Prof. Heinrich Rittershausen

1898-1984

GELDTHEORIE

Version V, 1951, 1952

ein unvollständiges Manuskript.

Rekonstruiert von John Zube, so weit es ihm möglich war, aus der zweitletzten Version, da die letzte ihm nicht vorlag. Mit Beilagen aus seinen dazugehörigen älteren Papieren und Anmerkungen von John Zube. Diese letzteren sind alle gekennzeichnet mit jz (Anhang II). (jz1)


Vorbemerkung

Als ich in den achziger Jahren Rittershausen endlich besuchen konnte, hatte ich Gelegenheit viel aus seiner Bibliothek und von seinen Aufsaetzen und Manuskripten zu photokopieren. Prof. Rittershausen versuchte immer seine Freiheitsideen so viel wie es ihm moeglich war zu verbreiten, im Deutschen und in anderen Sprachen. Rittershausen gab mir zu verstehen, dass er die weitere Veroeffentlichung und Uebersetzung seiner Schriften gern sehen wuerde - auch ohne Bezahlung an ihn. Viele seiner Ideen sind auch fuer unsere Zeit noch von grosser Bedeutung. Unter meinen Kopien befanden sich mehrere Entwuerfe, Fassungen 1-5 und Notizen und Materialien zu einem Manuskript: “Geldtheorie”, aus den Jahren 1930 bis 1952.

Von der letzten Fassung lag eine Reinschrift von etwa 80 Seiten vor. Die kopierte ich ebenfalls und habe sie damals gelesen und war sehr beeindruckt. Aber leider ging mir meine Kopie davon verloren. Die letzte Version liegt unter 20 Meter Regalmaterial: Manuskripte und Papiere, noch nicht katalogisiert, im Archiv der Universitaet Koeln.

So blieb mir gegenwaertig nichts anderes uebrig als zu versuchen diese Fassung zu rekonstruieren. Aber auch in der Mappe der 5. Fassung fehlen z.B. die Seiten 40-51 und viele Notizen sind nur handschriftlich in schlechten Kopien und manchmal fuer mich unleserlich vorhanden. Und wo sie zu plazieren sind steht oft auch nicht fest. Die Gliederung und Seiten-Nummerierung wurde x mal von ihm geaendert. Dadurch ist mein Rekonstruktionsversuch nicht leicht gemacht.

Einige fruehere Notizen, handschriftlich, in meinen Photokopien, oft nur grau auf grau wiedergegeben, fuege ich hier zu. Ich kann leider nicht garantieren, dass ich seine Handschrift, oft mit Abkuerzungen, immer richtig entziffert habe.

Rittershausen zog so oft um, dass ihm wahrscheinlich auch einige Schriften verloren gingen.

Nachdem die Reinschrift fertig war kuemmerten sich Rittershausen und sein Helfer wahrscheinlich nicht darum, Ordnung in die vorangegangenen Fassungen zu bringen. Sie koennten sogar einiges davon weggeworfen haben.

Nach meinem unverlaesslichen Gedaechtnis wurde die Verrechnung als Grundlage aller Zahlungsmittel und Zahlungsmethoden in der Reinschrift noch mehr als in der hier vorliegenden Fassung hervorgehoben.

Man beachte auch die 1954, 1956 und 1972 von Ri. hinzugefuegten Notizen, die ich im Anhang zum rekonstruierten Manuskript wiedergebe. Seine Meinung ueber die Geldtheorie hatte sich vorher und spaeter immer wieder etwas geaendert.

John Zube, 11.3.05. jzube@acenet.com.au  P.O. Box 52, Berrima, NSW, 2577, Australia. Tel.: 02 48 771 436.

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Die erste Rekonstruktion wurde um um viele hinzugefügte Notizen, Vorlesungsagendas und einzelne Stichpunkte auf den zusammenhängenden Original-Kerntext gekürzt, um dieses bahnbrechende Werk – wenn auch nur als Manuskript – in einer möglichst übersichtlichen Form klar und verständlich darzsutellen.

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Vorbemerkung   2

GLIEDERUNG (zeigt Schreibmaschinenseiten und fehlende Seiten des Manuskriptes) 5

Definitionen   7

Einleitung   7

Kapitel 1: Die Funktionen des Geldes. 8

§ 1. Die Funktion der Zahlung und Verrechnung. 8

§ 2. Die Preisausdrucksfunktion. 17

§ 3. Die Hortungsfunktion. 22

I.  Die Liquidität. 22

a)    Die primitive Liquidität. 22

b)    Die Baissier-Liquidität. 23

II. Die Sicherheit (Thesaurierung, Aufschätzung.). 24

a)    Wesen  24

b)    Die Preisbildung der Sicherheitsgüter: Die Nachfrage  26

c)    Abnahme der "Geldmenge" bei starkter (verstärkter? – J.Z.) Inflation. 26

d)    Die Preisbildung und Sicherheitsgüter: Das Angebot. 27

e)    Das verdrängte Sicherheitsbedürfnis. 28

f)    Das Ende der Konsum-Hortungsentscheidung. 29

g)    Volkswirtschaftlich sparsame Befriedigung des Sicherheitstriebes. 31

§ 4. Gewicht und Verhältnis der Geldfunktionen untereinander. 33

Kapitel 2: Die Arten des Geldes. Die Einheiten. 35

Die Arten (Erscheinungsformen) des Geldes. 35

1. Hochwertige Liquidität  35

2. Liquidität geringeren Grades  35

§ 5. Das Selbstwertgeld. 37

       Der Geldstoff. 40

§ 6. Einlösungsgeld. 42

§7.  Festkursgeld. 43

§ 8.  Marktkursgeld. 47

§ 9.  Verrechnung. 53

Neu einfügen:   9.6.51. 54

Kapitel 3: Das Verhältnis des Geldes zum Staat, zur Zahlungsgemeinschaft und ihren einzelnen Mitgliedern   57

§ 10.  Zwei entgegengesetzte Staatslehren. 57

§ 11.  Beurteilung der Geldarten vom Staat aus. 60

§ 12.  Der allgemeine Annahmezwang. 63

§ 13.  Allgemeine Annahme und allgemeine Aufrechnung. 65

§ 14.  Die Zahlgemeinschaften. 68

Geldtheorie  IV,  1944  69

Hortungsfunktion (Die Währungen.) 69

Währungsänderungen. 71

Das Motiv der Währungsänderung. (S. 5-6) 73

Die Regelung der Geldmenge. 74

Marktkurs und Kassenkurs, Agio und Disagio des Marktkursgeldes  78

Ist der Übergang vom Festkurs zum Marktkurs inmitten einer Finanzkrise möglich?  82

Undatierte Anlage zu “Geldtheorie”, 5. Fassung, handschriftlich: Geldschöpfungsproblem    85

Geldtheorie: existiert nicht!   24.4.54  86

Theorie der Zahlung oder die Nichtexistenz der Geldtheorie   87

Neuformulierung m. Geldtheorie, nach Durchdenkung des Euro-Marktes  09.03.1972  88

Aus der Mappe Geldtheorie  V. Fassung: Anhang: Die Zukunft der öffentlichen Schuld   91

ANHANG: 94

GELD, KREDIT UND WÄHRUNG. Sommersemester 1935 Univ. Ffm    94

Der Währungsbegriff. 96

Theorie des Schwundgeldes: 96

Vorteile der Goldwährung: 97

Die Silberwährung. 98

Indexwährung   98

Goldkernwährung   98

Die Index-Währung   99

Zahlungsmittel. 101

Die Banknote. 101

Degenerationserscheinungen. 103

Die Rechtsnatur der Banknote. 103

Der internationale Zahlungsverkehr. 106

Die Zahlungsbilanz. 107

Die Notenbanken. 108

       Die Organisation der Reichsbank. 108

       Der Goldautomatismus  110


GLIEDERUNG

 (J.Z.: Die folgende Gliederung war ursprünglich mit Schreibmaschine geschrieben enthält aber viele handschriftliche Zusätze. Der erste davon folgt. – J.Z.) : “Rittershausen Manuskript 1951/52.”

WÄHRUNG UND AUFRECHNUNG

Eine Geld- und Banktheorie der Funktionen, der Einheiten, der Spielregeln und Verhaltungsweisen.

Inhalt:

Seite (des Original-

Manuskriptes - Schreibmaschine)

Kapitel 1: Die Funktionen des Geldes ………………………………………………………                                       1

      § 1. Die Funktion der Zahlung und Verrechnung ……………………………………………………                                 1

      § 2. Die Preisausdrucksfunktion ……………………………………………………………………..             4

      § 3. Die Hortungsfunktion + I a, b  II a-f  (Titles still to be listed. – J.Z.) …………………………...                                                                       21

      § 4. Gewicht und Verhältnis der Geldfunktionen untereinander ……………………………………..                                                          38

Da dieser Par. mit S. 39 endet gibt es nach dieser Gliederung keine Seiten 40-51 für diese Fassung des Manuskriptes! – Das paßt auch zu meiner Erinnerung von nur 80 S. in der  Photokopie der Reinschrift, die mir verloren gegangen ist. - J.Z., 24.2.05.

Kapitel 2: Die Arten des Geldes. Die Einheiten. …………………………………………………………                                52

      § 5. Das Selbstwertgeld ………………………………………………………………………                       54

      § 6. Das Einlösungsgeld ………………………………………………………………………                       60

      § 7. Das Festkursgeld ………………………………………………………………………              61

      § 8. Das Marktkursgeld ………………………………………………………………………                       66

      § 9. Die Verrechnung ………………………………………………………………………               75

Kapitel 3: Zwei entgegengesetzte Staatslehren ………………………………………………………                                      78

      § 10: Zwei entgegengesetzte Staatslehren ……………………………………………………                               78

(Keine separate Überschrift. Die ursprüngliche, im Text, war:

                              Das Verhältnis des Geldes zum  Staat. Diese war aber von Ri. ausgestrichen! – J.Z.)

      § 11. Die Beurteilung der Geldarten vom Staat aus. …………………………………………………..                                          83

      § 12. Der allgemeine Annahmezwang …………………………………………………………………                             87

      § 13. Allgemeine Annahme u. allg. Aufrechnung ……………………………………………………..                                91

      § 14. Die Zahlungsgemeinschaften ……………………………………………………………………                  94

(Ende des Diktats! – J.Z.)

Kapitel 4: Die Spielregeln:

                 Die Banken: Zahlungsorganisatoren, Händler in Liquidität und Sicherheit.

      § 11. (In getippter Gliederung, jetzt logisch: § 15 ff. – J.Z.) Die schottische Goldschmiede- u. Girobank.

      § 12. Die staatlichen und privaten Kassen als Banken.

      § 13. Der Außenhandel, als Emittent und Rezipient von Geld.

      § 13a. Die Theorie der Effekte.

      § 14. Das zweiseitig vollkommene Marktmodell.

      § 15. (?) Die Coups und Verfälschungen.  (Von Ri. handschriftlich zugefügt aber ohne §-Angabe.

               Das könnte auch sein neuer Titel für Kap. 5 sein! – J.Z.)

Kapitel 5: Geschichtliches. Essay.

Kapitel 6: Kapitel 7: Auseinandersetzung mit anderen Lehren.

Hrdv


Definitionen

Geld ist Aufrechnung, es kann in skontrierbaren Forderungen oder Verbriefungen von solchen erscheinen.

Währung ist das Preisausdrucksmittel, das aufdrängbar ist oder von den Mitgliedern der Zahlgemeinschaft aus Selbst­interesse genommen und als Hortungsmittel geschätzt  wird.

Einleitung

            Neuerdings sind international Bestrebungen vorhanden, eine eigene Geldtheorie als Forschungsgebiet aufzugeben und diese Lehre in die allgemeine ökonomische Theorie einzubauen. Dabei kann es sich offenbar nur darum handeln, eine einzige Lehre, etwa die Theorie der expansiven und kontraktiven Effekte, passend nur für den Sonder­fall des Festkursgeldes, wie es hier benannt werden soll, zu behandeln. (jz2) Alle andern historisch und gegenwärtig so wichtigen Probleme würden dabei unter den Tisch fallen und der Forschung entzogen z.B. die eigenartigen Agio-Erscheinungen an den Münzmärkten, die wechselnde Goldpreisentwicklung an den freien oder halbfreien Märkten, die Hungersnot Indiens infolge Lieferstreiks der indischen Landwirte, die Maria-Theresienthaler als orientalische Münze der Gegenwart, die vielfältigen Disagiörscheinungen der meisten Währungen der Gegenwart, die Frage der Kreditrestriktionen usw. Diesem Vorschlag kann daher nicht zugestimmt werden.

            Im übrigen muß zugegeben werden, daß sich die Geldtheorie der Welt in einem beklagenswerten Zustande befindet. Die Beschränkung der Gelddefinition auf körperliche Gegenstände, die Nicht-Berücksichtigung des Giralgeldes, die bisherige Unlösbarkeit des Probleme Geld­menge und Umlaufsgeschwindigkeit, um nur einige Fragen zu nennen, hat ihre Leistungen sehr entwertet und ihr eine überscharfe Kritik zuge­wandt. Hatte die Geldtheorie zur Zeit Knapps eine Art Höhepunkt ihrer Entwicklung erreicht, so ist doch Knapp mit der von ihm angerichteten Begriffsverwirrung selbst einer der Urheber des Niedergangs geworden. Er behandelt private Gelderscheinungen, wie die private Banknote, unter dem Rubrum der "Staatlichen Theorie" und stellt damit seine wertvollsten Forschungsergebnisse selbst in den Schatten. Es gilt, seine wertvollen Leistungen sorgfältig zu erhalten.

            Nötig ist vor allem, nachzuweisen, daß hinter dem Geld die zentrale Erscheinung steckt, die sich mengenmäßig nicht erfassen läßt, sondern, um ein Gleichnis zu gebrauchen, dem elektrischen Strom oder einem juristischen Denkvorgang entspricht. Die mengenmäßigen und; körperlichen Ausgestaltungen dieses Verrechnungsprinzipes in den heutigen historischen Geldmünzen, Geldscheinen, Noten usw. werden genau zu beachten, aber nur bedingt und indirekt als körperlich zu betrachten sein. Vom Übertragungsvorgang völlig getrennt zu halten wird der Gesichtspunkt der Währung oder der Werteinheit sein, in deren Nachbarschaft die Thesaurierung liegt.

Abseits von beiden werden die Kurserscheinungen des Geldes und daneben Emission und Rückstrom einen großen Raum in unseren Betrachtungen einnehmen.

            Wesentliche Teile meiner Theorie habe ich schon vor 20 Jahren veröffentlicht. Die Jahre nach 1933 verschlossen mir den Mund und zwangen mich, mich auf Preistheorie und Finanzwissenschaft umzustellen. Jedoch habe ich in der Zwischenzeit immer den Eindruck gehabt, daß meine auf großer bankpraktischer Erfahrung als Prokurist und intensiver theoretischer Forschungen beruhenden Erkenntnisse der Öffentlichkeit auch dann nicht vorenthalten werden sollten, wenn sie nochmals zu früh erscheinen, da diese Gedanken vielleicht später Wichtigkeit erlangen können. (jz3)

            Meinem Freunde Ulrich von Beckerath-Berlin sowie Mr. Henry Meulen - London habe ich dabei viel zu danken.

                                                                                                Rittershausen


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Kapitel 1: Die Funktionen des Geldes.

 

§ 1. Die Funktion der Zahlung und Verrechnung.

            Man pflegt davon auszugehen,  daß eine bestimmte einheitliche Geldmenge der Warenmenge "gegenübersteht", und man pflegt diese Vorstellung durch die Begriffe der Umlaufsgeschwindigkeit des Geldes und des Umsatzvolumens auf der Warenseite zu verfeinern. Diese Vorstellung der Geldmenge hat man offenbar der historisch-soziologischen Gestalt des Geldes in Form von Münzen und Noten, deren Menge meßbar war, ent­nommen. Historisch-soziologische Feststellungen vermögen aber nichts Sicheres über die Theorie auszusagen. Das Geld- und Bankwesen hat in­zwischen eine ganz andere Entwicklung genommen.

            Wir wollen hier nicht davon sprechen, daß Geld und Verrechnung unternehmungsweise und artenmäßig eine reiche Gliederung aufweisen, sodaß die Annahme einer einheitlichen Geldmenge auf die Verwendung eines zu arm ausgestatteten theoretischen Instrumentariums hinausläuft. Hier soll zunächst von der quantitativen Betrachtungsweise gesprochen werden.

            Neue Erscheinungen sind da, die mit dieser Vorstellung nicht zu vereinbaren sind. Die Erscheinung des Giralgeldes gilt es zu verarbeiten, ohne daß dabei der bedeutende Wahrheitsgehalt der älteren Geldtheorie über Bord geworfen werden darf. Die Vorstellung des Guthabengeldes, mit der man der neueren Entwicklung Rechnung tragen wollte, wohnt immer noch ein Rest Stofflichkeit und Teilnahme am Begriff der Hortung bei, indem in den Guthaben Vermögen angelegt ist. Nicht mehr zu bewältigen ist aber für die quantitative Geldvorstellung der tägliche Vorgang der Skontration, bei der gegenseitige Forderungen einfach aufgerechnet, d.h. annulliert oder subtrahiert werden, und die rückläufige Überweisung, bei der nicht eine Forderung vom Schuldner zum Gläubiger, sondern eine Schuld, also etwas negatives, vom Gläubiger zum Schuldner "hinbewegt" wird. (jz4)

            Man kann überhaupt den gesamten Zahlungsverkehr eines Landes in der Weise sich vorstellen, daß man die gesamte Bevölkerung in zwei Gruppen teilt: die Gläubiger und die Schuldner, entsprechend der Zweiseitigkeit aller Schuldverhältnisse. Da fast jeder sowohl Gläubiger als auch Schuldner ist, wird fast jeder einen Bevollmächtigten auch in die andere Gruppe entsenden müssen. In jeder Gruppe werden also gegenüber der anderen Gruppe Forderungen und Schulden vertreten werden, und beide Gruppen werden genau den gleichen Betrag gegeneinan­der vertreten. Da nur fällige Forderungen in Frage kommen, kann man nun durch einfache Erklärung nach § 387 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Aufrechnung) sämtliche Forderungen und Schulden mit einem Male zum

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Erlöschen bringen. (1)  Die Geldmenge wäre dann null, die Stückzahlen wären gänzlich verdrängt. "Dann wäre das Geld abgeschafft, denn  Girozahlung verwendet ja kein Geld!”, so führt G.F. Knapp (3) fort, der dieselbe Frage aufwirft. Er sagt weiter: "Aber man beunruhige sich nicht. Das Geld wäre freilich abgeschafft, was aber bliebe, wäre die Zahlung. Nicht  am Gelde hängt unsere wirtschaftliche Verfassung,

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1)             Bürgerliches Gesetzbuch:

Aufrechnung

§ 387

Schulden zwei Personen einander Leistungen,  die ihrem. Gegenstände nach gleichartig sind,   so kann jeder Teil seine Forderung gegen die Forderung des andern  Teiles aufrechnen,  sobald er die ihm gebührende Leistung fordern und die ihm obliegende Leistung bewirken kann.

§ 388

Die Aufrechnung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teile. Die Erklärung ist unwirksam, wenn sie unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung abgegeben wird

§ 389

Die Aufrechnung bewirkt, daß die Forderungen, soweit sie sich decken, als in dem Zeitpunkt erloschen gelten, in welchem sie zur Aufrechnung geeignet einander gegenüber getreten sind. …….

§ 391

Die Aufrechnung wird nicht  dadurch ausgeschlossen,  daß für die Forderungen verschiedene Leistungs- oder Ablieferungsorte bestehen. ………

§ 395

Gegen eine Forderung des Reiches oder eines Bundesstaates sowie gegen eine Forderung einer Gemeinde oder eines anderen Kommunalverbandes ist die Aufrechnung nur zulässig, wenn die Leistung an dieselbe Kasse zu erfolgen hat, aus der die Forderung des Aufrechnenden zu berichtigen ist. (jz5)

In ausländischen Gesetzbüchern dieselben Bestimmungen. (Paragraphen in Klammer):

Belgien (1289-1299), Bolivien (1297-1309), Brasilien (1009-1024), Chile (1655-1664), China (334-342), Columbien (1714-1723), Costa Rica (8o6-8l3), Frankreich (1289-1299), Guatemala (2326-2336), Honduras(1473-1480), Italien (1285-1295), Japan (505-512), Litauen, Lettland und Estland (Privatrecht  3545-3564), Mexiko (2185-2188), Niederlande (146l-147l), Osterreich (1438-1442), Panama (108l-1088), Peru (2252-2263), Portugal (765-777), Rumänien(1143-53), Rußland (129 b), San Salvador (1525-1534; Schweiz (120-126), Spanien (1195-1202), Uruguay (1497-1514), Venezuela (1353-1363). In England und den USA gibt es nur das "Set-Off" und das “Clearing”. (jz6)

 

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die wir so gerne als Geldwirtschaft bezeichnen; sie scheint nur daran zu hängen, weil wir die Zahlungen fast immer durch Übergabe von Geld vollziehen. Das aber ist nur ein besonderer Fall. Das wesentliche ist die auf Werteinheit lautende Verpflichtung (1): Diese aber würde mit der Abschaffung des Geldes nicht mitabgeschafft,  sondern beibehalten und giromäßig behandelt werden." (3)

            Knapp erklärt also mit Recht, daß sich durch den Übergang der Geldmenge nach Null (und der Umlaufsgeschwindigkeit auf unendlich) nicht die geringsten Störungen des Wirtschafslebens ergeben würden. Eine Teilmasse der Bevölkerung mit besonders reicher und schneller, massenhafter Entstehung von Forderungen und Schulden, nämlich die Besucher der Effektenbörsen, kennen schon seit Generationen in der sog. Ultimo-Liquidation ähnliche Veranstaltungen. (jz7) Diese haben selbstverständlich gar keinen nachteiligen Einfluß auf das Wirtschaftsleben; sie sind vielmehr wegen ihrer vorteilhaften Wirkung auf die Wirtschaft erst geschaffen worden. Sie werden vielleicht eines Tages in ihrer Vorbildlichkeit erkannt und auf das gesamte Wirtschafsleben übertragen werden können, wenn sie nicht schon eingeführt wor­den sind. Eine Störung des Wirtschaftslebens findet deswegen nicht statt, weil die erste Funktion des Geldes die Solution, also die Auflösung vorher entstandener fälliger Verbindlichkeiten ist. Diese Auflösung wird durch die Verrechnung gerade am schnellsten und wirksamsten zu Stande gebracht. Im Gegensatz dazu steht die heute so beliebte "Beherrschung" oder "Restriktion" der angeblich vorhandenen Geldmenge durch die häufige Auflösung von Schuldverbindlichkeiten gerade erschwert und nicht erleichtert wird. (jz8) Nach jenem, von mir durch Sperrung (J.Z.: Unterstreichung!) hervorgehobenen Satz besteht der eine Grundvorgang der Geld- und Bankpraxis heute in der Entstehung von auf Werteinheiten lautenden Verpflichtungen durch Geschäftsabschlüsse und deren laufendem Untergang durch Verrechnung. Dabei handelt es sich nicht um eine "Menge" von Geld, die entsteht oder die geschaffen wird, die vielleicht auch nur benötigt wird, oder um eins "Menge" von Verpflichtungen, sondern es handelt sich um recht­liche Vorgänge, die ökonomische Vorgänge begleiten, ohne für sich allein quantitativ faßbar zu sein. Die ökonomischen Vorgänge, um die es

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(1)   Sperrung (Unterstreichung. – J.Z.) vom Verfasser. (3) (S.2) : Die staatliche Theorie des Geldes, 1908, § 8a.

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sich dabei handelt, sind einerseits diejenigen, welche den Hauptinhalt der Wirtschaft bilden: Produktion, Dienstleistungen, Handel, Kredit, Arbeit und Konsum; es kommen hinzu Steuer- und andere Zwangszahlungen, Geschenke und andere freiwillige Leistungen, Erbschaften, Vorgänge innerhalb der Familien und der Unternehmungen und viele Sonderfälle. Die rechtlichen Vorkommnisse sind dementsprechend:

Die Entstehung von Verpflichtungen aus Kaufverträgen, die Auszahlung der Darlehens-Valuta und die Erfüllung von Darlehensverträgen, die Erfüllung von Arbeitsverträgen usw.     

            Es ist wichtig, daß dabei überall die quantitative Erfaßbarkeit eines Geldstoffs fehlt, daß aber auch die Vielfältigkeit der Entstehung ökonomischer Vorgänge mit den Möglichkeiten der Entstehung rechtlicher Vorgänge sich nicht deckt. Es ist daher wohl erlaubt, die Güterumsätze (Warenverkäufe) in einem bestimmten Zeitraum statistisch-mengenmäßig zu summieren, wie es etwa die Umsatzsteuer-Statistik tut. Es ist aber bekannt, daß die daraus folgenden Zahlungsverpflichtungen, wegen der Möglichkeit der Überspringung gewisser Handelsstufen, keineswegs mit der Summe der Umsätze übereinzustimmen braucht. Ebenso kann man die aus den verschiedensten ökonomischen Gründen laufend neu er­stehenden Forderungen in einem Beobachtungszeitraum addieren, aber, man wird auch hier eine ganz andere Summe erhalten, als es jene Statistik der Warenumsätze ergibt oder als es der Quantitätstheoretiker möchte. So fehlen in den Warenumsätzen die Umsätze des Geldmarktes. Auch die Summe der Forderungen täuscht, weil sie die gewaltige Summe der Geldmarktforderungen mit enthält, weil andererseits die z.T. sofortigen, z.T. nachfolgenden Aufrechnungsvorgänge nicht abgesetzt sind, die einen Teil der Forderungen schon im Entstehen ausgleichen, etwa bei der internen Verrechnung von Industriekonzernen, oder die durch Aufrechnung die Existenz der Forderungen im Sinne der Geldquantität vorzeitig beenden. Eine Statistik der Summe der Zahlungen einschließlich der Summe der Verrechnungen könnte aufgestellt werden aber eine der "Geldmenge", d.h. des Geldstoffs einschließlich der Kontoguthaben ohne Rücksicht auf deren etwaige Bemühung zur Leistung von Zahlungen oder Verrechnungen ist nicht möglich. Sie würde eine Menge Forderungen einbegreifen, deren Inhaber sie gar nicht auflösen wollen, eine Menge "inaktives" Geld, das gar kein “Geld” ist, sie würde also am Geldmengenproblem vorbeigehen. Jeder bisherige Versuch die "aktive" Geldmenge zu definieren, mußte scheitern, weil der eigent-

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liche Verrechnungsvorgang in der Zeit Null sich vollzieht, sodaß alles “Geld”, im Sinne von Forderungen, dauernd ruht, wenn auch bei wechselnden Besitzern.

“Steigende Geldmenge" bedeutet häufig Mengel (? Wahrscheinlich ist Mangel gemeint. – J.Z.) an Schulden-Solvierungen, also ein zu-wenig an Zahlungen, sinkende Geldmenge eine gute Liquidation von Schuldverhältnissen, d.h. ein Mehr an Zahlungen. Aus dem Irrgarten des Geldmengenbegriffs, der wissenschaftlich, unzulässig ist, wird man mit den Mitteln der veralteten Theorie nicht entkommen.

            Mit der Möglichkeit der auf Null gehenden Geldmenge enden die quantitativen Geldvorstellungen. Die verfeinerte Quantitätstheorie wird dadurch nicht widerlegt, sondern bestätigt: die Umlaufsgeschwindigkeit wird unendlich groß. Damit werden mengenmäßige Er­örterungen für Zwecke der Bankpraxis und der praktischen Wirtschaftspolitik nicht falsch, aber illusorisch und die Quantitätsformel wird auf das minimale Grenzgebiet beschränkt, für das sie allein Ergebnis zu liefern schien, nämlich für die Welt etwa des 18. oder 19. Jahr­hunderts, in der man vielleicht noch eine "Geldmenge" von Relevanz beobachten konnte. Allerdings ist die Geldmenge heute noch von Be­deutung, sogar im Rahmen der Aufrechnungstheorie, aber nur sekundär, nur mit Einschränkungen, z.B. bei der Notenemission. Auch ist die Geldmenge in der Praxis der Gegenwart noch nicht = Null, aber so viele kompensatorische Einflüsse sind wirksam, daß jede Geldmengenbetrachtung falsche Ergebnisse liefert. (jz9)

            Wenn der von der Geldtheorie zu behandelnde Grundvorgang die Auflösung der vorher entstandenen, meinetwegen auch "geschöpften” auf Werteinheiten lautenden Forderungen und Verpflichtungen ist, so ist noch die heute herrschende Theorie zu erörtern, welche in der Geldschöpfung einerseits ein Privileg der Notenbanken, andererseits eine Art unerlaubte Leidenschaft der Geschäftsbanken sieht. Man läßt willkürlich und ohne ein Wort Begründung die ganze Fülle des wirt­schaftlichen und sozialen Lebens, aus dem stündlich, und minütlich Geldforderungen und Geldverpflichtungen aller Art hervorgehen, so wie die Natur etwa die Vegetation wachsen läßt, außer acht. Man bedenkt nicht, daß die Banken erst (jz10) die in der Geschäftswelt und im privaten Kreise bereits fertig entstandenen Forderungen und Verpflichtungen übernehmen, so wie ein Großhändler die Produktion der Waren von Seiten der Groß- und Kleinbetriebe aufkauft. Die Banken diskontieren Wechsel, die schon vorher nach Verkauf der entsprechenden Ware von dem Lieferer auf den Käufer gezogen sind; sie gewähren Kontokorrentkredit, kaufen also Debitoren, die durch vorherigen Warenverkauf

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seitens einer Industriefirma vorher begründet worden sind; sie führen Überweisungen aus, übernehmen auch Verpflichtungen, die schon bestanden, und die sie den Verpflichtungen anderer Kunden aus ihrem Kreise gegenüberstellen, um sie zu skontrieren oder abzubuchen. Jene falsche Theorie der Geldschöpfung durch die Zentralbanken, die uns noch später beschäftigen wird, wird immer mehr zu einer Theorie der ausschließlichen Geldschöpfung durch die Zentralbanken entwickelt. (jz11) Denn die "Geldmenge", so argumentiert man, kann durch ihre Vermehrung eine Inflation, das ist eine Zerstörung der Wirtschaft, herbeiführen.  Um diese Gefahr zu beseitigen, muß (müsse? – J.Z.) eine Stelle allein die Entstehung der "Geldmenge” in der Hand haben und beherrschen, weil sie nach dieser Lehre so ge­fährlich ist wie Dynamit. Infolgedessen muß (müsse? – J.Z.) den Privatbanken jede Möglichkeit der "Schöpfung" von Geld entzogen werden. Man nennt das die Forderung nach Verstaatlichung (der Banknoten und – J.Z.) des Giralgeldes, eine Forderung, die übrigens zuerst im kommunistischen Manifest von Karl Marx (l848) als Forderung Nr. 5 erhoben worden (wurde? – J.Z.) und die allein im heutigen Rußland durch äußerst strenge Strafandrohungen an die gesamte Bevölkerung, nicht nur die Banken, verwirklicht ist. (jz12) Erfreulicherweise hat man noch nicht gemerkt, daß der Hauptteil jener Geldforderungen weder bei den Zentralbanken noch bei den Geschäftsbanken, sondern in den Unternehmungen und Familien entsteht. Das Verbot der privaten Entstehung (jz13) von Geldforderungen oder die sog. Zentralisation der Geldschöpfung bei der Notenbank würde natürlich das Ende jeder freiheitlichen Wrtschaftsverfassung bedeuten, worauf später einzugehen ist.      

            Der umgekehrte Vorgang ist es, (jz14) die alleinige Beendigung der vorher entstandenen; auf Geld lautenden Forderungen, mit dem sich das Geld befaßt. Diese Beendigung kann erfolgen regulär durch ihre Erfüllung im Wege der Zahlung oder Verrechnung. Daneben ist auch irregulär ihre Beendigung durch Nichtzahlung, Konkurs, Vergleich, Verjährung, Devalvation, Enteignung und anderweitigen Untergang in Betracht zu ziehen. Die Geldwirtschaft beschäftigt sich ausschließlich mit der regulären Erfüllung durch. Zahlung oder Verrechnung.

            Diese ist in verschiedene Methoden zerspalten: Die Über­weisung, die Scheck- und Wechseleinlösung, die Skontration (Clearing), und die rückläufige Überweisung. In die Skontration können Überweisungen eingeschlossen werden und sind es großenteils. Insbesondere der Vorgang der Skontration besteht überwiegend in der systematischen

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Gegenüberstellung und beiderseits gleichzeitigen Vernichtung von Forderungen, also in Aufrechnung. Dieser Vorgang ist grundsätzlich unabhängig von der Größe der bei den Teilnehmern vorhandenen Guthaben; er kann nicht mehr als die Fortbewegung einer "Quantität”, einer Geldmenge bzw. Kontogutschrift verstanden werden.

            Alle Theorien, die die Abrechnung bzw. die Aufrechnung nicht als das primäre im Zahlungsverkehr anerkennen, wofür vom Gold­münzenverkehr über die Banknote bis zum "Giralgeld" alle "Zahlungs"-Vorgänge nur ein meist primitiver Ersatz sind, enden unvermeidlich beim Schwundgeld. Denn da man die "Menge” des Geldes, an deren Exi­stenz man weiter glaubt, nicht vermehren will, müssen die Vertreter dieser Theorien darauf sinnen, die Umlaufsgeschwindigkeit des Geldes zu vermehren. (jz15)

            Die Verrechnung ist das umfassende Grundprinzip der ersten Geldfunktion, die wir hier in Betracht ziehen, und die gemeinhin als "Zahlungsfunktion" bezeichnet wird. (1) Dieser Begriff der "Zahlung" soll an sich bestehen bleiben; er enthält jedoch eine logische Unebenheit, auf die wir hinweisen müssen:

An dem Begriff der "Zahlung" ist zu bemängeln, daß "Zahlung" rechtshistorisch, ebenso wie die entsprechende Synonyma der anderen Kultursprachen die Auf-“Zählung” von körperlichen Geldstücken oder Geldscheinen bedeutet. In der deutschen Sprache ist Zahlung mit "Zählung", lat. enumeratio, identisch. Die Verrechnung ist dagegen im deutschen Recht in einem ganz anderen Kapital des Bürgerlichen Gesetzbuches behandelt. Ihre weitere Ausbildung hat sie bei uns insbesondere durch Ausbildung des Vertragsrechts, da ja Vertragsfreiheit besteht, sowie aufgrund des Scheckgesetzes erhalten. Die bei der früheren Reichsbank, bzw. den heutigen Landeszentralbanken, in England bei der Bank von England und entsprechend in fast allen Ländern der Welt errichteten Abrechnungsstellen beruhen auf privaten Vereinbarungen zwischen den beteiligten Banken. Es handelt sich meist um Vereine, die sich selbst Satzungen geben und die die Verrechnung aufgrund ihrer Satzungsvorschriften in (jz16) sich regeln. Der Vorgang wird in der englischen Sprache mit Clearing, noch mehr aber mit "set-off" bezeichnet. Weder die rechtsgeschichtliche Betrachtung, noch die Untersuchung des lebenden Sprachgebrauchs kann zu dem Ergebnis kommen, daß derartige Verrechnungsvorgänge allgemein als "Zahlungen" betrachtet werden. Wir halten es daher für richtiger, in dem Augenblick von der Verrechnungsfunktion des Geldes anstatt

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(1)   Weitere Geldfunktionen sind die Hortungsfunktion und die Preisbildungsfunktion.

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von der Zahlungsfunktion zu sprechen, wo wir den Geldbegriff von dem der Körperlichkeit in den des Unkörperlichen wandeln.

            Wir sehen also in der Verrechnung den Oberbegriff. Sogar der vielverwendete Begriff der Abstraktheit begegnete logischen Bedenken, da man unter einem abstrakten Begriff in der Logik nicht einen solchen versteht, der gar keine konkreten Merkmale hat, sondern eine (einen? – J.Z.) solche (solchen? - J.Z.) bei dem diese Merkmale nur latent mitgedacht werden. Es handelt sich bei der Ver­rechnung um einen mathematisch-organisatorischen Vorgang, man könnte noch sagen einen rechtlichen und organisatorischen Prozeß.

            Der Geldbegriff hat in den letzten Jahrzehnten eine ent­scheidende Wandlung durchgemacht; er ist in eine Krise geraten, aus der der neue Begriff noch nicht klar hervorgegangen ist. Die Welt-Geld-Krise ist mit einer Krise des Geldbegriffs und der Geldtheorie verbunden.

Seit den Zeiten des klassischen Griechenlands hat man unter Geld körperliche Münzen verstanden. Knapp und andere Forscher haben um die Jahrhundertwende den Unterschied des valutarischen und des akzessorischen Geldes gemacht (jz17): Das valutarische Geld ist nicht nur Zahlungsmittel, sondern repräsentiert auch die Währungseinheit.

            Das akzessorische Geld dagegen ist nur Zahlungsmittel und niemals Währungseinheit.

Daher ist das valutarische Geld nach Knapp stets mit seinem Nennwert anzunehmen und unterliegt nicht der Kursbildung, während das akzessorische Geld der Kursbildung unterliegt.

Das valu­tarische Geld muß im Verkehr zum Nennwert angenommen werden, unter­liegt also dem gesetzlichen Annahmezwang (jz18), während das akzessorische Geld von niemand angenommen zu werden braucht, außer von dem Aus­geber, wenn der Schuldner Zahlungen an diesen zu richten hat.

Da Knapp das mit Annahmezwang ausgestattete Papiergeld in den Begriff des valutarischen Geldes einschließt, wird hier zum ersten Mal Papiergeld zum Geld im eigentlichen Sinne. Das akzessorische Papiergeld erhält daher den Namen "uneigentliches Geld".

            Georg Friedrich Knapp hat durch den Titel seines Buches "Staatliche Theorie des Geldes", der offenbar falsch ist, weil vielleicht ein Gaswerk oder ein Gebäude, nicht aber eine Theorie staatlich sein kann, bei denjenigen, die die weiteren Ausführungen seines Buches nicht gelesen haben, weitreichende Irrtümer in Richtung der Allmacht des Staates auf dem Geldgebiet erregt.  Daß Knapp in Wirk­lichkeit eher der Vertreter einer non-etatistischen Geldtheorie war, ergibt sich aus dem vielleicht bedeutendsten Kapitel seines Werkes, dem § 8b über die Girozahlung. Nachdem er vorher die Erweiterung des

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Geldbegriffs auf das valutarische Papiergeld begründet hat, erklärt er hinsichtlich der Girozahlung: 

 

“Der Begriff der Zahlung, bisher durchaus an Überlieferung von Stücken gebunden, muß also abermals erweitert werden, wenn wir der Girozahlung gerecht werden wollen.”

Er kommt dann auf die Details der im Jahre 1619 privat von Hamburger Kaufleuten errichteten Girobank zu sprechen und stellt  fest, daß die in dieser Bank teilnehmenden Kaufleute Mitglieder einer privaten Zahlgemeinschaft waren, nachdem er in seinen anfänglichen Ausführungen nur vom Staat als von einer  Zahlgemeinschaft gesprochen hatte.  Er geht jetzt darüber hinaus.  Er erklärt, daß der Staat sich nicht des­wegen eine Währung schaffen könne, weil er Staat sei, also die Souveränität habe, sondern weil er eine Zahlgemeinschaft sei:  

"Daß bei der Hamburger Girobank eine Werteinheit, die Mark Banco, selb­ständig geschaffen wurde, ohne Zusammenhang mit der Werteinheit für das staatliche Geld, ist ein besonders lehrreicher Umstand: Jede Zahlgemeinschaft kann sich eine Werteinheit schaffen. Der Staat kann es, weil er eine Zahlgemeinschaft ist, nicht weil er der Staat ist. Der Staat ist nur die gewöhnlichste, älteste Zahlgemeinschaft, aber nicht die einzige."

Und, nun kommt er auf das, was uns hier besonders interessiert: den Begriff der Zahlung:

"Aus, der Betrachtung des Giro-Verkehrs gewinnen wir die Einsicht, daß es Zahlung ohne Übertragung von Sachen gibt. Dadurch sehen wir uns genötigt, den Begriff der Zahlung anders zu fassen als bisher. Wenn es einen, einheitlichen Be­griff der Zahlung geben soll, der die Zahlung in Stücken ebenso umfaßt, wie die Girozahlung, so darf die Übertragung von Sachen kein wesentliches Erfordernis der Zahlung sein. Das wesentliche Merkmal aller Zahlung kann also nur bei der Girozahlung gefunden werden, muß aber im verborgenen auch bei der Stückzahlung nachweisbar sein. Wir wollen versuchen, den  allgemeinen Begriff der Zahlung so zu fassen."

Er fährt fort:

“Zahlung ist ein Vorgang, der jedenfalls eine Gemein­schaft voraussetzt; ob diese Gemeinschaft der Staat ist, oder ein Kundenkreis einer Bank oder sonst ein Zahlverband, ist eine neben­sächliche Frage; die Zahlgemeinschaft könnte sogar über den Staat hinausreichen, wie z.B. beim Autometallismus (der reinen Gold- oder Silber-Umlaufswährung - der Verf.), dessen Zahlgemeinschaft aus all denjenigen (Bürgern der verschiedenen Nationen - d. Verf.) besteht, welche sich zum Tauschgut Silber oder Erz oder Gold bekennen.

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Sobald aber der Autometallismus überwunden ist, muß die Zahlgemeinschaft  eine regiminale (verwaltungsmäßige - d. Verf.) Leitung haben: es muß Mächte geben, welche die Art und Weise der Zahlung rechtlich ordnen. Die Zahlgemeinschaften haben alsdann einen Mittelpunkt, von wo die Leitung ausgeht: Beim staatlichen Gelde ist es die Staatsgewalt, beim privaten Zahlungswesen, ist es beispielsweise die Bank.

Halten wir dies alles fest, so ergibt sich ein Ausblick auf eine umfassendere Definition der Zahlung; nicht körperliche Übergabe von Stücken ist erforderlich, sondern es genügt juristische Übertragung von Gegenforderungen in Werteinheiten, und zwar von Gegenforderungen, die an die Zentralstelle gerichtet sind.  Solche Übertragungen können durch körperliche Übergabe von Chartalstücken (Charta = Karte = Schein oder Zettel - d. Verf.), also von Geld, zustande kommen; aber sie müssen es nicht, denn bei der Girozahlung wird nicht körperliche Übergabe von Stücken geleistet, sondern die Übertragung findet durch Buchführung statt. …”

“… zugleich wird hierdurch der Begriff des Zahlungsmittels erweitert; pensatorische (Zuwägung von Edelmetall - d. Verf.) und chartale (papierene - d. Verf.) Zahlungsmittel sind uns schon bekannt; es tritt hier noch - wenn der Ausdruck erlaubt ist - das girale Zahlungsmittel hinzu. Alle drei Arten gestatten die Übertragung von Forderungen die an eine Zentralstelle gerichtet sind, aber nur die beiden ersten leisten diese Übertragung durch körperliche Übergabe von Sachen; die dritte Art kennt nicht mehr die körperliche, sondern nur noch die buchführerische Übertragung."

Knapp kommt nun in Schwierigkeiten bei valutarischen Münzen, z.B. Goldmünzen, und valutarischem Papiergeld (beide von ihm definitives Geld genannt). Der Inhaber von definitivem Gelde, ebenso wie der Inhaber von Münzmetall, hat keine Forderung. Er stellt nun seine Theorie der Eventualforderung auf:

"Aber der Begriff der Forderung kann erweitert werden, und das haben wir bereits stillschweigend getan.  Es gibt auch Forderungen an die Zentralstelle, welche nur eventual auftauchen; nur dann, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind; nämlich nur dann, wenn eine Schuld an die Zentralstelle fällig ist. Jedes definitive Zahlungsmittel begründet für den Inhaber eine eventual auftauchende Forderung an die Zentralstelle; der Inhaber hat in dem Augenblick, in welchem die Zentralstelle eine Forderung ihn stellt - aber nicht vorher und nicht nachher - eine Gegenforderung die er durch Übergabe des definitiven Zahlungsmittels zum Vorschein bringt und zur Tilgung vorwendet.

Der Begriff einer nur eventualen Gegenforderung fehlt in unserer Jurisprudenz, während der Begriff der absoluten Gegen-

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forderung ganz geläufig ist.

Jeder Jurist weiß, daß Forderungen durch Kompensation tilgbar sind; er denkt dabei an absolute Gegenforderungen, die der Schuldner, anstatt zum Zahlungsmittel zu greifen, in Anrechnung bringt.”

            Durch die juristische Hypothese der Eventualforderung kann Knapp auch die Goldmünze und das valutarische Papiergeld als Forderungen auffassen und in seine umfassende Theorie der Verrechnung einbegreifen, wenn er dabei auch auf die Aufrechnungsbestimmungen der bürgerlichen Gesetzbücher der Welt nicht aufmerksam geworden war.

Nun wird für ihn der Begriff des Zahlungsmittels (in unserem umfassen­den Sinne der Verrechnung) definierbar:

"... in einem Zahlverbande ist jede übertragbare Verfügung über Werteinheiten dann Zahlungs­mittel, wenn der Inhaber durch Übertragung an die Zentralstelle eine mindestens eventuale Gegenforderung an diese Stelle begründen kann."

Man beachte: Knapps eigentliche Definition - nicht des Geldes, sondern des Zahlungsmittels - ist glatt (ganz? – J.Z.) und allein die Verrechnung; die etwas auffällige Einschränkung am Schluß durch die Worte "mindestens eventuale" ist nicht durch das Papiergeld, auch nicht durch das Giralgeld, sondern nur durch den scheinbar außerhalb der Regel liegenden Fall des Metallgeldes und zwar des valutarischen Metallgeldes (1)  be­gründet. Dieses wird durch die Theorie der Eventualforderung in die anstelle der Geldmenge allein übrig bleibende Clearing-Organisation eingefügt.

Knapp fährt fort:

"Mithin ist jeder stoffliche Inhalt aus dem Begriffe des Zahlungsmittels verschwunden, ebenso ist der Begriff der beweglichen Sache nicht mehr darin, beides im Sinne der Wesentlichkeit, sodaß also auch das Giro-Guthaben unter die möglichen Zahlungsmittel fällt.”

            Dabei müßte Knapp im Sinne seiner vorherigen Ausführungen hinzufügen, daß das "Giralgeld", soweit oder weil es im allgemeinen nicht aufdrängbar, also nicht valutarisch ist, nur akzessorischen Charakter hat, und deswegen überhaupt nicht Geld, sondern nur Zahlungsmittel genannt werden darf.

            Wir möchten aber in diesem Punkte weitergehen: wenn Knapp als Jurist und Wirtschaftswissenschaftler die Verrechnung zur zentralen Erscheinung des Geldwesens gemacht hat, und wenn der moderne Sprachgebrauch das Giralgeld und die andern Formen der Verrechnung als Geld bezeichnet, so bleiben begrifflich nur folgende zwei Wege

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(1)   und des valutarischen Papiergeldes.

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übrig: entweder den Geldbegriff auf das valutarische Geld zu be­schränken, bestehe es nun aus Metall oder Papier, und dann das akzessorische Papiergeld, die Scheidemünzen und das Giralgeld mit der disqualifizierenden Bezeichnung der “Zahlungsmittel" zu versehen. Oder aber man muß die gesamte Verrechnung nicht nur in den Zahlungsmittel-, sondern auch in den Geldbegriff einschließen. In Wirklichkeit besteht diese Wahl gar nicht, weil in den Rechtssystemen (jz19) sämtlicher Kulturstaaten (2) die Aufrechnung nicht nur als eine mög­liche Form der Auflösung von Schuldverhältnissen, sondern als eine solche Form deklariert ist, die jedermann in Höhe seiner Schulden gegen sich gelten lassen muß. Es kommt nicht darauf an, ob der Annahmezwang zum Nennwert in Münz- oder Bankgesetz, oder in einem anderen Gesetz erklärt ist. Auf alle Fälle besteht er. (jz20) Damit ist die Aufrechnung ein Zahlungsmittel, das zwar nicht unbegrenzt valutarisch, also dem Gläubiger aufdrängbar ist, bei dem eine solche Begrenzung aber in jedem Fall nur individuell und dem Betrage nach besteht. Durch diese rein betragsmäßige Begrenzung, wie auch durch das Vor­handensein von Bankkonten bei praktisch jedem Zahlungsempfänger, kann die Aufrechnung normalerweise als eine Erscheinung betrachtet werden, die das Mittel der Verrechnung in solche Nähe zum valutarischen Gelde rückt, daß der Unterschied unbeachtlich wird. Damit wäre der größte Teil der Verrechnung mit einem quasi valutarischen Charakter ausgestattet. Angesichts dieser Tatsache erscheint es heute nicht mehr als vertretbar, den Geldbegriff auf das Stückgeld und die Geldscheine valutarischen Charakters zu begrenzen, wenn die an Umsätzen vielleicht 10 bis 20 mal so bedeutsamen Mittel der Giralzahlung durch eine Ersatzeinrichtung angenähert ebenfalls valutarisch sind. Wir kommen also zum Ergebnis, daß, über Knapp hinausgehend, der Geldbegriff das Münzgeld, das Papiergeld aller Arten und das Verrechnungsgeld bzw. die Verrechnungsorganisation umfassen sollte. Dabei blieben freilich die anderen Geldfunktionen: die Preisfunktion und die Hortungsfunktion noch offene Fragen für uns, und es wird sich herausstellen, daß ein Geld, welches nur die Zahlungsfunktion, aber nicht die beiden anderen Funktionen hat, nur unvollkommen, insbesondere nicht Währung ist. Der Unterschied zwischen Geld und Währung wird also, das wollen wir vorwegnehmen, bestehen bleiben.

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(2)   S. Fußnote 1) auf S. 2.

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            Von hier aus gesehen erhält auch die viel zitierte Äußerung von Knapp, das Geld sei ein Geschöpf der Rechtsordnung, ihren Sinn. Eine staatsanbetende Anschauung wollte Knapp nachsagen, er habe damit dem Staat, der die Rechtsordnung setzt, das freie Schalten und Walten mit dem Gelde, z.B. jede mögliche Verschlechter­ung des Geldes und Schädigung der Geldgläubiger, anheim gestellt. Knapp erklärt aber am Schlusse jenes Paragraphen, 8a, sehr dringlich, er müsse jetzt etwas hinzufügen: das Geld sei ein Geschöpf der Rechtsordnung in Gemeinschaften, seien es staatliche oder private. (1)

            Kurzgefaßt lautet dieser Satz: das Zahlungswesen ist eine regiminale (administrative – J.Z.) Erscheinung. Vorher hat er erklärt, daß er unter einer regiminalen Erscheinung auch die Verwaltung eines privaten Geschäftsunternehmens verstehe, also keineswegs das, was ihm jene Auffassung unterschoben hat, als wenn er nämlich von einer gouvernementalen Erscheinung gesprochen hätte. Er meint mit dem Ausdruck das, was wir heute als eine organisatorische Erscheinung bezeichnen würden; die Organisati­on z.B. der Abrechnungsstellen, durch welche gewisse Forderungen einander paarweise gegenübergestellt werden, sodaß sie aufgerechnet werden können, bewegt zwar keine Geldmenge, ist aber ein wesent­licher Punkt des Zahlungswesens. Dieses setzt allerdings die Wert­einheit, genauer die Währungseinheit voraus. Er wiederholt, daß sich die Werteinheit nur in Gemeinschaften ausbildet, und daß sie die Voraussetzung des Zahlungsverkehrs ist. Es sei ein Zahlungswesen möglich, bei dem nicht ein einziges Stück Metall- oder Papier­geld bewegt werden (wird? – J.Z.), nämlich die Verrechnung.

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(1)   gesperrt vom Verf. (jz21)


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§ 2. Die Preisausdrucksfunktion.

            Bei der Abwicklung der Zahlungs- und Aufrechnungsvorgänge wird also die Währung vorausgesetzt. Mit dieser haben wir uns jetzt zu beschäftigen.      

            Man pflegt zu sagen, daß durch die Einführung des Geldes der Tausch in zwei Akte zerspalten worden sei: der Verkauf der Ware A gegen Geld, und die Verwendung der so erhaltenen Geldsumme, um die Ware B zu kaufen. Anstatt des Tauschs der Ware A gegen die Ware B werden also zwei Kaufverträge abgeschlossen.  Beide werden je zu einem bestimmten Preis abgeschlossen. In was werden aber Preise gebildet? Offenbar in gewissen Werteinheiten. Man kann auch sagen, der Preis werde durch eine bestimmte Zahl von Währungseinheiten ausgedrückt. Die Preise sind also vor der Zahlung da, denn die Erfüllung der in den Kaufverträgen festgelegten Geldforderungen ist von den Kaufverträgen (unleserlich: und den Eigenschulden? – J.Z.) verschieden. Aber jeder Kaufvertrag muß einen Preis enthalten. Und um Preise feststellen zu können, braucht man Werteinheiten.  Solche Werteinheiten sind stets Währungseinheiten.

            Man erkennt die Währung eines Landes an dem Namen für die Werteinheit, in der die Preise an den Märkten des Landes  üblicherweise gebildet werden.

            Es bleibt  noch unklar, ob z.B. in einem Goldwährungslande der Preis für  eine Ware, bei dem sich die Parteien etwa auf 10 Einheiten einigen, so verstanden werden soll, daß sie sich auf eine Banknote zu 10 Einheiten geeinigt haben, oder ob sie damit ein Gold­stück zu 10 Einheiten meinen. Der Fall läßt sich dahin lösen, daß bei Goldwährung stets die effektiven Goldeinheiten gemeint sind. Das ergibt sich nicht nur,  wenn sich hinterher der verwendete Geldschein als gefälscht erweist, sondern auch dann, wenn diese akzessorische Banknote  ein Disagio hat, also in Goldeinheiten mit weniger als 100 % bewertet wird.  In diesem Falle hat bei  einer solchen Goldwährung der Verkäufer offenbar das Recht, eine Nachzahlung in Höhe der Kurs­differenz zu verlangen. Handelt es sich aber nicht um eine Goldwähr­ung, sondern um eine Papierwährung, bei der eben diese Banknote ge­setzliches Zahlungsmittel ist, so muß der Käufer (Verkäufer? Es sei denn im Wechselgeld. – J.Z.) auch dann mit der ausgehändigten Note zufrieden sein, nachdem, er einmal den Preis von 10 Einheiten vereinbart hat, wenn der Kurs dieses Papierscheines an den ausländischen Börsen vielleicht nur auf 50 % steht.

            Nach dem Abschluß der beiden Kaufverträge (jz22) bestehen also

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zunächst 2 Forderungen, die auf Geldeinheiten lauten. Geld im Sinne einer Währungseinheit war schon vorher da gewesen, denn sonst hätte man in dem Kaufvertrag den Preis nicht ausdrücken können. Aber Geld, im Sinne von Zahlungsmitteln (oder? – J.Z.) von Aufrechnung, ist bei unserem Beispiel noch nicht aufgetreten, es ist überhaupt noch nicht gezahlt oder verrechnet worden.

Es ist also etwas leichtfertig, zu sagen, daß durch jene Zerspaltung des Tauschs in zwei Akte die Geldwirtschaft ins Leben getreten sei.  Nicht das Geld im Sinne von Zahlungsmitteln war bisher nötig, sondern neben der Währungseinheit genügen zunächst Forderungen, sodaß man von einer Kreditwirtschaft sprechen könnte.

            Bei den meisten Forderungen, die nach unseren Ausführ­ungen im ersten Paragraphen beim Ablauf des Wirtschaftslebens täglich und stündlich vielfältig entstehen, handelt es sich um derartige Erlösforderungen. Es sind ja nicht Stückpreise, von denen wir sprechen, sondern der Preis pro Stück, multipliziert mit der im Kaufvertrag vereinbarten Anzahl der Stücke der Meter, Kubikmeter, Hektoliter usw., also der Erlös-Preis mal Menge wird Gesamtpreis oder Verkaufserlös genannt.

            Es gibt nun den Fall des Verkaufs Zug um Zug: Man er­wirbt die Ware und reicht gleichzeitig das Geld hinüber: In diesem Fall ist für den Juristen der Zeitablauf zwischen der Entstehung der Forderung und der Zahlung zu klein, um ihn zur Kenntnis zu nehm­en. Trotzdem, kann man den Fall mit einer Verrechnung der Forderung, die der Verkäufer hat, gegen die, welche in den Geldscheinen re­präsentiert ist, erklären. In zahlreichen anderen Fällen handelt es sich nicht um einen Verkauf Zug um Zug, sondern um einen Verkauf auf Ziel. Hier bleibt die Forderung noch länger "unbezahlt”. Erst dann wird die Forderung aufgelöst, sie wird solviert entweder durch Zahl­ung oder Verrechnung.         

            Wir sehen aus der Behandlung des Beispiels, daß es nicht die Zahlungsmittel sind, besonders nicht beim Zielverkauf, die beim Zustandekommen und der Darstellung des Preises eine Rolle spielen. Es ist eine Binsenwahrheit, daß man ohne Geld kaufen kann.
Sondern das Geld im Sinne von Währungseinheit muß vor dem Gelde im Sinne des Zahlungsmittels oder der Verrechnung da sein, damit darin der Preis ausgedrückt werden kann. Beim Perfektwerden des Kaufvertrages entsteht die Erlösforderung, vereinbart in Einheiten der Landeswährung, und erst danach, meist sehr viel später, ist an die Solvierung dieser Forderung zu denken.           

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            Das Entstehen von Forderungen aus den alltäglichen Handelsgeschäften wurde schon in § 1 hervorgehoben. Es wurde dargelegt, daß das Geld in seiner Funktion als Verrechnung mit dem Entstehen jener Forderung gar nichts zu tun hat, daß es vielmehr die Funktion hat, die Existenz jener Forderung zu beenden.

Neu ist an diesen Ausführungen nur, daß deutlich wird, wie in jedem Falle unbedingt schon vor Abschluß des Kaufvertrags eine Währungseinheit da sein muß, die sich offenbar von der Verrechnung grundsätzlich unterscheidet.

            Diese Währungseinheit kann stofflich ausgeformt sein, ist aber auch in nichtstofflicher Form möglich. Bei der Goldwährung wird die Währungseinheit durch ein Gewicht Gold dargestellt. Oftmals versucht man, diese Werteinheit durch den Wert einer bestimmten Menge Gold zu definieren. Das ist unzulässig. Jede Maßeinheit muß durch eine andere Einheit definiert sein. So ist z.B. der Liter gleich dem In­halt eines Kubus, dessen Seitenlänge 10 cm ist. Es wird das Hohlmaß also durch das Längenmaß definiert. Die Metallwährungen sind rechtlich allerdings nur in seltenen Fällen durch die Angabe des Feingewichts in Metall je Einheit definiert. Aus münztechnischen Gründen ist fast überall angegeben, wie viele Münzen (zu einer bestimmten Anzahl von Einheiten) aus einer Unze oder einem Kilogramm des Edelmetalls angefertigt werden sollen, wobei der Feingehalt des Metalls im einzelnen; bezeichnet wird. Das deutsche Münzgesetz vom 30. August 1924 formulierte folgendermaßen:

§ l.

            Im deutschen Reiche gilt die Goldwährung. Die Rechnungseinheit bildet die Reichsmark, welche in 100 Reichspfennige eingeteilt wird.  

§ 2.

            Als Reichsmünzen sollen ausgeprägt werden:
1.  als Goldmünzen:  Stücke über 20 RM und 10 RM. …         

§ 3.

            Bei der Ausprägung der Goldmünzen werden aus 1 kg feinen Goldes

            139  1/2 Stücke über RM 20,--  oder

            279        Stücke über RM l0,--

ausgeprägt. Das Mischungsverhältnis beträgt 900 Teile Gold und l00 Teile Kupfer. Die Gestalt der Münzen wird vom Reichsminister der Finanzen bestimmt. ...

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            Dazu sagt  der Kommentar von Koch-Schacht zutreffenderweise:  

            "Goldwährung ist dasjenige Währungssystem,  bei welchem der Wert des Geldes mit einem bestimmten Goldquantum in Beziehung gesetzt ist;  kennzeichnend  für sie ist,  daß ausschließlich Goldmünzen frei ausgeprägt werden, die Beschränkung der Zahlkraft der Silbermünzen und des Betrages ihres Gesamtumlaufs. … Die Rechnungseinheit, auf welche sich das neue deutsche Münzsystem aufbaut, ist die Reichsmark. Sie wird nicht in dem Währungsmetalle (Gold) dargestellt, sondern durch  eine Silbermünze. (1)  Die Beziehung der geprägten Rechnungsein­heit zum Währungsmetalle ist also keine körperliche mehr.  Wohl aber leitet die  Reichsmark ihren Wert von einer Goldmünze ab, die ihrer­seits für den Münzfuß (§ 3) des deutschen Geldsystems maßgebend ist, nämlich von der Goldmünze über 10 RM. ...  zwar werden aus dem Pfunde Feingold nicht etwa 1395 Markstücke geprägt, wohl aber Goldmünzen im Werte von 1395 Reichsmark."

            Man erkennt daraus, daß es nicht entscheidend ist, ob die einzelne Währungseinheit konkret in dem Währungsmetall dargestellt wird. Es genügt, daß die Gesamtheit der umlaufenden Goldmünzen diese Anforderung erfüllt. Dabei sind Münzen Metallstücke, die durch eine Prägung öffentlich als Geld gekennzeichnet sind. Unter dem Münz­fuß versteht man die Angabe der Anzahl Münzen je kg Edelmetall. Nach dem Münzgesetz von 1924 betrug das Rauhgewicht (Bruttogewicht) eines 10-RM-Stückes einschließlich der beigefügten Kupfermenge von 10 % 3,9824771 gr, während das Feingewicht 3,58422939 gr ausmachte.

            Das gegebene Beispiel dürfte für die Klärung des Falles der durch Metall dargestellten Währungseinheit ausreichend sein.

Die Währungseinheit kann aber auch, um nur einen zweiten wichtigen Fall zu erwähnen, durch einen papierenen Geldschein, z.B. eine Note der betreffenden Zentralbank, körperlich dargestellt werden. In diesem  Fall kommt es darauf an, daß dieser Schein valutarisch, d.h. gesetz­liches Zahlungsmittel ist. Der Ausdruck "gesetzliches Zahlungsmittel" besagt nicht etwa, daß die übrigen Zahlungsmittel ungesetzlich, also unzulässig sind, was sie keineswegs sind (jz23), sondern dieser Ausdruck, besagt nur, daß der Gläubiger diesen Schein annehmen muß (jz24), daß der Schein aufdrängbar, also Währung, ist (jz25). Unsere späteren Ausführungen über den Annahmezwang werden diese Frage näher beleuchten.

            Es gibt weiter den Fall - jedenfalls ist der Fall denkbar  - wo eine  körperlich nicht  dargestellte Verrechnungseinheit, etwa

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1) durch das 1 RM-Silberstück.

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(J.Z.: Rittershausen fügte hier einen Zettel bei der besagte):

a) “S. 16a neu einf. Marktkursgeld.” – (Dieses Thema ist aber nach der verbesserten Gliederung in Kap. 2, § 8 abgehandelt. – J.Z.)

b) S. 17a neu einf. “Aufrechnung”. - (Dieses Thema ist aber nach der verbesserten Gliederung in Kap. 2, § 9 unter “Die Verrechnung” behandelt. – J.Z.)

c) “Kapitel ‘Die Indexwährung’ (ist schon da!).” (Ein solcher Kapitel Titel ist nicht in der Gliederung aufgeführt, gehört aber auch vielleicht entweder unter das Kapitel 1 § 2 Die Preisausdrucksfunktion oder § 3  Die Hortungsfunktion. Im Material fand ich damals nur einen alten Zeitungsartikel gegen die Gesellianer gerichtet. Vielleicht wollte er den hier einfügen? Ich habe ihn wahrscheinlich zu seinen anderen Artikeln über die Indexwährung gelegt. Welchen davon wollte er hier einführen? Das kann nur geklärt werden durch Aufsuchung der Originalfassung der Reinschrift seines letzten und 5. Manuskriptes über die Geldtheorie, in der Kölner Universitätsbibliothek. – J.Z., 25.2.05.)

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die Guthaben bei einer Bank, gesetzliches Zahlungsmittel und Währung sind. 

            Wir hatten anfangs dargelegt, daß man die Währungseinheit eines Landes feststellt, indem man nachsieht, welche Einheiten zur Darstellung der Kaufpreise im Handel verwendet werden. Da die Währungseinheit aufdrängbar ist, welches eine juristische Regel für den Fall der Begleichung von Schulden ist, hat die Währungseinheit noch die zweite Bedeutung, daß sie bei der Solution von Schulden (Zahlung, Verrechnung) vom Gläubiger nicht zurückgewiesen werden darf. Tut der Gläubiger dies trotzdem, so ist der Schuldner berechtigt, den Betrag des zurückgewiesenen Geldes bei Gericht zu hinterlegen, womit er den Vertrag rechtsgültig erfüllt hat und er nicht mehr belangt werden kann.

            Das von einigen Autoren behauptete Übergewicht der Bedeutung der Aufdrängbarkeit über das der Bedeutung der Währungseinheit bei der Preisdarstellung dürfte nicht zutreffen; beide Funktionen der Währungseinheit sind gleich wichtig. Aus den beiden Funktionen ergibt sich, daß die bei den Handelsgeschäften zustande kommenden Forderungen auf Währungseinheiten lauten und durch Verrechnungsvorgänge erfüllt werden müssen, die auf Währungseinheiten lauten, eventuell auf solche, die angenommen werden müssen. Die Preisdarstellungsfunktion und die Aufdrängbarkeit sind daher eng miteinander verbunden.

           

            Wir hatten gesagt, daß die Zahlungsfunktion des Geldes selbständig ist, sodaß es vielfältig Geld gibt, das wohl die Zahlungs- oder Verrechnungsfunktion, nicht aber die Währungseigenschaft hat. Nur ein Teil des Geldes pflegt daher valutarisch, also Währung zu sein. Aus diesem Umstand folgt die erhebliche Schwierigkeit, daß ein großer Teil der Schuldner beim Bezahlen von Schulden nicht valutarische Zahlungsmittel verwendet, die Gläubiger aber gesetzlich stets das Recht haben, valutarische Zahlungsmittel zu verlangen. Der Inhaber valutarischer Zahlungsmittel erscheint gleichzeitig als privilegiert. Bei großer Knappheit des valutarischen Zahlungsmittels bzw. der Währungseinheiten können daher Kaufverträge über Waren als Termin-Lieferungsverträge knapper valutarischer Währungseinheiten aufgefaßt werden, in Analogie zu den als riskant bekannten Waren-Terminmärkten. In Zeiten von Kreditkrisen pflegen diese massenhaft vorhandenen Termin-Lieferungs-Risiken nicht erfüllt werden zu können. Es kommt daher zu massenhaftem Zahlungsverzug. Es ist eine wesentliche Aufgabe der Geldtheorie, diese Schwierigkeit zu überwinden. Wir werden uns bei der Behandlung der Aufdrängung mit dieser Frage zu befassen haben.

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            Die Währung ist Preisausdrucksmittel, und, um dieses zu sein, Werteinheit. Damit ist sie gewissermaßen das “Wertmaß”.

            Man hat den Versuch unternommen, für die Definition der Wert-Maß-Einheit die Erfahrungen heranzuziehen, die man mit der Erstellung physikalischer Maßeinheiten gemacht hat. Es muß aber entschieden bestritten werden, daß man aus gewissen Ähnlichkeiten zwischen dem Wertmaß und den physikalischen Massen verbindliche Schlüsse für die Geldtheorie ziehen kann. (1)  So hat man verlangt, daß das Wertmaß zeitlich und räumlich unveränderlich sei, was physikalisch selbstverständlich sein würde. Der Wert der Goldeinheit, als Kaufkraft gemessen, ist aber nicht völlig unveränderlich, da die Preisschwankungen der Waren nicht ausgeschaltet werden können. Die Erfahrung zeigt, daß dieser Mangel der Goldwährung geringfügig ist, indem die Aufgabe der goldenen Werteinheit ganz im Gegensatz zu physikalische. Einheiten nicht die Unveränderlichkeit ist. Entscheidend ist vielmehr, daß sie von dem Hauptteil der Bevölkerung subjektiv als geeignet zur dauerhaften und vorübergehenden Hortung von Vermögen angesehen wird. 

            Die Hortungsneigungen der Bevölkerung beruhen auf sehr komplizierten psychologischen Vorgängen und sind in keiner Weise physikalischen Untersuchungen zugängig.

            Noch ein anderer Unterschied zu den physikalischen Meßeinheiten muß hervorgehoben werden:

Die Verkörperung einer physikalischen Maßeinheit wird immer wieder von neuem verwendet; ein Metermaß z.B. wird jahrelang in einer Stoffhandlung gebraucht, und zwar in der Hand desselben Eigentümers. Das Wertmaß dagegen ist zugleich Zahlungsmittel;  es wandert beim Zug-um-Zug Geschäft vom Käufer zum Verkäufer und von diesem oft täglich weiter zu anderen Geschäftsleuten. Dabei wird jedesmal durch die Erwägungen des Kunden und des Verkäufers, ob die in Rede stehende Ware und das daliegende Stück valutarischen Geldes einander wirklich gleichwertig seien, von neuem eine Bewertung nicht nur der Ware, sondern auch es Geldstücks

vorgenommen. Ein Kaufmann kann die in seinem Hause vereinbarten Preise also niemals mit demselben Geldstück messen, sondern es werden stets wechselnde Geldstücke verwendet, wenn sie auch von gleicher Art  und Güte sind. Dazu kommt noch, daß von den an physikalischen Maßeinheiten interessierten Personen stets die gleichen Untersuchungen angestellt werden, während die psychologischen Vor-

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(1)   Hier bin ich besonders meinem Freunde Prof. Dr. Ing. O. Löbel für seine scharfsinnigen Ausführungen zu Dank verpflichtet. (Vergl. die Munzer/Löbl Auseinandersetzung in den Beckerath-Papieren. – J.Z.)

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gänge bei der Bewertung der Ware in Geldeinheiten auf Seiten der Nachfragekurse ganz andere sind als auf Seiten der Angebotskurve. Eine nützliche Weiterentwicklung des Begriffs der Maßeinheit für wirtschaftliche Werte aufgrund naturwissenschaftlicher Analysen dürfte daher weder zulässig noch zu erwarten sein.

            Die Preisausdrucksfunktion kann von der Zahlungsfunktion nicht gänzlich getrennt sein. Das Preisausdrucksmittel muß im Notfall vollwertig als Geld verwendbar sein, wenn auch die große Masse der Verrechnungen sich ohne seine Hilfe abspielen mag. Aber Verrechnung  für  sich kann getrennt sein, ohne  deswegen ganz den Geldcharakter zu verlieren. Die jetzt zu erörternde Hortung muß ebenfalls prinzipiell mit der Verrechnung und dem Preisausdruck verbunden bleiben.


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§ 3. Die Hortungsfunktion.

            Zum Gelde scheint zunächst nur dreierlei zu gehören:
die Währungseinheit, Forderungen und eine Organisation, die diese letzteren einander gegenüberstellt.

Bei näherer Untersuchung fehlten (fehlt? – J.Z.) aber immer noch eine weitere Geldfunktion: die Hortungsfunktion in ihrer doppelten Gestalt, der Verwirklichung der Liquidität und der Verwirklichung der Sicherheit des Wirtschafters.   

I.  Die Liquidität.

a)   Die primitive Liquidität.

            Jeder, der laufend Zahlungen leisten muß, braucht einen Bestand von Forderungen, die sich zum Zahlen verwenden lassen. Diese müssen besonders qualifiziert sein, insbesondere muß es sich um Forderungen gegen Banken handeln oder um solche, die zu Forderungen gegen Banken gemacht werden können. Es kann sich dabei
auch um Edelmetall, Münzen, Aktien oder andere Werte handeln, die entweder selbst Geld sind oder sich jederzeit  zu Geld machen lassen (jz26, 27).

“Die Neigung der Bevölkerung zur Vorratshaltung in Werten, die sofort zu Zahlungszwecken verwendet werden können, wird Liquidität genannt. Überall wird auf “vollständige Verwendung des laufenden Güteranfalls zum unmittelbaren Verbrauch verzichtet und ein Teil des Güteranfalls zu Tauschzwecken zurückbehalten" (Veit).

Es wird aus nicht verbrauchten Gütern ein Vermögen gebildet, das in Form von flüssigen Mitteln gehalten wird.  Otto Veit unterscheidet in der heute vorherrschenden Wirtschaftsordnung folgende Skala der
Tauscheignung und damit des Liquiditätsgrades der Güter:        

            Geld    

                        gemünztes Gold

                        Scheidegeld und kleingestückelte Noten,

                        grossgestückelte Noten,

                        Guthaben bei der Zentralbank,

                        Sichtguthaben bei Geschäftsbanken,     

            Geldmarktpapiere        

                        Wechsel und Schatzscheine - bei der Zentralbank zu diskontieren

                        Wechsel - bei anderen Banken diskontierbar,

            Bankguthaben auf Termin und Spareinlagen,

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(1)   Eingeklammertes vom Verfasser hinzugefügt.

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                        Wertpapiere – bei der Zentralbank beleihbar, (festverzinsliche)

                        Wertpapiere (festverzinsliche und Aktien) - im amtlichen Verkehr der Börse gehandelt,

                        Wertpapiere - im Freiverkehr der Börse gehandelt,

                        Börsenmäßig gehandelte Waren in Händen der Verkäufer,

                        Wertpapiere – im freien Markt gehandelt,

Verkaufsreife Waren in Händen der Verkäufer je nach Marktgängigkeit (Kunstgegenstände und Antiquitäten von Marktwert),

                        Hypotheken und Grundschulden je nach Rang,
                        Grundstücke - unbebautes Bauland,
                        Grundstücke - bebaut oder bewirtschaftet,
                        (Maschinen und Apparate),      

                        Forderungen aus Bankkrediten je nach Fälligkeit,

                        Nicht verkaufsreife Waren im Produktionsprozeß,
                        (Private Debitoren),     

(Anteile an  Erbengemeinschaften nicht börsengängiger Beteiligungen und anderen schwer liquidierbaren Vermögensmassen).

            Man könnte eine Anzahl Anmerkungen zu dieser Skala machen; sie soll aber hier in diesem Augenblick widerspruchslos als im wesentlichen richtig akzeptiert werden. Die liquidesten Werte stehen zu Anfang, die wenigst  liquiden Werte am Ende. Das Liquiditätsbedürfnis ist fundamental und unausrottbar, ist (J.Z.: wahrscheinlich ein Tippfehler und “es” ist gemeint. – J.Z.) ist allgemein und erstreckt sich nicht nur auf die Geld- und Kreditwirtschaft. Auch im Zustand des Naturaltausches lebende Wilde, ja selbst die Tiere unterscheiden zwischen  Objekten, die ihnen sofort nützlich sind, ohne deren Besitz sie zugrunde gehen, und solchen, die sie ebenfalls brauchen, aber  erst später. Ein reiner Tauschwirtschafter würde falsch disponieren, wenn er z.B. eines Mittags nur für Waffen, Boote und andere langlebige Gebrauchsgegenstände, nicht aber für Nahrungsmittel gesorgt hätte, die er sofort angreifen kann. Auch Raubtiere unterscheiden das von ihnen gerade verzehrte Stück Wild von den in freier Wildbahn befindlichen Tieren. Alle  disponieren, indem sie  einen Vorrat von beiden in zweckmäßiger Proportion anstreben, besonders natürlich der Mensch in der modernen Wirtschaft.

b)      Die Baissier-Liquidität.

            Zum Liquiditätsbedürfnis in dieser natürlichen Form tritt aber noch verstärkt das Liquiditätsbedürfnis des Baissiers, das

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Keynes und Kunwald zu eng "Hortungsbedürfnis" genannt haben: In der modernen Kredit- und Erwartungswirtschaft erfolgt die Preis­bildung nicht mehr rein statisch nach § 2 durch Schneiden der für den Augenblick abgeschätzten Angebots- und Nachfragekurven. Der Wirtschafter, der z.B. seine Nachfrage überlegt und feststellt, daß er bei billigerem Preise von Kleiderstoffen mehr davon kaufen würde, stellt eine reine Augenblicksrechnung an und zieht die zu­künftigen Erwartungen und Befürchtungen nicht in Rechnung. So will es jedenfalls die Statik. In der Erwartungswirtschaft, die sich übrigens keineswegs mit der Dynamik deckt, berücksichtigt er die Zukunftserwartungen: Wenn er den Eindruck hat, daß die vorherge­sehenen Preissenkungen sich fortsetzen würden, kauft er trotz billigeren Preises gerade nicht, um einen noch billigeren Preis abzuwarten. In der voll entwickelten Erwartungs- und Kreditwirtschaft verallgemeinert sich diese Einbeziehung der Zukunft in die Angebots- und Nachfragekalkulationen und konzentriert sich in den Börsen: Die Baissepartei erwartet Preissenkungen, häuft daher Geld an und verkauft (fixt) Ware, ohne sich neu einzudecken, ja. ohne die verkaufte Ware schon zu besitzen. (Termingeschäft) Die Haussepartei erwartet Preissteigerungen, entledigt sich daher ihrer Liquidität, kauft Ware, z.T. auf Kredit über ihre eigenen Geldmittel hinaus (ebenfalls Termingeschäfte). Beide Parteien ringen miteinander. Sind sie gleich stark, so leiht sich die eine (Hausse-) Partei die Liquidität von der anderen (Baissepartei). Die Gesamtliquidität ist dann unverändert normal. Überwiegt aber die Baissepartei, so werden große Mengen von Liquidität angesammelt, die entsprechenden Werte steigen im Preise, während die wenig liquiden Werte einen Preissturz erleben. Die Neuersparnis, die sich gleichzeitig vollzieht, strömt den Baissiers zu, die unter dem Motiv ihrer Preiserwartungen weder kaufen noch investieren. Umgekehrt bei einseitiger Haussestimmung.

            In der vollendeten Kreditwirtschaft, wo die Banken bereit sind, jedem Besitzer eines verkäuflichen Vermögens einige Prozent dieses Vermögens Kredit zu gewähren, besteht die Preisbildung (an den Waren-, Effekten- und Grundstücksmärkten) nicht mehr in dem Tausch zwischen der söben verkauften Ware oder Dienstleistung, gegen eine andere Ware, sondern in dem Tausch von Liquidität gegen Güter, oder von Gütern gegen Liquidität. Dieser Tausch

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wird durch den Kredit befördert, d.h. durch den leihweisen Erwerb der etwa fehlenden Liquidität. Der Zins ist dabei die Vergütung für den Verzicht auf Liquidität.         

            Die Liquidität der überwiegenden Baissiers erhöht also, wohl einschließlich der dabei herangezogenen Kredite, die zuerst genannte "primitive" Liquidität, oder diese wird durch eine wiegende Haussepartei vermindert. Die "Baisseliquidität", wie wir sie nennen wollen, ist nicht grundsätzlich von der "primitiven” Liquidität verschieden, denn beide beruhen auf Erwartungen, auf Verzicht, auf Voraussicht in die Zukunft. Sie ist dieselbe Liquidität in verfeinerter Form.

II. Die Sicherheit (Thesaurierung, Aufschätzung.).

a)   Wesen

            Ein Jahrhundert der Goldwährung, der Heiligkeit der Sparerrechte und der Indiskutierbarkeit von Eingriffen in diese auch auf Seiten der politischen Opposition hat das Sicherheitsbedürfnis, das die "Währung" erfüllen soll, wie im Deutschen schon der Name sagt, derartig vollkommen gedeckt, daß man es in der neueren Geldtheorie vergessen hat. Unbegrenzt angebotene Güter rechnen zu den freien Gütern und werden wertlos, so nützlich, ja unent­behrlich sie auch sein mögen, wie z.B. die Luft zum Atmen. Die Hortungsfunktion des Geldes besteht nicht nur aus der Erfüllung des Liquiditätsbedarfes, wie Keynes, Veit u.a. es ein wenig ein­seitig darzustellen scheinen, sondern sie ist komplizierter zusammengesetzt, wie ja überhaupt die Psychologie in unserer Wissenschaft bisher überhaupt nur "punktuell" zu Worte gekommen ist, nicht durchgehend. Mindestens ist im Hortungsbedürfnis, das wir hier weiter begreifen, als die “moderne Geldtheorie", noch das Bedürfnis nach Sicherheit und Dauer der Wertaufbewahrung zu finden. Auf längere Sicht kann eine Währung nicht existieren, wenn sie die Wertaufbewahrungsbedürfnisse der Bevölkerung in keiner Weise erfüllt; sie verfällt dann der Ablehnung. (Repudiation). Die Lehre von sehr gefährlichen Repudiation, die, wie alle Theoretiker zugeben, das Leben der Währung beenden kann, ist immer anerkannt gewesen, ohne daß man ihre Voraussetzungen richtig in die Theorie eingebaut hat.

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            Kehren wir zur Liquiditätsskala von Veit zurück, sie aus den Bedürfnissen des Bankgeschäfts zusammengestellt. Der Banken gegenüberstehende Privatmann oder Firmeninhaber hat aber noch den Unterschied zwischen Geldwerten und Sachwerten zu be­achten. Im Falle einer Metallwährung kann er Verluste an Währungsmünzen nicht erleiden; bei Geldwerten kann er nur dann von Verlusten betroffen werden, wenn der Schuldner des betreffenden, auf Geldeinheiten lautenden Forderungspapiers individuell schwach wird. Dagegen kann er bei Sachwerten aus den damit verbundenen üblichen Risiken, bei Waren und Grundstücken also infolge von Preisschwankungen, Verluste erleiden. Im Falle der Papierwährung jedoch kann der Wirtschafter, der Währungseinheiten oder auf  Währungseinheiten lautende Forderungspapiere besitzt, durch Entwertung unbegrenzt bis zu 100 % seiner Anlage verlieren. Der Sachwertbesitzer dagegen kann nur denselben beträchtlichen, aber bei Klugheit niemals bis auf 100 % gehenden Gefahren ausgesetzt sein, denen er auch bei der Metallwährung gegenübergestanden hätte.  Infolgedessen ist die Veitsche Betrachtung nur für den Fall der  Goldwährung richtig. In diesem Falle werden sich die Wirtschafter die Werte in der Reihenfolge seiner Skala hinlegen, um stets unvorhergesehenen Ereignissen und Zahlungsanforderungen gegenüber gerüstet dazustehen. Hat man es aber mit einer Papierwährung zu tun, die ohne sich (ohnehin? ohne dies? selbst? – J.Z.) schon riskant ist, deren Risiko aber durch eine, seit Jahrzehnten andauernden (andauernde? – J.Z.) Wirtschaftspolitik vermehrt wird, die auf einer fortgesetzten "lautlosen" Opferung der Interessen der Geldgläubiger beruht, so kann diese Liquiditatsskala nicht als volle Erfüllung des Hortungsbegriffes angesehen werden.    

            Das Liquiditätsbedürfnis des einzelnen Wirtschafters steht nämlich nicht allein, sondern daneben ist das Sicherheitsbedürfnis zu beachten. Während das Liquiditätsbedürfnis für plötzlich auftretenden Geldbedarf der nächsten Tage und Wochen vorsorgen will, möchte das Bedürfnis nach sicherer Aufbewahrung die Werte "eventuell" mittel- und langfristig zurücklegen und in Bereitschaft halten, durch die in späterer Zeit, auch in ferner Zukunft, insbesondere in Alter, eine Sicherung der Existenz möglich ist. Für den Fall der unstabilen Währung dürfte folgende Skala der für die sichere Thesaurierung bevorzugten Werte in Frage kommen:

            1. Primäre Thesaurierungsgüter:

                        Edelmetall in Barren und Münzen,        

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            2. sekundäre Thesaurierungsgüter:

                        Schmucksachen, Uhren, Brillanten, Antiquitäten und andere Kostbarkeiten,

                        Haltbare Lebensmittel, 

                        dem Modewechsel nicht ausgesetzte Stoffe, Wäschestücke, Teppichstücke, Möbel,     

                        Photoapparate, Büromaschinen usw.

                        Aktien und Beteiligungen,

                        selbstbewirtschaftete und bewohnte Häuser,     

                        Bauland und Gärten,    

                        Handelswaren, 

                        Möbel, "alles, was nicht niet- und nagelfest ist"; (jz28)

            3. abzulehnen, weil Geldwerte:

Geld (nur unter der Bedingung als Hortungsgut zulässig, daß Schulden in gleicher Höhe vorhanden sind),

                        Papiergeld und Bankguthaben, Geldmarktpapiere,
                        Sparkassen- und Bankguthaben,          

                        langfristige Obligationen,

                        Hypotheken.

Die Skala dieser "Sicherheiten" (securities) unterscheidet sich von der Veit'schen dadurch, wie die Haussiers sich von den Baissiers, unterscheiden: Die erste Hälfte der Liquiditätsskala enthält nur Geldwerte, die der Skala der Sicherheiten nur Sachwerte. Wer ins Geld geht, mißtraut der Preisentwicklung der Sachwerte. Wer in Sachwerte geht, mißtraut der Entwicklung des Geldwertes. Wir erreichen hier ein fundamentales Ergebnis, das infolge der zu engen (zurechtgemachten) Thesaurierungs-Definition seit Jahrzehnten verborgen blieb (wohl weil unangenehm): Bei der Goldwährung (zusammen mit anderen Metall-Währungen bestimmter Form später von mir "Selbstwertwährung" genannt) fällt Sicherheit und Liquidität zusammen, bei der Papierwährung (Festkurswährung) fallen beide im Laufe der Zeit oder sofort auseinander.

            Es ist für die Wirtschaft und für die Politik des Staates von größter Bedeutung, welche Liquiditätsgüter und welche Hortungsgüter jeweils von dem Hauptteil der Bevölkerung bevorzugt werden. Dabei ist nicht nur festzustellen, daß bei den verschiedenen Währungsformen verschiedene Skalen der Liquiditäts- und Sicherheitsgüter anzuwenden sind, sondern die Haushaltungsvorsteher und die verantwortlichen Personen der wirtschaftlichen Betriebe werden folgende Überlegung anstellen: Sie werden sowohl dem Liquiditätsgesichtspunkt als auch

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dem Sicherheitsbedürfnis gleichzeitig Rechnung tragen wollen. Sie werden also aus beiden Skalen eine Auswahl treffen. Dabei ist bemerkenswert, daß der Staat im Verlauf der letzten Jahrzehnte in fast sämtlichen "Kulturländern" in wachsendem Maße auf die Art der angebotenen Liquidität und Sicherheit Einfluß genommen hat.  Der Staat hat insbesondere unter Abschaffung der Goldwährung in den meisten Staaten das Edelmetall als Liquiditäts- und Hortungsmittel ausgeschaltet und anstelle dessen überwiegend vom Staat emittierte Geldwerte (Obligationen usw.) angeboten. Diese kommen aber für die Wirtschafter der Festkurswährung aus Gründen der Währungsfurcht nicht oder nur vermindert in Frage, sodaß eine immer größere Nachfrage nach den in der Sicherheitsskala an späterer Stelle stehenden Handelsgüter festzustellen ist.

            Daher ist auf das Sicherheitsbedürfnis näher einzugehen. Das Bedürfnis, abstrakte wirtschaftliche Werte aufzubewahren und  zu sichern, wird im allgemeinen unterschätzt.  In der sozialen Welt ist es jedoch eines der stärksten, das überhaupt wirksam ist. Es ist so lebendig und intensiv, daß es sich oft starker erweist, als altruistische Vorstellungen, als wirtschaftliche Erwägungen, ja sogar als Hunger und Liebe. Als ein ebenfalls sehr primitives und in den untersten Bewußtseinsschichten Empfinden umfaßt es ein Bedürfnis nach dem Schauen, Fassen und Besitzen des Gutes, andererseits eine Sehnsucht nach Stabilität, die unausrottbar ist und sich in andere Richtungen wendet (z.B. Hamstern, pensionsfähige Beamtensteilungen, Erbuntertänigkeit usw.)

            Dieses Bedürfnis richtet sich in erster Linie auf bestimmte wirtschaftliche Hortungs- oder Thesaurierungsgüter, deren Wert, durch Schönheit und Seltenheit befördert, zu einem massenpsychologischen Bewußtseinsinhalt geworden ist. Nicht das Bedürfnis nach praktisch-technischer Verwendung,  sondern nach einem Wertträger, nicht die Vorstellungen der nüchternen Bankfachleute und Geldspezialisten, sondern die irrtümlichen, in Jahrtausenden geformten unbewußten Vorstellungen der Masse der Bevölkerung entscheiden. Als solche primäre wirtschaftliche Thesaurierungsgüter kommen gegenwärtig nur Gold, Silber und, bei Goldwährung, auch ersatzweise bestimmte Arten von Papiergeld, daneben Giralgeld, praktisch in Frage; fehlt bei letzterem der sinnliche Glanz, so spielen doch anscheinend der Druck, die Schönheit der Bilder und der Abnutzungszustand eine Rolle.

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b)      Die Preisbildung der Sicherheitsgüter: Die Nachfrage

            Bei allen anderen Gütern steigt die Nachfrage, wenn der Preis sinkt, auch wenn er stark sinkt, oder sie bleibt wenigstens unverändert. Die Nachfrage nach einem Sicherheitsgute sinkt jedoch, wenn dessen Preis übermäßig sinkt. Denn das Hortungsbedürfnis ist hier auf Besitz zwecks Werterhaltung, also auf Stabilität, gerichtet; erweist sich der wertaufbewahrende Stoff dadurch als minder verläßlich, daß sein Tauschwert stark abnimmt, so nimmt gerade dadurch seine Eignung zur Befriedigung des Hortungsbedürfnisses ab. Würde z.B. Silber so häufig gefunden werden wie Kupfer, sodaß jährlich statt 814 Waggonladungen 200 000 Ladungen produziert würden, so würde es durch diese Vermehrung des Angebots allerdings sehr weite Anwendungsgebiete erobern, aber es würde zugleich auch sein bisheriges Anwendungsgebiete als Thesaurierungsgut größtenteils verlieren. Uhrgehäuse z.B. würden nicht mehr aus Silber hergestellt werden, sondern aus dem viel geeigneteren, weit härteren Stahl oder Nickel. Die Preisbildung der Hortungsgüter vollzieht sich also stets in genau umgekehrter Richtung, wie die aller übrigen Güter; eine Tatsache, welche

von der gesamten Literatur kaum je beachtet und wirtschaftspolitisch ausgewertet worden ist.

c)      Abnahme der "Geldmenge" bei starkter (verstärkter? – J.Z.) Inflation.

            Daraus folgt, daß bei einer starken Geldentwertung, z.B. durch starke zusätzliche Notenausgabe, die “Menge” (1) des Geldes, das Zahlungsgut und Thesaurierungsgut zugleich ist, abnimmt, anstatt zuzunehmen. Zwar steigt zunächst die Menge der im Verkehr befindlichen Zahlungsmittel (um den Betrag der zusätzlichen Notenausgabe zuzüglich der aufgelösten Geldhorte), aber dieses "Geld” ist nur noch “hinkendes” Geld, es vermag nicht mehr die eine entscheidende Funktion, die Sicherheitsfunktion zu erfüllen, sondern nur noch die Zahlungsfunktion. Wegen seiner Entwertung wird also das Papiergeld und Giralgeld, soweit es bisher als Thesaurierungsgut diente, als solches unbrauchbar und ist nicht mehr gefragt; diese Geldarten verlieren mit der Hortungsfunktion schließlich

____________________________________

(1)   Diese Geldmenge entspricht nicht dem Begriff der Geldmenge der modernen Theorie, da nicht alle Zahlungsvorgänge durch Thesaurierungsgüter verrichtet werden; der Ausdruck wird trotzdem oft in diesem Zusammenhang gebraucht.

(Ri. schob hier ein Blatt 29 a ein, mit einer rauhen und handschriftlichen Skizze für die Angebotskurve und Nachfrage- der Hortungsgüter. Es ist hier teilweise reproduziert.  Vertikal der Preis, waagerecht das Angebot. – J.Z.)

 |_______________________________ Angebot 

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auch die Zahlungsfunktion und damit die Geldeigenschaft selbst. Die plötzliche Beschränkung der Geldfunktionen allein auf die Zahlung aktiviert die bisher zahlungsmäßig ruhende Menge des Sicherheitsgutes, vermehrt also die nur für die Zahlung verfügbare Geldmenge plötzlich in gefährlicher Weise. Dadurch tritt eine so übermäßige und unverhältnismäßige weitere Entwertung des Geldes (Preissteigerung, Schwarzhandel bei Preisstop usw.) ein, daß. die Preise sich schneller erhöhen, als die Notenpresse die Notenmenge zu erhöhen vermag. Mit den übrig bleibenden Geldwerten können die Güterumsätze nicht mehr ausreichend getätigt werden. Eine umfassend ge­übte Liquidität zuzüglich Thesaurierung, ob für Stunden oder Jahre, ist eben sogar technisch für die Bewältigung der täglichen Zahlungsvorgänge unentbehrlich; die Liquidität, wenn die Thesaurierung ihr zuwiderläuft, also nicht gleich läufig ist, genügt nicht um die Umlaufsmittel allein im Verkehr zu halten. Eine furchtbare Beengung der Zirkulationsmittel tritt ein, es ist kein Geld da, weil das Geld, das da zu sein scheint, kein vollständiges Geld mehr ist. (jz29) So war der Umlauf an Reichsbanknoten in Deutschland im Jahre 1923 von ca. 3 000 Mill. auf 100 Mill. Goldmark gesunken und aus Geldmangel mußte ein sehr großer Prozentsatz der Betriebe schließen, obwohl die Notendruckereien und zahlreiche zu Hilfe geholte gewöhnliche Druckereien Tag und Nacht arbeiteten. Zugleich richtete sich das Hortungsbedürfnis stürmisch auf andere Güter, die man als sekundäre Hortungsgüter bezeichnen kann. Hier kamen insbesondere in Frage Aktien, Grundstücke, Schmuck- und Luxus­gegenstände, Möbel, schließlich “alles was nicht niet- und nagelfest” war. Wenn vorhanden, richtet sich das Hortungsbedürfnis mit elementarer Kraft auch insbesondere auf gewisse wertbeständige Zahlungsmittel, z.B. illegal umlaufende Devisen, die alsbald Geld wurden, bevor die Gesetzgebung überhaupt ihre Entstehung zu, sanktionieren vermochte.

            Während also bei starker Entwertung der Sicherheitsgüter die Nachfrage nach ihnen sinkt, eine Ent-Thesaurierung erfolgt und ein neues Sicherheitsgut gesucht wird, wird bei einer starken Werterhöhung des Sicherheitsgutes die Nachfrage nach ihm steigen und übermäßig gehortet werden, weil der Wert der Anlage darin steigt. Die Preisminderungen des Geldes wirken also bei starken Veränderungen auf Angebot und Nachfrage umgekehrt, wie die Preisveränderung einer Ware.

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d)      Die Preisbildung und Sicherheitsgüter: Das Angebot.

            Der zweite Unterschied der Sicherheitsgüter zu gewöhnlichen Gütern besteht darin, daß die gehorteten Bestände, die dem Wertaufbewahrungsbedürfnis dienen, nicht aus dem Bereich des Handels verschwinden. Sie werden nicht konsumiert, d.h. nicht zerstört, well fast jeder Erwerber solche Güter gerade im Hinblick darauf erwirbt, daß er sie im Bedarfsfall gegen andere Güter eintauschen, also nicht konsumieren, kann und will. Bei Konsumgütern und Produktionsmitteln gleicht sich jeweils am Markte das Neuangebot aus neu erzeugten Waren mit dem Neubedürfnis nach diesen aus. Die eingebauten Produktionsmittel und die verbrauchten Konsumgüter scheiden aus dem Angebot aus. Bei Entwertung und Repudiierung (Zurückweisung) eines Hortungsgutes aber kommt die ganze u.U. in Jahrhunderten gehortete Masse an den Markt; die Repudiation eines Hortungsgutes (Metall oder Papiergeld, Giralgeld) zieht daher für den Markt dieses Gutes und die dort unter Umständen angelegten riesigen Sparkapitalien ein Ungleichgewicht, also eine Katastrophe nach sich, die lawinenartig anschwillt, während bei anderen Gütern eine jede Preissenkung unmittelbar zum Marktausgleich führt. - Bei Silber z.B. betragen die gehorteten Weltvorräte ca. 350 000 to., während die jährliche Produktion etwa 8  000 to beträgt; bei Gold belaufen sich Vorräte und Produktion auf (Wert in Dollar): 30 Mrd. und 1,4 Mrd;  bei Papiergeld in D-Mark umgerechnet für die deutsche Wirtschaft allein auf vielleicht  150 Mrd. und 15 Mrd. Ähnliche Verhältnisse gibt  es bei den übrigen Waren nicht. Von den langlebigen Konsumgütern verläuft das Angebot auch von Wohnungen ähnlich, wie hier gezeigt. (1)

e)      Das verdrängte Sicherheitsbedürfnis.

            Die falsche theoretische Entwicklung der letzten 2 Jahrzehnte hat versucht, die durchaus erkannte Hortung einseitig als Liquiditätsstreben aufzufassen, die Sicherheitsbedürfnisse zu verdrängen und auf das Papier- und Giralgeld ab­zulenken, wobei man die Stärke des irrationalen Urtriebes nach Sicherheit in Metall unterschätzte. Am stärksten kommt dem

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(1)   vgl. Zitat

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Thesaurierungsbedürfnis das Metallgeld mit dem effektiven Um­lauf vollwertiger Münzen entgegen. Das Papiergeld vermag erfahrungsgemäß der Hortung nur in geringerem Umfang zu dienen. Durch Verdrängung erreichte man psychologisch nur eine Fehlleitung, die sich störend auswirkte. Man bezeichnete den effektiven Goldumlauf z.B. allgemein als eine Verschwendung, weil man nicht erkannte, welches Element der allgemeinen Sicherheit und Beruhigung ein solcher effektiver Metallumlauf darstellt. Er stellt vielleicht die Kapitalanlage mit der überhaupt höchsten Effizienz dar. Indem man das Gold zunehmend aus dem Verkehr nahm und das Silber (Silber-Münzgeld? – J.Z.) durch falschmünzerische Unterwertigkeit diffamierte, nahm man den Völkern die Gegenstände ihrer urtümlichen, in den tiefsten Bewußtseinsschichten (1) verankerten Hortungsbedürfnisse und verwies sie auf die planlose Suche nach neuen Hortungsgütern, ohne ihnen unklugerweise geeignete zu bieten. Die ersatzweise angebotene Kapitalanlage in Börsenwerten enttäuschte zu oft, befriedigte nicht das Sicherheitsbedürfnis, vermehrt im Gegenteil die Un­sicherheit, umsomehr, als eine auf Papierwährung aufgebaute Wirtschafts- und Börsenverfassung besonders große Kursschwankungen ausgesetzt ist. Übermäßige internationale Kapitalwanderungen, Kapitalflucht, politische Unsicherheitspsychosen und Flucht in die Ware waren die Folgen, die dann eine noch größere Unsicherheit zur Folge hatten.

            Dagegen ist das Vorhandensein vollwertigen Geldes im tatsächlichen Umlauf eines Landes, solange sich die massenpsychologischen Einstellungen nicht ändern, günstig zu beurteilen. Daß die Auffassungen der Masse sich nicht geändert haben, beweist ein Blick auf die stoffliche Zusammensetzung der Kriegsorden und der hohen politischen und militärischen Rangabzeichen aller Länder, von Rußland über das Hitlerreich bis zu den Vereinigten Staaten. In England und von englischen Theoretikern wurde der Münzumlauf bis in die neunziger Jahre sehr hoch eingeschätzt; in Deutschland hat man noch nach der Beendigung der Inflation im Jahre 1924 erst durch Wiedereinführung des Silbermünzenumlaufs das Vertrauen des Volkes zur Währung mit großem Erfolg wiederzugewinnen vermocht, und nach 1933 hat die neue Regierung zuerst die 65 %igen silbernen 5-Mark-Stücke in solche mit 90 % Feingehalt umgeprägt (Erlaß vom 7.11.33) und damit den Wert vollwertigen Umlaufs bejaht und sich

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(1)   vgl. Rothacker.

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Vertrauen geschaffen.

            Das Vorhandensein zumal einer vollwertigen Metall-Zirkulation ist das einzige bekannte ganz wirksame Mittel zur Gesundung der verdrängten und gestörten Thesaurierungsfunktion, mit also zur Verhinderung einer Zerstörung der Währung durch in­ländisches Mißtrauen (jz30). Sie ist eine automatisch funktionierende Bremse gegen die plötzlichen Auswirkungen von politischen und Vertrauenskrisen und über die wirtschaftliche Sphäre hinaus ein starkes Element politischen Vertrauens (jz31). Gegenüber der massenpsychologisch ganz vorwissenschaftlichen, oft geradezu kindlichen Betrachtungsweise sogenannter “Geldtheoretiker" betont der Silberspezialist Kunwald diese Bedeutung der Hortung und damit des effektiven Metallumlaufs mit folgenden Worten:

"Die Münze spricht - wie gut wußten dies die Römer! Sie spricht im täglichen Verkehr lauter zum Mann des Alltags, als Gesetze, die er nicht liest. Sie erzählt täglich dem Volk nicht nur von der Macht, sondern auch von der Verläßlich­keit und Treue der höchsten staatlichen Autoritäten ... Erfahrungs­gemäß hält kein gesellschaftlicher Herrschaftsaufbau der Unverläßlichkeit des Geldwesens stand."

Das haben wir allerdings in Europa, Afrika und Asien festgestellt. Z..B. folgte der Untergang des britischen Empire durch freiwillige Auflösung der zentralen Herrschaft absolut auf die Abkehr vom Goldstandard in England, die als Niederholen der Flagge betrachtet wurde, wie in den befreiten Ländern allgemein bekannt.

f)        Das Ende der Konsum-Hortungsentscheidung.

           

            Hierzu tritt die bisher ebenfalls nicht genügend beachtete Bedeutung der Hortung für die Preisbildung an den Warenmärkten.  Geld und Ware stehen sich nur bei ausgebildeter Hortung gegenüber. In der Brust des Käufers ringt der "Hang zum Verbrauch", wie ihn Keynes genannt hat, mit dem Hang zum Aufschatzen, zur Liquidität, zum Horten. Ist die Hortungsfunktion des Geldes gestört, so bleibt beim Warenkäufer der einseitige Hang zum Verbrauch übrig. Niemand will mehr sparen. Das Problem ist nicht mehr, sich zwischen Behalten und Ausgeben des Geldes zu entscheiden, gelenkt durch den Zins, sondern nur noch zwischen den verschiedenen, oft gar nicht benötigten Waren zu wählen. Die Folge ist ein Sturm auf die Ware, in verschiedenen Graden, bis hin zum Ausverkauf der Konsumgüter, auch der Investierungsmittel, — während die Spartätigkeit, die Börse, der industrielle und öffent­liche Anleihekredit Not leiden.

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            Wie die Erfahrungen in Deutschland im Jahre 1947-51 erweisen, kann folgender extremer Fall eintreten:

            Die Zinsbildung endet, da jedermann Schuldner, niemand aber mehr Gläubiger werden möchte; der Zins als Preis für den Verzicht auf Liquidität geht an unendlich heran, übersteigt jedenfalls alle rational vom Rentabilitäts-Standpunkt der Industrie aus vertretbaren Sätze. Damit endet auch die private Finanzierung der Industrie. Nur noch der Staat kann im Steuerwege die Industrie finanzieren, und die Industriefirmen, die schon stehende Anlagen haben, finanzieren durch hohe Gewinne "sich selbst". Diese besondere Form der Selbstfinanzierung durch übertriebene, vom Wettbewerb zu wenig eingeschränkte Monopolgewinne geht, wie bei der Steuer, zwangsweise und auf Kosten der Konsumenten. Sie wächst immer mehr an, weil in der entwickelten Kreditwirtschaft der Kredit als Motor von Neugründungen und von neuer Konkurrenz von überragender Bedeutung ist. Er fällt weg, mit ihm der Wettbewerb. Infolge des einseit­igen Hanges zum Verbrauch, der einseitigen Haussestimmung ohne Baisseposition, der gestörten Hortung also, wird das Konkurrenzsystem entscheidend geschwächt, der Monopolismus und das System der Staatsübermacht begünstigt, das Preisniveau überhöht, und eine Ausbeutung im Sinne von Marx hervorgerufen. Der Lebensboden der demokratisch-freiheitlichen Staatsformen wird damit zerfressen. Ohne volle Sicherheitsfunktion des Geldes, praktisch ohne Goldwährung, durfte (dürfte? – J.Z.) die Erhaltung und der Fort­bestand der westlichen Zivilisation in Frage gestellt sein. Denn ohne sie gibt es kein (nicht genügend? – J.Z.) privates Kapital, keinen (ausreichenden? – J.Z.) Kapitalmarkt, keinen genügenden Grad von Wettbewerb, keine (nicht genügend? – J.Z.) unternehmerische Freiheit von Dauer.

            Die zusätzlich als Hortungsersatz

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gekaufte Ware wird überwiegend wirtschaftlich fehlgeleitet, die Produktionskapazitäten werden überspannt, es werden Rohstoffe und Arbeitskräfte verschleudert, die normalerweise nicht benötigt werden, weil dafür besser die Hortung da ist. Das Sicherheitsbedürfnis der breiten Massen wird in Scheinprobleme, wie "Mitbestimmungsrecht”, verdrängt, weil unbefriedigt ge­blieben.

            Störung der Hortung bedeutet also verschärftes Ungleichgewicht an den Warenmärkten, wilde Nachfrage nach Waren, daher Tendenz zur Preissteigerung und zur Qualitätsverschlechterung. Die Wirtschaftspolitik, die Industrie, die Sparer und die Arbeiter haben daher ein dringendes Interesse an einer Gesundung der Hortungsfunktion des Geldes. Beispielsweise war es bis Ende 1923 und bis Juni 1948 unmöglich gewesen, ein Gleichgewicht zwischen Ware und Geld herzustellen. Nicht nur die staatliche Preispolitik versagte damals, sondern das Staatsdefizit wurde immer größer, weil schließlich niemand mehr Anleihen kaufen und sparen wollte, sodaß der Staatshaushalt, z.B. 1951, mit Investitionsausgaben für die Industrie noch mehr überlastet wurde. Nach Einführung wertbeständigen, z.T. auch metallischen Geldes ab November 1923 trat mit unvorhergesehener Gewalt eine rückläufige Bewegung ein: Es begann die Flucht aus der Ware in das Geld. Jede einzelne wertbeständige Mark wurde als kostbares Gut angesehen, demgegenüber der bisherige eingebildete Wert der Waren, die man angeblich so dringend gebrauchte, plötzlich dahin schmolz. Viel weniger Ware wurde nachgefragt; sogar der Staats­haushalt ließ sich plötzlich vermöge der wiederhergestellten Hortung (Kredite für den Staat) ausgleichen und auch diese Ur­sache des Ungleichgewichts verschwand. Nach der deutschen Währungsreform von 1948 wurde in falscher psychologischer Sicht, von einem amerikanischen Wirtschaftsstudenten ausgehend, dem hortungssüchtigen deutschen Volke weder Gold noch Silber geboten. Die Folge war ein seltener Schwebezustand: das Geld gewann die Zahlungs-, Preisausdrucks- und Liquiditätsfunktion wieder, wurde aber (mindestens bis 1951) als Thesaurierungsmittel strikt abgelehnt, sodaß die weiteren günstigen Folgen nicht eintraten.

            Zum Schluß muß darauf hingewiesen werden, daß die Störung der Hortung auch die Produktion äußerst nachteilig beeinflußt. Denn nicht nur die Käufer flüchten bei Fehlen der

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Sicherheitsdarbietung aus dem Geld in die Ware, sondern auch die Verkäufer tun das gleiche. Die Fabrikanten hamstern Rohstoffe und Arbeitskräfte (vgl. die von 1941 bis 1944 in Deutschland zur Bekämpfung dieses Übels erlassenen vielfältigen Vor­schriften); die Händler behalten die gute Ware für sich und geben nur den Schund weiter (vgl. die "Privatbibliotheken" der Buchhändler & die pseudo-kunstgewerblichen Gegenstände); die Bauern essen ihre Eier selber, was sie bei gesunder Hortungsfunktion als ein Verbrechen angesehen hätten, und die Arbeiter vertrödeln die Zeit und machen Privatarbeiten.

            Will man diesen Unwillen zur Lieferung und Leistung mit lohnpolitischem Entgegenkommen, durch "Leistungslöhne" usw. beikommen, so kuriert man am Symptom: Weitere Preissteigerungen, noch größere Geldentwertung, noch stärkere Erschütterung der Hortungsfunktion des Geldes sind die Folge. 

            In der wirtschaftspolitischen Praxis pflegt gerade der Produktionsrückgang es zu sein, durch den eine Änderung des wirtschaftspolitischen Kurses erzwungen wird. Nur der Leistungsstreik der Arbeiter und der Sparer hat in den Jahren 1923 und 1948 die Machthaber zur Stabilisierung der Währungen und damit zum Versuch der Wiederherstellung der Hortungsfunktion des Geldes gezwungen, nicht die eigene Einsicht. Hugo Stinnes und  Friedrich Minoux, dessen vormaliger Generaldirektor, erklärten vor der Stabilisierung noch 1923 (jz32) wiederholt, es sei “noch zu früh” (d.h. man habe sein Schäflein noch nicht ganz im Trockenen), und die Regierungen wie auch die Gewerkschaften beugten sich dem. Niemand trat im Reichstag als Sprecher des Volkes auf, dessen Lebensstandard auf ca. 1/10 des vorherigen gesunken war. Im Jahre 1948 war das Verhalten der alliierten und deutschen Träger der Souveränität leider ebenso. Nur der Streik der Leistenden und Sparer erzwang beide Male die Neuregelung; die anderen Motive waren dieser Triebkraft gegenüber sekundär.

g)      Volkswirtschaftlich sparsame Befriedigung des Sicherheitstriebes.

            Die Befriedigung des Sicherheitsbedürfnisses er­scheint zunächst wie die Lehre vom Konsum, die man bekanntlich aus der rationalen Wirtschaftslehre herausnehmen will. Jedoch

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ist die volkswirtschaftlich sparsame Befriedigung dieses Bedürfnisses durchaus ein ökonomisches Problem, dessen Behandlung sogar sehr ergiebig ist. Auf alle Fälle verursacht die Decking des Thesaurierungsbedarfes Kosten; es fragt sich nur, ob die Kosten der planlosen Deckung des mißgeleiteten Hortungstriebes nicht sehr viel höher sind, vielleicht 10 oder 100 mal so hoch, wie die Kosten der Metallwährung. Es sollen hier nur kurz einige Ergebnisse solcher Untersuchungen gegeben werden:

            1. Die Hortung in Gütern des Warenhandels ist unwirt­schaftlich, da die darin angelegten Milliarden in 10 bis 30 Jahren durch Abnutzung (Uhren z.B.[jz33]) und Außer-Mode-Kommen (der Photo-Apparate usw.) entwertet sind. Noch unwirtschaftlicher ist Überluxus (z.B. in Kleidung, Essen) und Hortung von Lebensmitteln, die verderben.

            2. Die Hortung in Edelmetall, Münzen und Barren ist sehr wirtschaftlich (jz34).

99 % der dazu nötigen Güter sind bereits vorhanden und brauchen nicht erst erzeugt und dem Sozialprodukt entnommen werden. Die derzeitigen Besitzer (die amerikanischen Steuerzahler) sind mit der heutigen Herausnahme des Hortungsgutes Gold aus dem Verkehr auf ihre Kosten nicht zufrieden, und suchen eine Neuverteilung, suchen selbst Sicherheit im Golde für sich. Entscheidend ist aber, daß bei der reinen Goldwährung die auf Goldeinheiten lautenden Geldverpflichtungen( festverzinsliche), weil Liquiditätsvorsorge und Sicherheitsvorsorge sich weitgehend decken, die überragende Masse der Hortungsgüter zugleich Sicherheitsgüter werden, also nicht nur nichts kosten, sondern eine große Ankurbelung des Kredits erreichen, wogegen die Goldkosten zu vernachlässigen sind.

            Diese gleichzeitige Deckung der Liquiditäts- und des Sicherheitsdranges ist bei der (Festkurs-) Papierwährung (nach S. ...) nicht gegeben, weil bei dieser nur die Verflüssiger teilweise in Geld bleiben, während die Horter in die Waren gehen. Die ganze Maschine, deren Nutzeffekt in der Befruchtung des langfristigen Kredits liegt, läuft also gewissermaßen leer, sogar negativ wegen des zusätzlichen und wirtschaftlich nutzlosen Verbrauchs von Handelsware. Die Laien von heute haben eine schöne Maschinerie zu Stande gebracht - nur sie geht nicht!

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            3. Zu beachten ist, daß die Preisbildung des einen Hortungsgutes nicht überlastet werden darf. Möglichst viele wertbeständige Rechen- und Hortungsmaßstäbe sind bereitzustellen, wenn der Verkehr sie wünscht, und die Warenpreise müssen so weit wie möglich der freien Bildung überlassen sein. Würde man alle  Warenpreise, womöglich noch die Devisenkurse, Effektenkurse und Löhne, durch staatlichen Befehl festlegen, so wäre Gold das einzige preisfreie Gut. Dessen Preisbildung würde daher ganz anormal werden, indem alle freien Gelder bei allen möglichen psychologischen Motiven in Goldkäufe drängen, oder auch einmal daraus herausgehen würden. Durch so übermäßige Schwankungen wäre das Gold verhindert, seine Rolle als Thesaurierungsmetall spielen zu können, da seine Preisbildung sich in Sprüngen bewegen würde.

            Das ähnliche gilt vom Außenhandel in Waren und Gold. Werden alle oder fast alle Waren durch Kontingente oder Zölle in ihrer Bewegungsfreiheit gehemmt, so kann Gold die einzige Zoll- und kontingentsfreie Ware sein. Bei Veränderungen in der Zahlungsbilanzsituation würde die Ausgleichsfunktion des Goldes überlastet werden, es würde extrem abströmen oder einströmen (jz35). Nötig ist daher, daß viele Waren frei exportiert und importiert werden können, so daß diese in erster Linie die Ausgleichsfunktion über (ausüben? – J.Z.) und das Gold nur einen Restausgleich zu bewältigen hat (jz36). Ebenso ist es besser, wenn in der inneren Wirtschaft mehrere beliebte Thesaurierungsgüter zur Wahl stehen, damit die Sicherheitsfunktion nicht auf einem Gut, z.B. auf dem Gold allein, ruht, sondern sich besser verteilt.


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§ 4. Gewicht und Verhältnis der Geldfunktionen untereinander.

            Wir fassen zusammen: Das Geld dient als Zahlungs- oder Verrechnungsmittel der Übertragung von Forderungen und Schulden und es dient als Währung der Messung und der Aufbewahrung von Werten.

            Nicht alles Geld erfüllt diese drei Funktionen sämtlich. Geld, das nur der rechtlich-organisatorischen Auflösung von Schuldverhältnissen dient, aber nicht Währung ist, wird auch Zahlungs- oder Verrechnungsmittel genannt. Es gilt als unvollkommenes und unselbständiges Geld, als "akzessorisch". Um vom Sprachgebrauch nicht zu sehr abzuweichen, versagen wir ihm nicht den Geldcharakter (im Gegensatz noch zu Knapp).

            Die Funktion als Wertmesser und Preisausdrucksmittel ist das Wesen der Währung, die ein Geld ist, das in höherem Grade Geld ist als das bloße Zahlungsmittel. Das Preisausdrucksmittel ist immer zugleich Zahlungs- oder Verrechnungsmittel; eine Währungseinheit, die nicht zugleich als ein solches Mittel verwendet werden könnte, könnte nicht die Preise ausdrücken, weil sie bei der Preisbildung keine Wert-Vergleichung ermöglichte, und daher nicht Währung sein kann.  Währungsgeld nennt man "valutarisch"; damit hat es nicht nur die Preisausdrucks- ­und die Zahlungsfunktion, sondern diese letztere in besonderer Form: Valutarisches Geld, Währung, ist stets entweder aufdrängbar(vgl. § 11 “Zahlkraft”) oder es enthält einen allgemein freiwillig anerkannten und unbezweifelten Wert in sich: es ist Selbstwertgeld (z.B. Metallgeld).

            Um dem Währungsgeld, das auf der 2. Stufe der Geldqualität steht, aber zur Vollkommenheit zu verhelfen, ist noch die dritte Geldfunktion nötig: die Hortungsfunktion, die in die Liquiditäts- und Sicherheitsfunktion zerfällt. Ohne die Hortungsfunktion kann die Preisbildung der vollendeten Kreditwirtschaft, nämlich die freie Wahl des Wirtschafters zwischen Kaufen und Nichtkaufen nicht zustande kommen, ist auch die Werterhaltungsfunktion des Geldes nicht gegeben. Die vollkommene Währung enthält also alle drei Geldfunktionen, die Währung nur zwei, das Zahlungsmittel nur eine.

            Neben diesen drei Hauptfunktionen des Geldes sind noch Nebenfunktionen zu erwähnen: Das Geld kann zu St