das gegenwärtige System nicht verantwortlich zu machen. Eine ausgedehnte Krisenliteratur hat sich bemüht, diesen beschönigenden Standpunkt mit Beweismaterial zu unterbauen. Das Loch im Westen sei die Ursache der Inflation, der Abruf der Auslandsgelder die der Deflation gewesen, die Reparationen insbesondere seien der Hauptgrund der Krise. Diese Entschuldigungen übersehen die erwähnten drei wichtigsten Gesichtspunkte, die später kapitelweise zu behandeln sein werden. In den Jahren 1806 - 1813 war beispielsweise das „Loch im Westen“ viel grösser, fast das gesamte Land war besetzt und doch konnte sich inmitten der übergroßen Schwierigkeiten der ganzen damaligen Welt keine Inflation enwickeln, weil die

8

Zahlungsmittel in Preussen keinen Zwangskurs er­hielten, weil die Regierung damals wusste, dass Annahmezwang Inflation nach sich zieht, und weil die Kampfstellung gegen die Inflation und rückhaltlose Ehrlichkeit von der damaligen Regierung als die Grundlagen der Staatsmoral angesehen wurden. Auch die Entschuldigung der Deflation mit dem Abruf der Auslandsgelder geht fehl, weil eine solche Überspannung des Depositenwesens der deutschen Banken nur infolge der Zinsüberhöhung des Notenmonopols möglich war, weil es Sache liquide verwalteter Banken gewesen wäre, das System sofort abrufbarer Auslandsgelder gar nicht erst aufwachsen zu lassen. (1)

Auch die Berufung auf die Reparationen kann keine genügende Entschuldigung bedeuten, hat doch die Lage sich nach Beendigung der Reparationszahlungen keineswegs gebessert und waren doch die übermässigen Reparationszahlungen nur durch das Vorhandensein einer auf Annahmezwang aufgebauten Reichsbank, die als Tributbank gegen die Interessen des deutschen Volkes konstruiert war und geführt wurde, überhaupt möglich. (1)

Die großen Schwierigkeiten der Lage, die aus zahlreichen Krisenursachen resultieren, sollen keineswegs verkannt werden, aber festgestellt muss werden, dass es das verfehlte wirtschaftspolitische System war, das sich als unfähig erwies, die gewaltigen Kraftreserven Deutschlands zu mobilisieren, die Widerstandskraft des Wirtschaftskörpers zu organisieren und den Angriffen der Gegner und der Krise wirksame Verteidigungsmittel entgegenzusetzen. Hätte man an der traditionellen Wirt-

_________________________

(1)   Vgl. Rittershausen, Der Neubau des deutschen Kreditsystems, eine zentrale nationalpolitische Aufgabe, Berlin, (Stilke) 1932, S. 34 ff., 55, 58 ff., 178 ff.

9

schaftspolitik festgehalten, auf der Preussen-Deutschlands Grösse beruhte, so hätten diese schweren Schädigungen gar nicht eintreten können, die deutsche Wirtschaft wäre vielmehr in ganz anderer Weise fähig gewesen, der Krise zu widerstehen, wie das in ähnlicher Weise die französische Wirtschaft tatsächlich vermocht hat. (jz8)

            Versagen der Führung.

Aufgabe der führenden Schicht eines Volkes war es immer und ist es noch heute, die geistigen, physischen und materiellen Kräfte des Volkes gestaltend zu verwerten. Wenigstens muss man erwarten, dass die Regierung solche Einrichtungen unterlässt, durch die das Volk an der Nutzbarmachung seiner Kräfte und Mittel verhindert wird. Die Systemregierungen haben vor dieser historischen Aufgabe versagt: sie stehen ratlos vor den Millionen von müssigen Arbeitskräften, vor den unabsehbaren Vorräten an Lebensmitteln, Kleidern und anderen Löhnungsgegenständen, die man Kapital nennt. Ihre Methode ist immer weiterer Abbau, immer weiterer Verzicht auf Güterherstellung und Güterverbrauch. Ihr Rat an das Volk ist immer weitere Inanspruchnahme der öffentlichen Fürsorge mit allen ihren entwürdigenden Konsequenzen. Ihre Aktivität hat sich seit Jahren auf Anpassung an das Elend, anstatt auf Bekämpfung des Elends gerichet. Angesichts der unerträglichen Not von Millionen haben diese Regierungen führende Persönlichkeiten des Kredit- und Wirtschaftsverkehrs, die notorisch die zum Schutze der Bevölkerung vor Krisen erlassenen Gesetze gebrochen hatten, bei der Fortführung ihrer Tätigkeit noch unterstützt. Sie standen den Problemen der Führung grosser Menschenmassen hilflos gegenüber. Sie taten nichts zur Beseitigung der Inflationsfurcht, sie subventionierten ein künstlich aufgebautes Konzernwesen mit dem Gelde des Mittelstandes,

10

der am Steuerdruck zugrunde ging. Sie unterdrückten durch besondere gesetzliche Massnahmen gesunde Selbsthilfebewegungen der Wirtschaft und schützten Verantwortliche, die zur Rechenschaft hätten gezogen werden müssen.

            Traditionsgebundene deutsche Methoden verdienen den Vorzug vor einem vom Auslande übernommenen System.

Dieses wirtschaftspolitische System ist nicht nur durch die Tatsachen gerichtet, sondern auch für Deutschland fremd, künstlich und daher niemals volkstümlich. Völker können nicht ausserhalb der mit ihrem Schicksal erwachsenen Tradition regiert werden. Dazu ermutigen die Erfolge des Systems in seiner auländischen Heimat nicht zu seiner Anwendung auf Deutschland. Zwangskurs und Zentralismus haben aus weiten Teilen Englands eine menschenleere und sogar von Viehzucht entblößte Graslandschaft gemacht, ohne das sich die Hoffnungen erfüllt haben, mit denen man die Bevölkerung einer einseitigen Industrialisierung überantwortete, die sich heute als nicht lebensfähig erweist. Die preussische Regierungsmethode hat dagegen aus einem armen und von der Natur stiefmütterlich bedachten Sand- und Sumpflande in zwei Jahrhunderten eines der reichsten Länder der Welt gemacht. Ein gesundes Kreditwesen, Ehrlichkeit und Dezentralisation haben sich als überlegen und dem deutschen Charakter angemessen erwiesen. Die gewaltigen Leistungen der deutschen Wirtschaftspolitik wurden erreicht gerade auch in Zeiten, in denen andere Länder missregiert waren; keine deutsche Regierung hat sich damals entschuldigend auf die ausländische Missregierung berufen, wie das heute fortgesetzt geschieht.

11

II. Gegenüberstellung der beiden Regierungssysteme in drei Prinzipien.

1. Der Annahmezwang

            Ein verhängnisvolles Experiment.  —

Währungspolitisch ist das neudeutsche System gekennzeichnet durch den Annahmezwang für Banknoten bzw. Papiergeld zum Nennwerte. Der Annahmezwang wurde in Deutschland erst am 1. Januar 1910 eingeführt. Diese der finanziellen Kriegsrüstung dienende Massnahme war das größte währungspolitische Experiment des Jahrhunderts, dessen Opfer wir alle geworden sind. In den hundert Jahren vorher hat es in Deutschland keine Inflation gegeben; freilich kamen Missbräuche vor; diese beschränkten sich aber auf die Entwertung der Banknoten einer von sehr vielen vorhandenen Notenbanken, die ihre Missleitung dann mit dem Verlust ihres Geschäfts zu bezahlen hatte. Mit der Einführung des Annahmezwanges im Jahre 1910 war die gesetzliche Voraussetzung der Inflation geschaffen, denn Inflation ist nur bei Annahmezwang (Zwangskurs) möglich. (jz9)

            Inflation ist nur bei Annahmezwang möglich. - -

dieser Grundsatz kann nicht genug betont werden.

Alle akzessorischen Zahlungsmittel, die nicht „gesetzliche Zahlungsmittel“ (richtiger: auch bei Unterwertigkeit aufdrängbare ZahIungsmittel) sind, können bei Missbrauch oder Zuvielausgabe nur sich selbst ruinieren, niemals die gesetzliche Reichswährung.

            Mit nicht aufdrängbaren privaten Zahlungsmitteln kann man ebensowenig inflationieren, wie man etwa mit unterwertigen Aktien den Wert der Aktien des Aktienmarktes zerstören kann. Bringt ein

12

Herr Lehmann für 100 Millionen Mark wertlose Aktien einer Lehmann-Aktien-Gesellschaft in Verkehr und findet er Käufer, so haben diese unglücklichen Käufer gewiss ihr Geld verloren; die Lehmann-Aktie entwertet sich, wie es sich gehört, die Kurse der andern Aktien bleiben aber unberührt. Beispielsweise der Kurs der Farben-Aktien kann dadurch nicht verändert werden. Vielmehr ist bei diesem Beispiel klar, dass die Farben-Aktien nur ruiniert werden, wenn die Regierung durch Gesetz den Lehmann-Aktien Zwangskurs geben würde, wenn sie sie also, um im Bilde zu bleiben, für lieferbar als Farben-Aktien erklären würde. Dann würden die Farben-Aktien allerdings stärkstens fallen.

            Genau wie am Aktienmarkte kann auch bei einer richtig konstruierten Goldwährung die Vermehrung der einlösbaren (jz10) zu-

13

gemessen ist, weil gesetzliche Fichtenholzmeter verwandt worden sind. Diese Misswirtschaft würde keineswegs dadurch beseitigt werden, dass man das Platinmeter in Paris etwa zerbricht (den Goldstandard abschafft), sondern allein dadurch, dass man das Gesetz aufhebt, dass irgendwelchen andern Metermaßen ausser dem einen Originalmeter in Paris gesetzliche Masskraft zuerkennt.

            Ebenso kann Inflation der Währung auch nur eintreten, wenn man irgendwelchen papiernen Zahlungsmitteln den Charakter als gesetzliches Zahlungsmittel zuerkennt, wonach sie, wenn sie nur noch 90 wert sind, doch zu 100 genommen werden müssen, wenn man ihnen also Zwangskurs gibt.

            Der echte Währungsbegriff umfasst nur die Statuierung der Wertmass-Einheit, etwa in Gold, und den Namen, den diese Einheit tragen soll. Ist eine Währung in diesem Sinne gesetzlich beftimmt, so ist ohne Annahmezwang jede Inflation des Preissystems unmög­lich; bei Missbräuchen kann sich nur das jeweils missbrauchte Zahlungsmittel entwerten.

Hiergegen lässt sich auch nicht einwenden, dass das Notgeld des Jahres 1923, für das bekanntlich kein Annahmezwang bestand, sich auch entwertet hat. Diese Entwertung war nur dadurch möglich, dass die verwendete Einheit keine Goldgewichtseinheit war, sondern der Bruchteil einer papiernen Reichsbanknote, die damals wie heute Zwangskurs hatte und sich daher fortgesetzt selbst entwerten konnte. (jz11)

            Die zwei Währungssysteme.  - -

Angesichts des immer wieder vorkommenden Missbrauchs von Zahlungsmitteln gibt es grundsätzlich nur zwei Möglichkeiten:

Entweder man hält an dem Nennwert der Zahlungsmittel unter allen Umständen fest. Das wird dadurch erreicht, dass man die Banknoten zum

14

„gesetzlichen Zahlungsmittel" erklärt, d. h. zu einem auch bei Minderwertigkeit zu pari aufdrängbaren Zahlungsmittel macht.

Oder man hält an der monetären Unveränderlichkeit des Systems der Goldpreise fest und lässt bei Missbrauch eines Zahlungsmittels das missbrauchte Zahlungsmittel selbst sich entwerten. Das bedeutet die Zulassung des Disagios von Zahlungsmitteln, also die Abschaffung des Annahmezwanges. (jz12) Hier führt die Entwertung bei fortgesetzter Handlung zum verdienten Ruin der emittierenden Bank und damit zur schonungslosen Ausschneidung der kranken Stelle des Wirtschaftskörpers, während der  Annahmezwang die Aufmerksamkeit der Bevölkerung auf die allgemeine Preissteigerung lenkt, die dann die Regierung zum Erlass von Wuchergesetzen (jz13) zu verleiten pflegt, wodurch die allein verantwortlichen Zerstörer des Kreditsystems der Verfolgung entzogen werden, sodass die Kreditmissbräuche fortgesetzt werden, wie das die Ereignisse der Jahre 1931—32 wieder gezeigt haben.

Bei Abwesenheit des Annahmezwanges bleibt die Schädigung der Bevölkerung lokal und dem Betrage nach begrenzt; beim Annahmezwang wird die gesamte Bevölkerung getroffen, ohne dass irgend eine Möglichkeit besteht, sich zu retten. Flucht zu den vermeintlich besser verwalteten Banken des Auslandes (Kapitalflucht) ist die Folge, wodurch eine unsichtbare Besetzung des deutschen Landes durch das Ausland und weitere Arbeitslosigkeit erreicht wird. (jz14) Eine der schlimmsten Folgen des Annahmezwanges ist die Zerstörung des Gleichgewichts der Rechte in den Millionen von laufenden Schuldverträgen, wodurch ganze Bevölkerungsschichten enteignet und der ge­regelte Nachwuchs der zum Führen geeigneten Schichten gestört wird. (jz15)

15

            Verbundenheit der gegenwärtigen Regierungen mit Annahmezwang und Inflationismus. —

Die Währungs- und Finanzpolitik der Regierungen des herrschenden Systems ist nun un­trennbar mit der Neigung zum Annahmezwang verbunden. Weder in den währungspolitschen Diskussionen der Inflationszeit, noch in den neuerlichen jahrelangen Er­örterungen zwschen den Spitzenverbänden über die Frage der Goldmark-fakturierung ist der Annahmzwang erwähnt, geschweige denn seine Wiederabschaffung empfohlen worden. Die Erörterung auch nur der Möglichkeit, dass Reichsbanknoten nach Aufhebung des Zwangskurses infolge der gegenwärtigen Verletzungen des Bankgesetzes ins Disagio kommen könnten, wird mit Entrüstung abgewiesen, als ob das Ansehen des Staates dadurch ins Wanken kommen könnte. (jz16) -- Diese Verwechslung von Interesse des Staates als Volksgemeinschaft (jz17) und Interesse des Staates als Fiskus ist charakteristisch für das herrschende System. Für Friedrich den Grossen und seine Nachfolger dagegen galt jede Schädigung der Staatsbürger zu Gunsten des Fiskus als ein Verbrechen am Staat. Er hat daher den Annahmezwang ab­gelehnt und in dem Gesetz über die Gründung der Königlichen Giro- und Lehnbank (der späteren Reichsbank) vom 17. Juni 1765 eine stabile Verrechnungsmark (Mark Banco, Gewicht Edelmetall) als Einheit bestimmt. Das Edikt vom 29. Oktober 1766 gab dieser Bank das Recht zur Ausgabe von Noten, die auf Bankopfunde lauteten und

            „mit den Gold- und Silbermünzen zugleich kursieren, jedoch keinem Gläubiger, der nach Vertrag     oder sonst bares Geld zu fordern berechtigt wäre, gegen seinen Willen an Zahlungsstatt gegeben werden sollten" (vgl. Lexis im Handwörterbuch d. St. (3), Bb. II, S. 381).

Die Rechnung mit Disagio bei missbrauchten Zahlungs-

16

mitteln war in Preussen allgemein und gesetzlich geregelt (s.z.B. VO. vom 29. Oktober 1807, G. S. S.174, wörtlich angeführt unten S. 99). Auf Rat von Stein, Hardenberg und Niebuhr hat der preussische Staat die Kriege von 1806 bis 1815 fast ausnahmslos ohne Zwangskurs geführt (1); er hat lieber ein zeitweiliges Disagios seiner Staatskassenscheine in Kauf genommen, das übrigens immer wieder binnen kurzem verschwand, weil die Ursache jedesmal unverhüllt zu tage lag; als das Preissystem zu inflationieren, also Rechtsbruch und Ausbeutung an der Bevölkerung zu treiben.

Wie klar z.B. das frühere preussische Regierungsystem den Unterschied dieser beiden Währungssysteme erkannt hat, (jz18) ergibt sich aus der vom Freiherrn vom Stein unterzeichneten Verordnung vom 29. Okober 1807, in der der König erklärt:

Indem wir unter dem 1sten Juni dieses Jahres die Annahme der Tresorscheine dem freien Willen der Zahlungsempfänger überliessen, konnte es uns nicht verborgen seyn, dass dieses Papiergeld dadurch gleich noch mehr im Course gegen baares Silber-Courant verlieren würde, als es schon in Folge der gehemmten Realisation desselben damals verlor. Wir sahen aber und sehen dieses als ein kleines Übel an, in Verhältnis gegen den An-

_________________________

            (1) Der harmlose Annahmezwang zum Kurse bestand längere Zeit. Annahmezwang zum Nennwert bestand 1806 nur, solange die Einlösung in bar durchgeführt wurde; bei deren Einstellung wurde er sofort aufgehoben. Uneinlösbarlichkeit und Annahmezwang zum Nennwerte (gesetzliche Grundlage jeder Inflation) bestand nur vom 19. Januar bis 5. März 1813 in der grösste Notzeit, weswegen sich der König entschuldigte; und auch hier nicht mit rückwirkender Kraft, also ohne Schaden für die laufenben langfristigen Darlehnsverträge; vgl. Prinzip der Ehrlichkeit, nächste Seite und S. 28 ff.

17

reiz zur Unredlichkeit, der aus der Möglichkeit entsteht, einem Gläubiger Zahlung nach einem erzwungenen Pari in Papiergeld aufzudringen, das, bei seiner eingestellten Realisation, gegen Münze verliert."

            Ebenso sind die Kriege von 1866 und von 1870/71 gänzlich ohne Einführung des Annahmezwanges in vorbildlicher Ehrlichkeit der Finanzierungsmethoden geführt worden. (jz19) Das Ergebnis einer mehr als hundertjährigen Ablehnung des Annahmezwanges in fast allen deutschen Staaten ist allgemein bekannt: Inflationen fehl­ten gänzlich, auch die für das allgemeine Vertrauen so bedrohliche Inflationsfurcht war daher nicht bekannt. (jz20) Erst dem neudeutschen währungspolitischen Regime ist es vorbehalten geblieben, unter Zerstörung der alten und bewährten Tradition mit Hilfe des vom Auslande her propagierten Systems des Annahmezwanges eine Inflation von nie dagewesenen Ausmassen zuzulassen, an der diskreditierten Methode immer weiter festzuhalten und das Volk unter Verletzung des geltenden Bankgesetzes immer neuen Inflationsgefahren auszusetzen. (jz21)

            Wiederabschaffung des inflationistischen Zwangskursregimes als erste Hauptforderung der hier vertretenen Wirtschaftspolitik. —

Bis um das Jahr 1900 war diese anti-inflationistische deutsche Währungspolitik noch Bestandteil des allgemeinen Bewusstseins des Volkes. (jz22) Die führenden Geldtheoretiker Lexis und Adolf Wagner und die Schöpfer des alten Reichsbankgesetzes haben die Annahmepflicht ausdrücklich abgelehnt, um die Inflation zu vermeiden, die man damals „Papiergeldwirtschaft" nannte. In Österreich hat die Regierung sogar durch kaiserliches Patent vom 1. Juni 1816 (Gründung der Öfterreichischen Nationalbank) dem Volke die Zusicherung gegeben,

18

Zwangskurs und damit Inflation zu unterlassen. § 1 des Gesetzes lautete:

„Es soll von nun an nie mehr die Anfertigung eines neuen Papiergeldes mit Zwangswert und Zwangsumlauf oder irgend eine Vermehrung des gegenwärtig im Umlauf befindlichen statthaben. ..."(jz23)

Das gegenwärtig herrschende, durch das Experiment von 1910 zur Geltung gebrachte Regime der Annahmepflicht steht also im Widerspruch aur währungspolitischen Tradition Deutschlands.(jz24)

Der damit untrennbar verbundene Inflationismus wird erst mit ihm fallen.

Diesem System des Annahmezwanges und damit der verborgenen letzten Grundlage der verfehlten Währungspolitik der letzten Jahrzehnte wird hiermit der Kampf angesagt. Ablehnung des Annahmzwanges ist der Kern unserer dem heutigen System schroff zuwiederlaufenden anti-inflationistischen Geldpolitik. (jz25) ---

            Auch politisch kommt ein anderer Weg nicht ernsthaft in Frage. Da die deutsche Tradition von jeher gegen Annahmezwang und Inflation gerichtet war, da neben den Wegen des Festhaltens am Nennwert des Zahlungsmittels (bei Variabilität des Preissystems) bzw. des Festhaltens an der Stabilität des Preissystems (bei Variabilität der Zahlungsmittel) ein dritter Weg nicht vorhanden ist, eine Wiederholung des Experiments der Inflation vom Volke aber nicht ertragen werden würde, (jz26) wird jede gesunde zukünftige Regierung die Abkehr von dem verdammungwürdigen Regime des Annahmezwanges beschliessen müssen. (jz27)

2. Der Zentralismus.

            Verwüstende Wirkung des Zentralimus. —

Des weiteren ist das herrschende System gekennzeichnet durch die Neigung zum kreditpolitischen Zentralismus, (jz28)

19

dessen allgemeinwirtschaftliche Konsequenzen die Erwartungen ihrer Urheber übertreffen und der zerstörenden Kraft eines Erdbebens gleichkommen. Auch dieser Zentralismus ist ein undeutsches westliches Erzeugnis; (jz29) er hat in England und Frankreich die Bildung eines starken Eigenlebens ausserhalb der Haupstadt unmöglich gemacht; er hat das Land verödet, auf dem doch immer Deutschlands Kraft beruht hat, er hat, wie man behauptet hat, die Hauptstädte dieser Länder zu riesigen Pestbeulen an einem kranken Volkskörper gemacht. Die deutsche Tradition war die des Gleichgewichts zwischen Land und Stadt, zwischen Mittelstadt und Grossstadt; Deutschlands wirtschaftliche Stärke beruhte stets auf der Vielzahl der blühenden bäuerlichen Betriebe und den Leistungen der selbständigen Unternehmungen der verarbeitenden Industrie. Gerade in dieser Spezialindustrie hat immer auch die deutsch Stärke im Export gelegen.(jz30)

            a) Der Zentralismus in der allgemeinen Wirtschaftspolitik. —

Die im Grunde staats-sozialistisch eingestellten Befürworter des Zentrabanksystems, das Ende des vorigen Jahrhunderts die 33 dezentralisierten Privatnotenbanken Deutschlands ersetzte, waren sich darüber klar, dass ihre Schöpfung der gewaltige Hebel in Richtung einer Zentralisierung und Bolschewisierung der gesamten deutschen Wirtschaft werden würde. Der Erfolg hat ihnen recht gegeben, obwohl damit nicht einmal dem Sozialismus gedient war, hat doch Proudhon nachgewiesen, dass eben dieser Zentralismus der furchtbarste Feind des Sozialismus und der Arbeiterklasse ist (noch auf der ersten Tagung der Ersten Internationale erhielt er mit seinen Thesen gegen Marx die Mehrheit). (jz31) Die neu geschaffene Reichsbank wurde alsbald Bank der Banken. Damit verlor (jz32)

20

sie, wie sich im Einzelnen nachweisen lässt, die direke Fühlung mit dem täglichen Warenversand der Produzenten und seiner Finanzierung. Die Einschiebung der Grossbanken als Mittelglied in den Verkehr zwischen Reichsbank und Wirtschaft und die Propagierung des Kontokorrentkredites an Stelle des der Reichsbank allein erlaubten Handelswechselkredits trennten die Zentralbank noch mehr von ihrem eigentlichen Tätigkeitsfelde, der Finanzierung des Umsatzkredits und des Lohngelderbedarfs durch Umwandlung von Handelswechseln in Zahlungsmittel ab. Die Einführung des Annahmezwanges und die Aufhebung der Einlösbarkeit ihrer Noten befreite sie von den letzten Schranken. Die Verletzung des Bankgesetzes folgte. Diese Entwicklung hat sich immer wieder bei jeder Einführung des Zentralbanksystems vollzogen, sie ist von ihm un­trennbar.

            Züchtung eines ungesunden Konzernwesens. —

Die Kreditgewährung der Reichsbank konnte sich jetzt nicht mehr auf die Umwandlung von zu Zahlungen ungeeigneten Verkaufserlösen in Noten beziehen. Sie wich also vom Handelswechselprinzip ab. Finanzwechsel wurden in wachsendem Masse diskontiert. Disagio brauchte die Bank nach Erhalt des Annahmezwanges nicht mehr zu befürchten. Nicht mehr Einzelumsätze wurden bevorschusst, sondern Pauschalkredite gegeben. Kreditlimite wurden eingeführt, d.h. für jede Bank und Unternehmung wurde mehr oder weniger nach Gutdünken (J.Z.: oder auch oft einem Fehlurteil! – J.Z., 27.5.05.) ein Kreditquantum festgesetzt, mit dem der Kreditnehmer leben oder sterben sollte. Damit trat aber ein ganz neues Element auf: Die Bevorzugung der Riesenkedite. Einzelne Firmen von mittlerem Umfange liessen sich noch überwachen; Finanziers, denen diese Überwachung unangenehm war, schlossen daher verschiedene Unternehmungen zu immer weiteren und größeren trustartigen Gebilden zusammen. (jz33)

21

Hierdurch wurde erreicht, dass Riesenkredite tatsächlich praktisch unbegrenzt und unkontrolliert gegeben wurden. (jz34) Die solcherart künstlich von spekulativen Individuen geschaffenen Konzerne unterschieden sich innerlich völlig von den gesunden Grossunternehmungen, die nur vermöge sachlicher Gründe oder überragender Qualität der Führer zu Grösse gekommen waren;  äusserlich waren sie von ihnen kaum zu unterscheiden.

            Nunmehr wurden — und das gilt insbesondere für die verflossenen zehn Jahre — zuerst die Grossbanken mehr und mehr vertrustet und die Mittel- und Kleinbanken, die dieser staatlich subventionierten Kreditpolitik nur ihre Solidität entgegenzusetzen hatten, mehr und mehr vernichtet. Die Vertrustung der Grossbanken brachte die Kreditdiktatur weniger zentraler Grossbankdirektoren mit sich, von deren Willkür die Existenz ganzer Industriezweige und von Millionen von tätigen Händen abhängig gemacht wurde. Diese im Verborgenen wirkenden Diktatoren des Landes waren durch die Tantiemen, die sie von den grossen Kreditnehmern erhielten, an der Gewährung gerade der Riesenkredite sogar persönlich interessiert. Das Depotstimmrecht und die Steuergesetzgebung förderten diese Entwicklung. Auf diesem Boden wuchs in der Industrie ein gewaltiges Konzernwesen herauf, dem der Löwenanteil der Ersparnisse des Volkes einseitig zugewendet wurde, oft für die unsinnigsten Zwecke. Diese auf ungesundem Boden erwachsenen Industriekonzerne verfügten über praktisch unermessliche Finanzkräfte, da die Mittel der Grossbanken und der Zentralnotenbank vorwiegend ihnen zur Verfügung standen, nicht gebändigt durch Rentabilitäts-gesichtspunkte und Kontrolle. Sie wuchsen ebenso schnell, wie ihr Markt, die selbständige Kleinindustrie, vernichtet wurde. Industrielle, die ihre Kreditentnahmen auf das wirtschaft-

22

lich Berechtigte beschränkten, mussten bei dem nun einsetzenden Konkurrenzkampf die Unterlegenen bleiben. Kartellpolitik und von Interessenten beeinflusste Zollpolitik brachten die Entwicklung noch weiter. Das Ende dieser ungeheuren Konzernzüchterei durch die Zentralbank war die Kreditkrise von 1931, die beim Regime des Zwangskurses nicht eine Krise der missgeleiteten Bank blieb, sondern eine Währungskrise (jz35) Die nun rigoros vorgenommenen Kreditrestriktionen trafen erklärlicherweise nicht die künstlich gezüchteten Konzerne, deren Zusammenbruch die betreffende Bank mitgerissen hätte, sondern die allein noch gesund gebliebenen mittleren und kleineren Unternehmungen. Bestgeleitete Firmen von Weltruf, die sich bisher noch hatten halten können, fielen nunmehr ebenfalls dem Zentralismus zum Opfer, wie die Konkursziffern dieser Jahre beweisen.

            Diese Übervorteilung der Klein- und Mittelbetriebe ist im Begriff, die Konzerne selbft zu vernichten, und zwar gerade die gesund aufgebauten. Das Hauptabsatzgebiet der großen Industrie, der Kohlen-, Eisen- und Maschinenindustrie ist die verarbeitende Industrie. Wer diese unterdrückt, schädigt den Absatzmarkt gerade der Grossindustrie. Der Zentralismus, der die Klein- und Mittelbetriebe beseitigt, hat also heute die Grossbetriebe selbst vor den Ruin geführt, da sie ja nur dort ihr Absatzgebiet haben. Alle krampfhafte Exportförderung kann darüber nicht hinwegtäuschen. (jz36) Sogar vom Standpunkt der Konzerne aus ist es also eine verfehlte Politik, der Mittel- und Kleinindustrie, dem selbständigen Gewerbetreibenden, die kreditäre Existenzgrundlage zu entziehen. Gerade hier verlangen einsichtige Stimmen Umkehr, um durch Dezentralisierung der Wirtschaft wieder einen kräftigen Binnenmarkt zu schaffen.

23

            Bolschewistischer Charakter des Kreditzentralismus. —

Überblickt man das Schlachtfeld, so finden wir uns heute in Deutschland in­mitten eines gigantischen staatlichen Trustsystems, das sich von dem bolschewistischen System nur dem Namen nach unterscheidet. Selbständige unternehmende Tätigkeit wird nachgerade anrüchig. Wer sich noch hält, blickt voll Sorge auf die Konkurrenz jener immer noch geförderten und gestärkten Grosskonzerne, die zu den Krediten hinzu noch Dutzende und Hunderte von Millionen Mark von Subventionen erhalten, hat doch allein ein schlechtes Bankunternehmen schon bisher mehr als 1100 Millionen RM. Unterstützungen bezogen, ohne dass dort durchgreifend Wandel geschaffen worden ist. Andere Grossbanken, die offiziell nicht geschützt worden sind, sind immer wieder über Wasser gehalten worden, indem man ihre schwach gewordene Kundschaft subventionierte. Dieses System läuft sich tot, weil nunmehr die Steuerzahler fehlen, die diese Subventionen bezahlen können. Die einzig noch übrige, aber rein bolschewistische Konsequenz dieser unheilvollen Politik des bisherigen zentralistischen Systems wäre die zentrale Produktion und Verteilung der Bedürfnisse des Volkes mit Hilfe dieser halbstaatlichen, kreditierten und subventionierten Industrie. Das Freiheitsgefühl eines kulturell hochstehenden Volkes bäumt sich hiergegen auf. Auch wäre die größte Aufgabe jeder menschlichen Gesellschaft, die Nutzbarmachung der Initiative des Einzelnen für die Gesamtheit, damit nur verschoben, aber wiederum nicht gelöst.

            Der Verfasser dieser Denkschrift erblickt in dem Kreditzentralismus mit dem Konzernunwesen als seiner natürlichen Konsequenz gewissermassen das bolschetwistische Ungeheuer, das die Existenz unseres Lan-

24

des bedroht. Er stimmt keinerlei Kompromisslösungen zu, sondern sieht die Rettung allein in der radikalen Abkehr vom Zentralismus.

Einen schematischen Aufbau von regionalen Banken hält er beim heutigen Zentralbanksystem nicht für lebensfähig; die Erfahrungen des letzten Jahrhunderts beweisen, dass sich ein gesundes Provinzbankwesen nur da auf die Dauer zu halten vermag, wo die Zahlungsmittelausgabe dezentralisiert und nicht durch privilegierte Institute gestört und inflationiert ist. Nach seiner Überzeugung wird die Frage Stadt oder Land, nationale Selbständigkeit gegenüber den internationalen Finanzmächten oder Balkanisierung Deutschlands, blühende gesunde Mittelindustrie nach dem Vorbilde Württembergs oder industrielles Friedhofsleben, Sein oder Nichtsein mit dem Kampf um den Zentralismus entschieden. Genau so, wie Stein und Hardenberg in­mitten des öden Zentralismus der preussischen Bürokratie von 1806 die kommunale Selbstverwaltung für die Reorganisierung des Staates vorschlugen, genau so muss heute eine Art von industrieller Selbstverwaltung verwirklicht werden. Kommunale Selbstverwaltung bedeutet Dezentralisation; so kann heute nicht die Organisation scheindemokratischer Ver­tretungen, sondern nur die Schaffung gesunder und selbständiger Kreditorganisationen in Stadt und Land, also die Wiederherstellung der finanziellen Selbständigkeit der mitt­leren und kleineren Industrie und der Landwirtschaft in Frage kommen. Die Diktatur kompromittierter Grossbankdirektoren muss gebrochen werden. Es darf nicht dahin kommen, das kein Kredit ohne Mobilmachung von Abgeordneten und Sekretären und ohne Zahlung unreeller Vergütungen

25

mehr erhältlich ist, was die sichere Folge einer Vollendung der Kreditzentralisation sein muss. Es ist für Millionen von Geschäftsleuten und Angestellten unerträglich, die eigene Existenz fortgesetzt abhängig zu sehen von der willkürlichen Kreditzuteilung durch eine unverantwortliche Zentralstelle, die zudem nur noch durch Gesetzesverletzungen sich hält. Das Recht der Reichsbank zur jederzeitigen Vollstreckung eines wirtschaftlichen Todesurteils gegen jedermann, das wir heute im Zentralismus haben, ist tief unpopulär (jz37); es muss fallen.

            b) Deflation als Folge des Zentralismus in der Währungspolitik.  —  (jz38)

            Hiermit ist nur die grosse wirtschaftspolitische Bedeutung des Zentralismus umrissen. Wenn wir vorher das eine grosse Gesetz aufgestellt hatten, dass Inflation nur bei Zwangskurs möglich ist, so lautet das zweite grosse Gesetz: De­flation ist nur bei Notenmonopol möglich. Der Kreditzentralismus ist immer mit dem Notenmonopol verbunden, und Deflationen des gegenwärtigen Umfanges sind nur bei Notenmonopol denkbar. Denn wenn bei einem freien Notenbanksystem der Diskont von Handelswechseln verweigert wird, wie das heute im grossem Umfange unter allerlei Ausflüchten geschieht, wenn Kreditrestriktionen nicht bei den kranken, sondern bei den gesunden Konten durchgeführt werden, so hat der Geschäftsmann jederzeit die Möglichkeit, sich von der festgefahrenen Bank zu lösen und sich gesunden Banken zuzuwenden, um dort den wirtschaftlich gerechtfertigten Kredit zu entnehmen. Damit ist die eigentliche Deflation unmöglich. (jz39) Auch die Höhe der gegenwärtigen Diskontsätze kann nur von einem Monopolsystem gehalten werden; die Zerstörung des langfristigen Kredites, der Anlageindustrien, der Landwirtschaft und der volkswirtschaftlichen Arbeitsgelegenheit, die durch

26

ein solches überhöhtes Zinsniveau herbeigeführt wird, ist wegen des Fehlens der Konkurrenz nur beim  Notenmonopol möglich. Ein freies System, wie es in Deutschland bis 1875 und teilweise bis 1899 (Einführung des Unterbietungsverbots) bestanden hat, duldet auf die Dauer keine höheren Diskontsätze, als sie durch die Manipulationskosten und die Risikoquote erfordert sind.

            Selbsthilfe der Bevölkerung verboten. —

Das herrschende wirtschaftspolitische System ist mit dem Gedanken des Zentralismus engstens verbunden, hat doch gerade heute die Zentralisation der Kreditbanken und der Monopolismus der Reichsbank ihren Höhepunkt erreicht, auf Grund der Gesetze und Notverordnungen, die unter diesem Regime erlassen worden sind. Der Zentralismus geht so weit, dass man der Bevölkerung sogar durch die Notgeldverordnung vom 17. Oktober 1931 verboten hat, sich im Wege gesunder Selbsthilfe mit den Mitteln des Scheckgesetzes die Verrechnungszahlungsmittel selbst zu schaffen, die die Reichsbank nicht liefern konnte. Die Verletzung des zentralistischen Prinzips selbst scheint also bereits als ein Insult angesehen zu werden, der die Ingangsetzung der Gesetzgebungsmaschine gegen die „störende“ dezentralistische Tendenz erfordert, auch wenn der Scheck, der keinem Annahmezwang unterliegt, als ein uninflationierbares Zahlungsmittel und noch dazu aus der englischen und deutschen Geschichte als das Hauptkampfmittel gegen die Deflation bekannt ist (S. S. 77).

            Inflation und Deflation im herrschenden System verwurzelt. —

So ist das gegenwärtig herrschende verderbliche währungspolitische System vermöge des Annahmezwanges nicht nur mit dem Inflationismus untrennbar verbunden, sondern vermöge des Notenmonopols auch mit der zweiten Geissel der modernen

27

Menschheit: der Deflation. (jz40) Ist schon das römische Reich wahrscheinlich durch eine große und anhaltende Deflationskrise zu Grunde gerichtet worden, so ist das deutsche Volk nicht willens, sein Reich ebenfalls durch diesen verhängnisvollen Zentralismus zerstören zu lassen. (jz41) Gegen den undeutschen und mit dem kulturellen Reichtum der deutschen Landschaften unvereinbaren Zentralismus setzen wir daher das andere System: Die Dezentralisation, die Selbstverwaltung und die Selbständigkeit freier industrieller, gewerblicher und landwirtschaftlicher Betriebe. Die Verwirklichung auch dieses wirtschaftspolitischen Grundgedankens wird in den später zu erörternden Gesetzentwürfen versucht.

            3. Der Begriff der Ehrlichkeit des Staates. (Jz40a)

            Ehrlichkeitspflicht des Staates gegen­über seinen Bürgern. —

Neben der Stellung zum Annahmezwang und zum Zentralismus ist es die Auseinandersetzung mit dem Ehrlichkeitsbegriff, in dem sich die alte preussisch-deutsche Wirtschaftspolitik, deren Wiederaufnahme hier gefordert wird, von der Wirtschaftspolitik des gegenwärtigen Systems grundsätzlich unterscheidet. (jz42) In der Art, wie die Ehrlichkeitspflicht des Staates gegenüber seinen Bürgern (jz43) heute aufgefasst und umgrenzt wird, ist eines der letzten Fundamente der heutigen unpopulären und erfolglosen Wirtschaftspolitik zu erkennen. Der heute weit verbreiteten Ansicht von Macchiavelli, dass der Staat nicht ehrlich sein kann und nicht ehrlich zu sein braucht, setzen wir den preussischen Wahlspruch „Jedem das Seine" entgegen. (jz44) Dabei handelt es sich nicht um die Ehrlichkeit einzelner der leitenden Politiker, die hier (jz45) in gar keiner Weise angezweifelt werden soll, sondern um die Auswirkungen des von den letzten Regierungen geschaffenen Gesetzesrechts (jz46) auf die

28

allgemeine Vertragstreue. Wenn nachgewiesen werden kann, dass die im Münz-, Bank- und in den anderen Währungsgesetzen festgelegte Grundlage aller geldrechtlichen Beziehungen an allen wichtigen Stellen doppeldeutig ist, wenn ferner klarsteht, dass gegen die Inflation, diesem zum System erhobenen allgemeinen Vertragsbruch, entweder gar keine oder nur solche Vorkehrungen getroffen sind, die Hintertüren aufweisen, wenn die Regierung mit dem Mund der Inflation den Kampf ansagt und mit der Tat am Annahmezwang festhält, wenn endlich bewiesen werden kann, dass Deutschland, dessen Regierung die Goldwährung angeblich sichern will, nach dem Münzgesetz überhaupt keine Goldwährung, sondern eine Doppelwährung hat, so ist es erforderlich, ein solches System in aller Deutlichkeit als nicht ehrlich im rechtspolitischen Sinne zu bezeichnen, im Gegensatz zu jenem wirtschaftspolitischen Denken, dass diese Fehler strikt vermeidet.

            Annahmezwang, Inflation und Erschütterung der Vertragstreue.

Dass das Zwangskursregime die Inflation des Preissystems erst ermöglicht hat, wurde bereits erwähnt. Im Rahmen des Bürgerlichen Rechts ist Annahmezwang nichts anderes als die Verpflichtung, bei der Zession auch solche Forderungen zum vollen Nennwert anzunehmen, die dubios oder minderwertig sind, und auf jede Entschädigung für den erlittenen Verluft zu verzichten. Offenbar wäre eine solche Zumutung für den bürgerlichen Rechtsverkehr unerträglich, da sie dem Prinzip der Ehrlichkeit und der Vertragstreue zuwiderläuft. Wenn ein solches Verlangen schon im Privatverkehr untragbar ist, so muss um so mehr Erstaunen hervorrufen, dass das Reich mit dem Gesetz vom 30. Juni 1909 und mit dem Bank- unc Münzgesetz vom 30. August 1924 eine

29

solche Verpflichtung allgemein verbindlich erlassen hat, hiermit die Ehrlichkeit aufs tiefste untergrabend, wie die Inflationsperiode bewiesen hat.

            Wenn schon an vielen Stellen die Erkenntnis dieser Zusammenhänge gefehlt hat — überall kann sie nicht gefehlt haben, denn ohne die verborgene Absicht, irgendwann einmal minderwertige Leistungen für voll aufzuzwingen, würde das Gesetz von 1909 keinen Sinn gehabt haben —, so müssten doch die Erfahrungen der fünf­jährigen Inflation (jz47) auf das Billionenfache dazu geführt haben, diesem System des Zwangskurses ein Ende zu machen. Der Mangel jedes Versuchs in dieser Richtung muss als erster Beweis dafür angenommen werden, dass der Ehrlichkeitsbegriff der Systemregierungen auf die Dauer zu einer Erschütterung des Begriffs der Vertragstreue führt.

            Doppeldeutigkeit aller drei Währungsgesetze.  —

Dazu kommt die Doppeldeutigkeit der Währungsgesetze. Das Münzgesetz vom 30. August 1924 erklärt in § 1:

Im deutschen Reich gilt die Goldwährung. Ihre Rechnungseinheit bildet die Reichsmark, welche in 100 Reichspfennige eingeteilt wird."

Die §§ 2, 3 und 4 erklären dann nicht etwa, dass eine Reichsmark gleich dem Gewicht von so und so viel Gramm Feingold sei; eine solche Erklärung fehlt vielmehr im ganzen Münz- und Bankgesetz und findet sich nur in der 5. Durchführungsverordnung vom 17. April 1927 zum Gesetz über wertbeständige Hypotheken, also an abgelegener Stelle. In den §§ 2, 3 und 4 des Münzgesetzes steht vielmehr nur, dass Reichsgoldmünzen über 10 und 20 Reichsmark ausgeprägt werden „sollen", und dass, wenn diese ausgeprägt werden, aus einem Kilogramm Gold 139 1/2 Zwanzigmarkstücke ausgeprägt werden müssen. Die für den Reichsmark- und Goldwährungs-

30

begriff entscheidende Gewichtsdefinition der Reichsmark ist also in einer prägetechnischen Klausel versteckt, die sich zur Zeit ausser Anwendung befindet. Noch wichtiger ist aber der § 5 des Münzgesetzes, der den § 1 des Gesetzes materiell widerruft:

            „Alleinige gesetzliche Zahlungsmittel sind fortan", heisst es da,

,,a) die in den §§ 2 bis 4 bezeichneten Goldmünzen und die von der Reichsbank ausgestellten, auf Reichsmark lautenden Noten unbeschränkt,

            b) die übrigen   ... Reichssilbermünzen (bis zum Betrage von 20 RM.) ... „

Neben die eben festgelegte Reichsmarkdefinition (= 1/2790 kg Feingold) wird hier also eine weitere Definition gestellt, die man am besten dahin formuliert, dass eine Reichsmark auch gleich dem hundertsten Teile eines Hundertmarkscheines der Reichsbank ist. Diese Doppeldefinition bedeutet die Statuierung einer Doppelwährung, solange die Einlösung besteht, und nachdem die Einlösbarkeit durch die Devisen-gesetzgebung des Jahres 1931 aufgehoben ist, die Statuierung einer Parallelwährung, wie das schon Adolf Wagner und S. Bubge für analoge Fälle nachgewiesen haben.

(Geld- und Kredittheorie ..., 2. Auflage. S. 87; ebenso S. Budge, I.1. S. 164). (jz48) Diese in § 5 statuierte Parallelwährung, die wir heute in Deutschland haben, steht aber im Widerspruch zu der in § 1 statuierten alleinigen Goldwährung.

            Dieselbe Doppeldeutigkeit findet sich im Bankgesetz § 3 Abs. 2:

            „Die Reichsbanknoten sind ausser Reichsgoldmünzen das einzige unbeschränkte gesetzliche       Zahlungsmittel in Deutschland".(jz49)

31

            Nicht Goldwährung, sondern Parallelwährung in Deutschland gesetzlich gültig. —

Diese verstecke Einführung des verwerflichen Systems der Parallelwährung, wobei die eine der beiden Zwangskurswährungen noch dazu eine ganz gewöhnliche Papierwährung ist, bildet die Ursache der tiefliegenden Inflationsfurcht des deutschen Volkes. (1) (jz50) Die Proklamationen der höchsten Stellen über die unbedingte Aufrechterhaltung der Goldwährung müssen ernste Bedenken erwecken, wenn die Gesetze, auf die man sich dabei stützt, gar keine Goldwährung, sondern eine Parallelwährung statuieren. Von einer so hohen Stelle, als einer Regierung, kann man nicht vermuten, dass sie sich über die rechtliche Tragweite ihrer Erklärungen nicht im klaren ist; läge eine solche subjekive Unfähigkeit vor, so müssten die Handlungen und Erklärungen doch der Regierung zugeschrieben werden, da anders das Volk einer unverantwortlichen Führung ins Ungewisse überantwortet wäre.(jz51) Sind die Erklärungen der Regierung ihr aber zuzurechnen, so ist ernstlich die Frage nach ihrer Richtigkeit zu stellen; sowie nach der rechtspolitischen Ehrlichkeit eines Systems, das solche Doppeldeutigkeiten zur gesetzlichen Grundlage aller auf Geld lautenben Vertragsbeziehungen eines Volkes macht.

            Doppeldeutigkeit auch des Gesetzes über wertbeständige Hypotheken.

Die Tatsache der Doppeldeutigkeit der Währungsgesetze, die sich im Vorkriegsrecht bis 1910 nicht fand, hängt eng zusammen mit

_________________________

            (1) Das in Teil III und den Gesetzentwürfen vorgeschlagene Währungssystem ist nicht dem Vorwurf der Parallel- oder der Doppelwährung ausgesetzt, weil beide Bgriffe den Zwangskurs voraussetzen, der hier ja gerade beseitigt werden soll.

32

der Stellung der Regierungen des gegenwärtigen Systems zum Inflationsproblem. Nicht nur die beiden deutschen Währungsgesetze haben Hintertüren, die der Inflation jederzeit Eingang verschaffen können, sondern auch das dritte und letzte Gesetz, das hier in Frage kommt: Das Gesetz über wertbeständige Hypotheken vom 23. Juni 1923.  Dieses Gesetz ist besonders wichtig, weil es sich im Unterschied zu den ebengenannten auf die langfristigen Verträge bezieht, insbesondere auf fast alle in Deutschland laufenden   Hypotheken und Pfandbriefe, Werte von heute wieder weit über 20 Milliarden RM. Die erste Verordnung zur Durchführung dieses Gesetzes vom 29. Juni 1923 bestimmt, dass der Londoner Goldpreis für die Umrechnung der Goldhypotheken massgebend sein soll. Die Verordnung ist nun so gefasst, dass drei Faktoren bei der Errechnung des Londoner Goldpreises zusammenkommen müssen:

Der Londoner Goldpreis,

die Bekanntgabe dieses Preises durch den Reichswirtschaftsminister und

der Mittelkurs der Berliner Börse.

Daraus ergibt sich, dass die Verwaltungsbehörden von sich aus ohne jede Bemühung des Gesetzgebungs-apparates inflationieren können, indem sie die Veröffentlichung des Londoner Goldpreises vom Reichs-wirtschaftsminister unterlassen oder die amtliche Notiz des Sterlingkurses an der Berliner Börse nicht zustande gebracht wird.

            Dannenbaum, der massgebende Kommentator des Hypothekenbankgesetzes, sagt darüber zutreffend auf S. 60:

            „Es ist keine wie immer geartete Goldklausel denkbar, die nicht durch staatlichen Eingriff ausser Kraft gesetzt werden könnte. Man denke an die Vorkriegsgoldklauseln, die durch die Kriegsverordnungen mit einem Federstrich aus der Welt geschaffen wurden. Aber gerade, wenn dem so ist, ist es doppelt unrichtig, bei stabilisierter Währung an Goldklauseln feftzuhalten, die eine willkürliche Beein-

33

flussung auch ohne Gesetzgebung zulassen. Will man eine ehrliche Goldklausel — und man kann das in der stabilisierten Wirtschaft wollen —, dann spreche man sie ehrlich aus. Die jetzige Goldklausel verhindert nicht nur in ihrer juristischen Auswirkung den Übergang zur deutschen Währung, sondern stört auch bei Auslandsanleihen den größten ausländischen Geldmarkt, den amerikanischen. So kommt es, dass die Hypothekenbanken nur indirekt Gelder aus Amerika heranziehen konntn, nämlich durch die Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt, und in einem Falle durch die Deutsche Bau- und Bodenbank. Beide Anstalten haben eine sehr ordnungsmässige und klare Goldverschuldung übernehmen müssen, und beide Anstalten sind mehr oder minder Reichsanstalten. Welchen Sinn soll es haben, das auf diese Weise das Reich das Valutarisiko trägt, das es die einzelnen Privaten zu tragen verhindert. ...“

            Wir kommen also zu der eigenartigen Feststelllung, dass alle drei Währungsgesetze Deutschlands, durch die die Goldwährung unerschütterlich errichtet sein soll, die jederzeit entwertbare Papiermark von vornherein als gleichberechtigt neben die wertbeständige Goldeinheit stellen bzw. durch Hintertüren die  Regierung in die Lage setzen, durch rein administrative Massnahmen ohne Beschreitung des Weges der Gesetzgebung und auch ohne Mitzeichnung des Reichspräsidenten (Notverordnung) das Volk den Schrecken der Inflation auszuliefern. Über die Inflationsfurcht, die sich bei einer so ungewissen Rechtslage des Volkes notwendigerweise bemächtigen muss (jz52), braucht man sich demnach nicht zu wundern. Dieser Art von Ehrlichkeit (jz53) des Staates muss der Krieg erklärt werden. Nur die rücksichtslose Abkehr von dem

34

System der Zweideutigkeit und der Hintertüren kann die Inflationsfurcht (jz54) beendigen und das Vertrauen (jz55) wiederbringen, dessen die deutsche Wirtschaft so dringend bebarf.

Nur die Rückkehr zu den Währungsgrundsätzen, die bis zum 1. Januar 1910 in den deutschen Gesetzen unzweideutig und vorbehaltslos niedergelegt waren, kann die radikale Ehrlichkeit im deutschen Geldwesen wieder aufrichten. (jz56)

            Weitere Beispiele. —

Nicht nur der eigenartige Inhalt der deutschen Währungsgesetze, sondern auch andere Momente sind geeignet, Misstrauen gegen die deutsche Währung und die Gutgläubigkeit der Regierungen des gegenwärtigen Systems zu säen. Jahrelang haben die Reichsregierung, die Reichsministerien und die Reichsbank gegen die Fakurierung in Goldmark gekämpft. Vor dem Kartellgericht hat sich die Regierung gegen die Goldklauseln gewandt. Welchen Sinn kann diese einheitliche und konsequente Stellungnahme der Regierungen des heutigen Systems haben, wenn nicht den der Offenhaltung der Möglichkeit einer Inflation?

            Noch viele andere Beispiele für den Macchiavellischen „Ehrlichkeitsbegriff" des Regierungssystems  liessen sich aufführen, so die Verschleierung des ausländischen Notenbankkredits von 620 Mill. Reichsmark in den Ausweisen der Reichsbank, wo dieser Schuldposten wahrscheinlich durch Absetzung von den Aktiven statt unter den Passiven verbucht ist, und das Verbot der Veröffentlichung von Börsenkursen. Durch dieses Verbot hat man monatelang die Ausplünderung der Bevölkerung durch Kursschnitte ermöglicht. Man befand sich damit in dem Irrtum jenes Mannes, der vermeinte, die Kälte seines Zimmers durch Zerstörung des Thermometers beseitigen zu können.

35

            Ergebnis. —

Der in der geltenden Gesetzgebung ausgesprochene staatliche „Ehrlichkeitsbegriff" ist mithin als eine der letzten Ursachen für das Fehlschlagen aller Regierungsversuche der letzten Jahre anzusehen. Der Kampf gegen Misstrauen (jz57) Krise und Inflation kann nur durch Rückkehr zu dem radikalen Ehrlichkeitsbegriff des Deutschland von vor 1890 und seiner Gesetzgebung siegreich geführt werden. (jz58) Nicht in zufälligen Unglücksfällen liegt die Schwäche der heutigen Regierungsmethode, sondern in der Untauglichkeit ihrer letzten geistigen Fundamente. Mit dem verruchten System des Annahmezwanges, dem bolschewistischen Zerstörer Zentralismus und der zweideutigen Gesetzesehrlichkeit kann ein grosses Reich inmitten von Schwierigkeiten und Feinden erfolgreich nicht geführt werden. (jz59)Leistungsfähigere Regierungs- und Kampfesmethoden müssen herangezogen werden. Die Geschichte zeigt, wo sie entwickelt waren und was sie geleistet haben. Dieses andere System ist auf die heutige Lage anzuwenden. (jz60)

36

III. Die Hauptgedanken der Gesetzentwürfe.

1. Die gegenwärtige Lage als Ausgangspunkt.

            In letzter Stunde. —

Die Kassen des Reichs, der Länder und der Gemeinden werden in wenigen Wochen leer sein. Die Gold- und Devisenreserven der Reichsbank zur Aufrechterhaltung der Parität der Reichsmark, die bis jetzt eine Reichsbanknotenmark ist, werden erschöpft sein. Der grösste Teil (jz61) der Betriebe, die heute noch offen halten, wird schliessen müssen, da der Zahlungsverkehr im Inlande und vom Auslande durch Restriktionen und Devisenbewirtschaftung immer mehr zum Erliegen kommt. Erhalten die unterstützten Massen keine Gelder mehr ausgezahlt, so werden sich aufruhrartige Zustände herausbilden, in denen die Strasse die Herausgabe von Papiergeld erzwingen wird. Das herrschende System des Zwangskurses wird keine andere Möglichkeit sehen, als diesen Geldzeichen den Annahmezwang zu verleihen. (jz62) Die Inflation wird beginnen. (jz63) Sie wird aber nicht im geringsten eine Besserung der Wirtschaftskrise bringen, sondern nur noch größere Entbehrungen, noch weitere Absatzstockung, noch höhere Zollmauern und letzten Endes eine ungemeine Erbitterung, die sich gegen die Urheber der Inflation richten und vor nichts zurückschrecken wird. (jz64)

 

            Nicht andere Phrasen, sondern anderes System.

Die heutigen Regierungen gehen mit offenen Augen (jz65) untätig (jz66) diesem Ende entgegen. Nicht nur ihre Lethargie, sondern die Unzulänglichkeit ihrer Methoden macht sie kampfunfähig gerade in dieser schwersten Stunde. Neue  Regierungen werden die Aufgabe haben, von Grund auf Wandel zu schaffen. Sie werden sofort handeln (jz67)

37

müssen, aber nicht blindlings in oberflächlicher Umkehr der Richtung und der Phraseologie unter Weiterverwendung der verderblichen Methoden, sondern mit klarer Einsicht in die letzten Ursachen des Fehlschlags der bisherigen Bemühungen. Dieses neue geistige Fundament wird sie allein in die Lage versetzen, in wirksamer Weise die Deflation sofort zu beenden, die Inflation unmöglich zu machen und das Zinsniveau zu senken. Das wirtschaftliche Leben des Landes, befreit von der Strangulation des schlechten Geldes fehlgeleiteter Banken und des Zentralimus, wird dann genau wie im Jahre 1923/24 schnellstens wieder aufleben. (jz68) Initialzündungen durch die Errichtung neuer zentralistischer Institute in Berlin zwecks angeblicher Arbeitsbeschaffung sind dann überflüssig; sie würden überdies wirkungslos sein; ebenso, wie nicht ein­mal Kampferspritzen einen Erstickenden zum Leben erwecken können (jz69), dessen Atmung und Blutkreislauf durch Stricke abgebunden sind.

            Vergleichung mit dem Inflationsjahr von 1923. —

Auch im Somner 1923 noch wurde von be­rühmten Sachverständigen und von Grossbankberichten das Vorhandensein einer Inflation geleugnet. Viele Gründe machte man für die schlechte wirtschaftliche Lage verantwortlich, insbesondere den schleppenden Fortgang der aussenpolitischen Verhandlungen, die Höhe der Preise und die politische Unruhe. Die Tatsache, dass von den 13,5 Milliarden Goldmark Reichsausgaben (umgerechnet, amtliche Ziffern) im Jahre 1923 11,8 Milliarden mit der Notenpresse und nur 1,5 Milliarden durch Steuereingänge finanziert wurden, übersah man. Die Erkenntnis dieses einfachen Sachverhalts hätte dazu führen müssen, dass man schon Jahre vorher die Zahlung der Steuern in Gold angeordnet, die Notenpresse entbehrlich gemacht und die Inflation beendet hätte. (jz70)

38

            Genau so wird heute immer wieder behauptet, dass die Deflation nicht beendet werden könne, bevor   nicht die internationalen Schuldenkonferenzen zur Entscheidung gekommen seien. Die analoge, jahrelang erwartete Reparationskonferenz von London schloss am 30. August 1924; sie dekredierte die Stabilisierung der deutschen Währung, neun Monate nachdem sie durch eine Volksbewegung gegen den Willen der deutschen Regierung im November 1923 stabilisiert worden war. Genau so werden jetzt die Tatsachen die Beendigung der Deflation erzwingen, wiederum vielleicht gegen die Gefängnisdrohungen missleiteter Regierungen, und wiederum viele Monate, bevor die aussenpolitischen Konferenzen zu einem Ergebnis gekommen sein werden. (jz71)

            Zerstörung des Kreditverkehrs 1923 und 1932. —

Das Geheimnis der Beendigung der Deflation wird dem Wunder der Beendigung der Inflation sehr ähnlich sein. (jz72) Damals wie heute waren fast die gesamten Kreditmittel der Reichsbank dem Staate bzw. den illiquiden Finanzkonzernen zugewandt. In Goldmark umgerechnet hatte die Reichsbank im September 1923 nur 152,8 Millionen Mark oder nur 7 %  ihrer Mittel für den Diskont von Handelswechseln verwendet, und 1888,0 Millionen Mark oder 93 % ihrer Mittel illiquide dem Reiche geliehen. Die Verteilung einer normalen Monatsproduktion an Gütern von 6 bis 10 Milliarden Goldmark in ganz Deutschland sollte also mit dem minimalen Bargeldumlauf von 152,8 Millonen Goldmark bewerkstelligt werden, ein offenbar unsinniges Verlangen.

            Die Leistungen der Reichsbank können mit den Leistungen der Reichsbahn verglichen werden. Wenn die Reichsbahn eines Tages erklären lässt, das sie durch den fort-

39

gesetzten Hin- und Hertransport von Millionen von Sandsäcken im Auftrage irgend eines Grosskonzerns (jz73) gänzlich überlaftet wäre und keinerlei Frachten mehr annehmen könne, so würde offenbar der gesamte Güterumlauf zum Erliegen kommen und eine Hungersnot ausbrechen. Das ist aber die Lage der Reichsbank im Jahre 1923 und heute.

            Der Umsatzkredit der Notenbanken ist für den Umsatz der täglichen volkswirtschaftlichen Erzeugnisse genau so unentbehrlich, wie die Frachtleistungen der Reichsbahn (jz74). Die Reichsbank hat heute von ihren 3,3 Milliarden Krediten etwa 1,5 Milliarden direkt und indirekt unter Verletzung des Bankgesetzes an das Reich, die Länder und die Kommunen geliehen; etwa eine Milliarde hat sie an illiquide Finanzkonzerne langfristig gegeben und nur etwa 0,8 Milliarden RM. oder 21 % ihrer Mittel hat sie den Bestimmungen ihres Gesetzes entsprechend als echten Umsatzkredit der Wirtschaft zur Verfügung gestellt. (jz75) Genau wie im Jahre 1923 ist fast der gesamte Güterumsatz (jz76) der Volkswirtschaft zum Erliegen gekommen. Mangels Verkaufsmöglichkeit sind die Preise der Waren, Grundstücke und Effekten, in Gold gerechnet, 1923 und heute auf ein Minimum gefallen; alle Kreditunterlagen sind daher zerstört.

Diese Entwertungen sind die normale Folge jeber Zerstörung der Verkehrsmittel. Mit 7 oder 21 % ihrer Kredite kann die Reichsbank genau so wenig den finanziellen Umsatz von 10 ober 15 Milliarden RM Gütern bewerkstelligen, wie die Reichsbahn die körperliche Verfrachtung mit 7 oder 21 % ihrer Verkehrsleistungen. Es herrscht also heute wieder das, was andere Zeiten eine Hungersnot nannten; nicht hervorgerufen durch Mangel an Fabrikaten, sondern durch eine völlige (jz77) Zerstörung des finanziellen (jz78) Transportapparates, die derjenigen einer (jz79) Stillegung des Eisenbahnwesens gleichkommt. Fast ist die Lage noch schlimmer, denn bei einem

40

Versagen der Eisenbahnen vermöchte man sich durch privaten Wagentransport zu helfen. Die Reichsbank hat aber im Gegensatz zur Reichsbahn ein (jz80) Monopol; mit Hilfe des Verbots privater Zahlungsmittel vom 17. Oktober 1931 (erlassen auf Grund der 3. Notverordnung, Teil 5, Kapitel 9) hat die Regierung jede Selbsthilfe des Verkehrs unter schwere Strafe gestellt. (jz81)

            Keine Neuauflage des Havensteinschen Systems tragbar. —

Dass der Anteil der Privatkredite mit 21 % heute noch etwas höher ist, als 1923, wo er zeitweise nur 7 % betrug, ist wenig tröstlich. Denn die Bemühungen weitester Kreise, die sich für sachverständig halten, gehen ja heute dahin, das undeckbare Defizit der Reichskasse und dazu noch eine sogenannte Initialzündung durch grosse öffentliche Aufträge im Wege des weiteren indirekten Schatzwechseldiskonts bei der Reichsbank zu finanzieren. Die Reichsbank soll also noch mehr illiquide Kredite an das Reich und andere illiquide Schuldner ausgeben. Die Umschnürung der Privatwirtschaft soll also fester gezogen werden; davon erwartet man eine Belebung des Erstickenden. Sie wird nicht eintreten. Eine Verschlimmerung wird Platz greifen: Die Reichsbank kann diese neuen Staatskredite ja nur geben, indem sie den Privaten den Kredit noch mehr entzieht. Wird dieser Weg beschritten, den man noch vor 8 Jahren einfach „System Havenstein" nannte (heute sagt man „open market policy"), so wird der negative Rekord von 1923 mit 7 % = 152 Millonen GM. Handelswechselbestand bald wieder erreicht sein. Der Güterumsatz wird dann ebensweit zum Erliegen gekommen sein, wie im November 1923. Wiederum wird nicht die Einsicht, sondern die Macht der Ereignisse die Umkehr erzwingen. (jz82)

41

            Die Lösung damals und heute. —

Die Lösung erfolgte damals durch den allgemeinen Übergang zur wertbeständigen Rechnung, durch die Einziehung der Steuern in Gold (jz83) wonach der Etat ohne Notenpresse gedeckt werden konnte, und durch die Verwendung der vollen Hälfte der Mittel der Rentenbank und fast der gesamten Mittel der entlasteten Reichsbank für die Zwecke der Umsatzfinanzierung, wodurch der Güterkreislauf fast sofort wieder in Gang kam, die Arbeitslosen von der Strasse verschwanden und Produktion und Konsum wieder in Verbindung gebracht wurden. (jz84) Heute in der Deflation wäre also dem Analogschluss zufolge etwa folgendes zu tun:

1. Die Schaffung einer absolut ehrlichen wertbeständigen Währung und die allgemeine Rechnung in dieser;

2. Die Herausnahme des Kredits von Reich, Ländern und Gemeinden und der Finanzkonzerne aus der Reichsbank; mithin die Entlastung dieser;

3. Die Schaffung eines neuen Systems der Zahlungsmittelausgabe zwecks voller Befriedigung des echten Umsatzkreditbedarfs der Wirtschaft; nach den schlechten Erfahrungen mit dem Zentralismus müsste das System dezentralistisch sein.

            Die Idee der Verrechnung als gemeinsamer Bestandteil aller vier Gesetzentwürfe. —

Der Inhalt der „Vier Gesetzentwürfe“ geht über die Konsequenzen aus der Analogie mit der Lage des Jahres 1923 weit hinaus und sieht einen Gesamtplan unter einheitlichen Gesichtspunkten vor. Die Methode ist durch die entwickelten gesunden Regierungsgrundsätze gegeben; das Objekt sind die Störungen im Zahlungsverkehr, die sich fortschreitenc vergrössern. Nicht alle Schwierigkeiten sollen mit einem Schlage beseitigt werden, sondern nur die Deflation, die erstickende Einschnürung der Wirtschaft.

42

            Das gegenwärtige Bild der Deflation zeichnet sich uns wie folgt: Bestehende Schuldverhältnisse finden nur noch in Ausnahmefällen ihre natürliche, bei ihrer Entstehung vorgesehene Beendigung. Verlängerung der Schuldverhältnisse (Stillhaltung) ist zu einer nomalen Erscheinung geworden, während die gewaltsame Beendigung der Schuldverhältnisse durch Zahlungseinstellung, Zwangsvergleich und Konkurs in dauernder Zunahme begriffen ist. Weil die natürliche Abwicklung der bestehenden Schuldverhältnisse gestört ist, können neue Schuldverhältnisse nur noch in geringem Umfange zur Entstehung gelangen. Der unmittelbare Tausch von Ware gegen Ware oder von Ware gegen Geld bleibt als einziges Aushilfsmittel für diejenigen übrig, die neue Schuldverhältnisse nicht mehr begründen können. Absatzstockung und Steuerrückgänge sind die Folgen hiervon.

            Der Krampf der Wirtschaft wird erst dann gemildert werden können, wenn die natürliche Abwicklung der bestehenden Schuldverhältnisse wieder zur Regel wird. Gewaltsame Veränderungen der Schuld durch Inflation, Devalvation, Schuldherabsetzung, Umschuldung und dergleichen sind abzulehnen, da sie die Lage nur noch verschlechtern können.

            Es muss versucht werden, die Schuldverhältnisse zu einer Lösung zu bringen, indem mehr als bisher von dem Prinzip der Verrechnung Gebrauch gemacht wird. Das Bürgerliche Gesetzbuch hat in den §§ 387—396 ein Surrogat der Zahlung, ein gesetzliches Recht des Schuldners zur Aufrechnung festgesetzt. Diese Möglichkeit zur Zwangsaufrechnung genügt aber nicht in der gegenwärtigen Lage. Die Zwangsaufrechnung des BGB. muss durch eine vertragsmässige Aufrechnung (Verrechnung) eine Ergänzung finden, indem der Grundsatz festgestellt wird:

43

Jeder Gläubiger erklärt sich bereit, seine eigenen Schuldverpflichtungen gegen sich gelten zu lassen, selbstverständlich mit der Maßgabe, dass nur fällige Forderungen verrechnet werden können (G. Ramin).

Soweit dieses Verrechnungsprinzip von der Privatwirtschaft angewandt wird, kann es sich nur um eine freiwillige vertragsmässige Erklärung handeln. Es sind diejenigen Gesetze zu beseitigen, die eine solche freiwillige Verrechnung verbieten. Soweit Staat und öffentliche Körperschaften eine erweiterte Verrechnung nach diesem Prinzip gegen sich gelten lassen wollen, bedarf es der gesetzlichen Regelung.

            In den nachfolgenden Entwürfen von Verordnungen ist der Versuch gemacht worden, das Prinzip einer erweiterten Aufrechnung (Verrechnung) bei Staat, Ländern und Geminden durchzuführen und der Privatwirtschaft die Freiheit zu geben, die freiwillige Verrechnung in erweitertem Umfange in Form der Selbsthilfe zu ihrer eigenen Rettung durchzuführen.

2. Die Sanierung des kurzfristigen Kredits des Reichs:

die Ausgabe von uninflationierbaren Reichskassenscheinen.

            Ausgabe von Reichskassenscheinen. —

Nur ein Vorschlag, der auch der erschöpften Reichskasse sofortige Hilfe zu bringen vermag, kann heute in Betracht kommen. Der erste Entwurf geht davon aus, dass der versteckte Fehlbetrag von Reich, Ländern und Gemeinden sich noch heute trotz der Steuererhöhung des Juni  1932 auf 2 bis 3 Miliarden beläuft, und dass ein solches Defizit durch Steuererhöhungen und Gehaltsküzungen auch bei rigorosem Vorgehen überhaupt

44

nicht mehr gedeckt werden kann. Eine weitere Inanspruchnahme der Reichsbank durch Reichsschatzwechsel auch auf indirektem Wege ist nicht nur durch das Bankgesetz § 25 verboten, sondern wird auch von den  Verfassern der Gesetzentwürfe abgelehnt, da sie nichts anderes als die Verstärkung des Systems Havenstein bedeutet.

            Überhaupt befinden wir uns schon seit langem wieder mitten im Havensteinschen System. (jz85) Auf dem Umwege über die Grossbanken und über die Akzept- und Garantiebank hat die Reichsbank für rund 1,3 Milliarden RM. Finanzwechsel der öffentlichen Hand diskontiert. Rechnet man den Silbergeldumlauf mit 1,4 Milliarden hinzu (jz86), so besteht schon heute fast die Hälfte des gesamten Zahlungsmittelumlaufs aus verkapptem Staatspapiergeld. Für diese Zahlungsmittel besteht Annahmezwang, daher dringende (jz87) Inflationsgefahr. Die Deckung des riesigen neuen Haushalts-defizits durch die verbotene Ausgabe irregulären Staatspapiergeldes mit Zwangsumlauf wäre also Inflation.

           

            Die Prinzipien der Ehrlichkeit und der Ablehnung des Annahmezwanges verlangen die Beendigung dieses Systems verkappten, irregulären und gefährlichen Staatspapiergeldes. Wir schlagen vor, an seiner Stelle gut fundierte und ungefährliche Reichskassenscheine auszugeben. Die Ausgabe solchen mit Annahmepflicht nicht versehenen Staatspapiergeldes entspricht der Tradition der deutschen Länder. Insbesondere der preussische Staat hat durch dieses Mittel gerade in Not- und Kriegszeiten immer wieder die Auffüllung seiner Kasse ohne Inflation erreichen können. Vor dem Kriege belief sich der Umlauf derartiger Reichskassenscheine auf 240 Millionen Mark.

45

            Reichskassenscheine als Steuerschecke oder Steueranweisungen. —

Solche Reichskassenscheine bedeuten wirtschaftlich nichts anderes als die Mobilisierung von fälligen Steuerforderungen; sie sind typisierte Steuerschecke, ähnlich den privaten typisierten Verrechnungsschecken des dritten Gesetzentwurfs. Die Bevölkerung hat laufend grosse Beträge an Steuern zu zahlen; der Fiskus und seine Beamten zahlen laufend grosse Beträge an die Bevölkerung. Zwischen diesen Forderungen und Schulden ist eine Verrechnung genau so möglich, wie eine Kompensation zwischen den Forderungen und Schulden der privaten Wirtschaft im Wege des Scheck und Girosystems.

            Die Erkenntnis, dass ein mit Zwangsumlauf nicht versehenes Staatspapiergeld bei richtiger Handhabung nur das Scheck- und Anweisungsgeld darstellt, dessen der staatliche Sektor der Wirtschaft genau so wenig entraten kann, wie der private, ist zwar in der heutigen Wissenschaft verloren gegangen, war aber in Preussen über 100 Jahre lang ein Bestandteil der Währungs- und finanzpolitischen Tradition. Zum Beweise dafür lässt sich insbesondere der Wortlaut der "Verordnungen der preussischen Könige anführen. Schon Friedrich Wilhelm III. erklärte in der „Fernerweisen Verordnung wegen der Tresorscheine vom 5. März 1813" (Pr. Gesetzsammlung 1813 S. 23) folgendes:

            „§ 3: Diese Tresor- und Thalerscheine sind als Steueranweisungen zu betrachten, welche durch die in den §§ 11, 12, 13, 14 und 15 der Verordnung vom 19. Januar d. J. aufs neue ausgeschriebene Vermögens- und Einkommenssteuer realisiert und so, wie sie eingegangen sind, vernichtet werden sollen.

            § 4: Ihre Realisation ist um so gewisser auf die vorgedachte Weise zu erwarten, als ... das erste Prozent  der Vermögenssteuer ... nach den geringsten Berechnungen 6 Millionen Thaler einbringen muss ...   

46

            § 8: Da die Tresor- und Thalerscheine auf die Vermögenssteuer nach dem Nennwerte wieder angenommen werden, so sind sie auf dem kürzesten Wege eine Anweisung zur Kompensation."

            Diese Verordnung ist von Hardenberg unterzeichnet.

            Unentbehrlichkeit der Reichskassenscheine. —

Die Verfasser dieser Vorschläge sind überzeugt, dass eine gut organisierte Finanzverwaltung überhaupt nicht ohne Reichskassenscheine auskommen kann. Auch in guten Zeiten muss eine geordnete Finanzverwaltung derartiges Steuergeld ausgeben, nicht weil die Reichskasse ihrer bedarf, sonbern weil nur so deflationistische Stockungen vermieden werden können.

Heute zieht die öffentliche Hand in Deutschland etwa 40 – 45 % des Volkseinkommens in Gestalt von Abgaben und Beiträgen usw. an sich. Dafür sind Zahlungsmittel erforderlich. Das Bankgesetz verbietet aber geradezu die ausreichende Versorgung dieses staatlichen Sektors der Wirtschaft mit Zahlungsmitteln. Deflationistische Einsperrung von Steuergeldern auf Reichsbankkonten, Störung und Abdrosselung des Zahlungsverkehrs im privaten Sektor der Wirtschaft sind die Folgen. Der Fiskus verlangt also heute die Bewegung von 40 – 45 % des Volkseinkommens und der damit zu kaufenden Güter, ohne die dafür erforderlichen Zahlungsmittel bereitzustellen: er verschärft damit die Arbeitslosigkeit und den Absatzmangel aufs schwerste. Er schneidet sich selbst von den Steuerquellen ab, denn diese können nur fliessen, wenn der erforderliche Warenumsatz erst einmal durchgeführt ist. Gibt er die erforderlichen Zahlungsmittel aus, so erhöht er nicht nur die steuer-pflichtigen Umsätze, nach denen die Steuern bemessen werden, sondern er macht auch uneinbringliche Forderungen einbringlich. Verwendet er einen Teil der Zahlungsmittel, um die auf 1000 Millionen zu

47

schätzenden Schulden bei seinen Lieferanten zu bezahlen, so setzt er diese in Stand, ihrerseits ihre Steuerschulden zu begleichen.

Die allgemeine Aufrechnung vorhandener Forderungen und Gegenforderungen, die heute gehemmt ist, würde in Gang kommen, soweit sie im staatlichen Sektor bisher gehemmt war. Das Transportmittel „Geld" würde auf diesem Sektor wieder zu arbeiten beginnen; die Schrumpfung und Strangulierung der Wirtschaft wäre insoweit behoben. (jz88)

            Entlastung der Reichsbank. —

Abgesehen von der Zinsersparnis für das Reich würde hierdurch die Reichsbank weitgehend entlastet sein. Die Gefahren, welche der bisherige mit