Die Arbeitslosigkeit als Problem des Umsatzkredites und der Zahlungsmittelversorgung

Von Dr. H. Rittershausen,

Privatdozent an der Universität Frankfurt a. M.,

ständ. Gast und Gutachter der Bankenquete bei der Reichsbank (1935).

Erstveröffentlichung Januar /Juli 1934 in den "Annalen der Gemeinwirtschaft", S. 153-207,

herausgegeben von Prof. Edgard Milhaud, 10. Jahr, vol. 1, mit dem Titel:

“Zahlungsverkehr, Einkaufsscheine und Arbeitsbeschaffung”.

The first English issue appeared as part of the same essay collection but under the heading: "Ending the Unemployment and Trade Crisis", William and Norgate Ltd., London, 1935, pp. 137 - 187. Translator of this essay was G. Spiller, London.


Inhalt

Die Arbeitslosigkeit als Problem des Umsatzkredites und der Zahlungsmittelversorgung.. (153)  4

a) Notenbanken und Banknoten zur Organisation des gegenseitigen Umsatzes. (153)  4

l. Notwendigkeit einer verbindenden Organisation zwischen Produktion und Konsum   (153)  4

2. Der Wechselverkehr. (154)  5

3. Der Übergang zum modernen Kreditverkehr. (154)  5

4. Die schottische Banknote als Grundlage des klassischen Notenbanksystems. (155)  6

5. Der gestundete Verkaufserlös als Grundform des Umsatzkredites. (155)  6

6. Der Umsatzkredit (156)  7

7. Das Umsatzkreditgeschäft der Banken. (156)  7

8. Die Einlösung der ausgegebenen Banknoten. (157)  8

9. Der Notenkredit als Umtausch- oder UmwandIungskredit (158)  9

10. Die Quelle des Umsatzkredits. (158)  9

11. Elastizität und Ausschluß von Mißbräuchen. (158)  9

12. Der Ausschluß der Inflationsgefahr durch das Prinzip des freien Kurses für Zahlungsmittel bei Meidung von Annahmezwang und Zwangskurs. (159)  10

13. Arbeitsbeschaffung durch Umsatzkredit oder durch Anlagekredit?. (160)  11

14. Die Begriffe „Währung" und „Zwangskurs". (161)  12

15. Inflationsgefahr bei der Arbeitsbeschaffung ist nur bei Zwangskurs möglich. (163)  14

16. Der Giroverkehr als Vollendung des klassischen Systems. (164)  15

b) Die schrittweise Zerstörung des klassischen Systems von 1909 bis 1932 als Ursache für die Schwierigkeit einer Wiedereingliederung der Arbeitslosen. (165)  16

l. Vollendung und Abstieg des klassischen Systems. (165)  16

2. Die Verdunkelung der klassischen Bankvorstellungen durch die Funktionstrennung zwischen Noten- und Depositenbankwesen  (166)  17

3. Die Zentralisation des Notenbankwesens als Markstein beim Übergang von der Banknote zum Papiergeld  (167)  18

4. Der Untergang des klassischen Systems durch die Aufgabe der Einlösbarkeit und die Einführung des Zwangskurses  (168)  19

5. Die Aufgabe der Einlösungspflicht und ihre Folgen. (169)  20

6. Identität von Zwangskursregime, Zentralbankidee und Inflationismus(160)21

7. Nach dem Fall der Banken noch die Zerstörung des deutschen Geldsystems durch den Übergang vom Handelswechselgeld zum Finanzwechselgeld. (171)  22

8. Die Reichsbank zeitweilig die größte Hypothekenbank. Mangel eines gesunden Bankwesens verhindert die Wiedereingliederung der Arbeitslosen in die Wirtschaft (172)  23

9. Verhängnisvolle Kompensation einer Inflation des Finanzwechselgeldes mit einer Deflation des Handelswechselgeldes  (173)  24

10. Falsche Bankensanierung erhöht die Arbeitslosigkeit (174)  25

11. Unnötige Opferung der Gold- und Devisenbestände der Reichsbank verschlimmert die Arbeitslosigkeit (177)  28

12. Wo liegt heute die Inflationsgefahr. (178)  29

13. Verschlimmerung der Lage durch das falsche Heilmittel der Devalvation (179)  30

c) Das Kompensationsprinzip und die „Vier Gesetzentwürfe“ zur Wiedereingliederung der Arbeitslosen in den Wirtschaftsprozeß  (184)  35

I. Von der Zahlung zur Kompensation. (184)  35

II. Entwurf eines „Gesetzes“ über Kompensationsbanken. (184)  39

III. Entwurf eines „Gesetzes“ über die Ausgabe von Reichskassenscheinen. (195)  46

IV. Entwurf eines „Gesetzes“ über die Hebung der Rentenkurse und die Senkung der Effektivzinsen durch Einführung der Kompensation im Anleihewesen. (199)  50

V. Entwurf eines „Gesetzes“ über wertbeständige Rechnung. (202)  53

d) Ergebnis. (204)  55

1. Prinzipielles Ergebnis. Notwendigkeit einer Sättigung mit Zahlungsmitteln. (204)  55

2. Praktische Teillösungen: Das Zentralbanksystem und die Zukunft unseres Bank- und Zahlungswesens  (205)  56

3. Grenzen der Bedeutung des Umsatzkredits für die Lösung des Problems der Arbeitslosigkeit (206)  57


Arbeitslosigkeit, Umsatzkredit und Zahlungsmittel Versorgung      153

Die Arbeitslosigkeit als Problem des Umsatzkredites und der Zahlungsmittelversorgung.1)

Von Dr. H. Rittershausen,

Privatdozent an der Universität Frankfurt a. M.,

ständ. Gast und Gutachter der Bankenquete bei der Reichsbank (1935).

a) Notenbanken und Banknoten zur Organisation des gegenseitigen Umsatzes.

l. Notwendigkeit einer verbindenden Organisation zwischen Pro­duktion und Konsum.

Offenbar genügt es nicht, theoretisch auszu­sagen, daß der Produktionserlös durch die Verausgabung von Löhnen und sonstigen Kosten zu Einkommen wird, sondern es muß eine feste und regelmäßige organisatorische Beziehung zwischen Produktion und Konsum hergestellt werden. Man könnte das Ideal einer solchen Organisation in einer vertraglichen Übereinkunft der beteiligten Per­sonen sehen, Güter und Leistungen aller Art nur voneinander zu be­ziehen. In einem solchen Verbande würde bei richtiger Organisation nie Arbeitslosigkeit bestehen können, er könnte also seinen Mitgliedern die Arbeitsgelegenheit garantieren 1). In der geschichtlichen Entwick­lung spielen nicht solche Absatzverbände, sondern historisch gewach­sene Gemeinschaften eine Rolle, im Mittelalter insbesondere die Dorf- und Stadtwirtschaft, die Jahrhunderte lang außerordentliches zur Or­ganisierung der Beziehungen zwischen Produzenten und Konsumen­ten geleistet haben. Mit dem Ende des mittelalterlichen Systems wur­den diese Organisationen weitgehend beseitigt; an ihre Stelle trat die moderne Volkswirtschaft mit ihren vielen privaten Austauschgemein­schaften: den Banken. Die Banken sind also nicht nur als Erwerbs­unternehmungen zu betrachten, sondern sie hatten von Anfang an ge­wisse Funktionen im Gemeinschaftsleben zu erfüllen, die für die gegen­seitige Beschäftigung der Bürger von der größten Bedeutung waren. Eines der wichtigsten finanztechnischen Mittel, deren man sich schon vor der Entstehung der modernen Bank bediente, war der Wechsel. Die Entstehung der Banken als der Zahlungs- und Absatzgemeinschaften der Gegenwart aus dem spätmittelalterlichen Wechselverkehr können wir im einzelnen an dieser Stelle nicht ohne zu großen Zeit­verlust darlegen; es möge daher genügen, diese Entwicklung an dem Beispiel einer Insel für die Gegenwart isolierend zu rekonstruieren.

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1) Vgl. mein Buch: „Der Neubau des deutschen Kreditsystems“, Febr. 1932.

2) Vgl. Rittershausen, Mutual Marketing as a remedy for Unemployment, in the Insurance and Finance Review, Calcutta 1930 (8).


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2. Der Wechselverkehr.

Entfernen wir uns für kurze Zeit aus unserer modernen und allzu komplizierten Umwelt und betrachten wir das einfache wirtschaftliche Leben auf einer kleinen Insel. Jedermann produziert und jedermann tauscht seine Güter gegen die Produkte der anderen Produzenten aus, deren er bedarf. Der nötige Import wird durch den Export bezahlt. Als Tauschmittel im weitesten Sinne sind hierfür Transportmittel und, Geld nötig. Die Frage des körperlichen Transports der Güter von Ort zu Ort ist heute geradezu vollkommen gelöst; Eisenbahn und Automobil sorgen dafür. Ungelöst und unver­standen ist aber noch der Geldverkehr.

Wie kann man sich den Geld- und Kreditverkehr unter so einfachen Verhältnissen am besten erklären? Wir brauchen nur anzunehmen, daß man zuerst alles mit Wechseln zahlte: Durch den Verkauf meines Produkts erwarb ich eine Kaufpreisforderung, ein Guthaben in Geld. Dieses so erworbene Guthaben ist hier wie in der modernen Wirtschaft das natürliche Zahlungsmittel des Einzelmenschen, das grundsätzlich überall ausreicht: Wenn ich selbst meinen Bedarf bei verschiedenen Lieferanten einkaufe, so brauche ich den Lieferanten nur Wechsel zu geben, in denen ich ihnen diese Forderung abtrete. Die Lieferanten wiederum können das nun ihnen gehörende Guthaben benutzen, um das zu bezahlen, was sie gekauft hatten. Stellte man diese Wechsel auf den wichtigsten jährlichen Messetag, so brauchte man bei Fälligkeit nur alle diese Wechsel zu kompensieren, genau so, wie dies heute an den Liquidationstagen an der Börse geschieht, um den ganzen Zah­lungsverkehr bewältigt zu haben. Hatten einzelne Kaufleute mehr ge­kauft als sie selbst für ihre eigenen Produkte erlöst hatten, so mußte dieser kleine Spitzenbetrag in bar, z. B. in Münzen, ausgeglichen wer­den, was meist keine Schwierigkeiten bereitete. Es ist klar, daß dieser Zahlungsverkehr, der jahrhundertelang bestanden hat, den Austausch bestens vermittelt. Er konnte auch durch ausländische Einflüsse nicht gestört werden, es sei denn, daß Mangel an Papier und Tinte eintrat.

3. Der Übergang zum modernen Kreditverkehr.

Diese Wirtschafts­form setzte voraus, daß jedermann, der dieser Zahlungsgemeinschaft angeschlossen war, den anderen Mitgliedern bekannt war und daher ein gewisses Maß von Kredit hatte. Diese Grundbedingung kam geschichtlich mit der Abschaffung der Zünfte ins Wanken. Ein namen­loses Proletariat von Tage- und Wochenlohnempfängern entstand, das noch dazu nicht mehr den Hauptteil seines Einkommens in freier Sta­tion beim Meister und einer einmaligen Zahlung am Meßtage im Jahre fand, sondern mehr und mehr wöchentlichen Barlohn erhielt, der da­mals in baren Zahlungsmitteln nicht zu beschaffen war. Diesen Auf­gaben war das alte System nicht mehr gewachsen: Die Wechsel laute-


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ten meist über große und runde Beträge, sie waren unteilbar, für Lahnzahlungen also unverwendbar, und sie waren nicht versichert und noch nicht fällig, also als allgemeines Zahlungsmittel ungeeignet.

4. Die schottische Banknote als Grundlage des klassischen Noten­banksystems.

Da waren es von 1695 an die schottischen Notenban­ken, die die Banknote schufen und den modernen Geld- und Kredit­verkehr begründeten: Sie tauschten die ungeraden und über viel zu große Beträge lautenden Wechsel in typisierte, sagen wir über 10, 20, 50. 100 RM. (Fr., Pfund, Pes.) lautende Stücke um und gaben ihre eigene Unterschrift dazu, sie versicherten sie also, um das Kreditrisiko auszuschalten. Derartige Banknoten waren sozusagen „zerhackte Wechsel": sie dürfen nicht verwechselt werden mit den Noten der Bank von England, die aus Depotscheinen der Goldschmiede hervor­gegangen sind und unter der Peelschen Bankakte bis heute noch den Charakter von Golddepotscheinen nicht ganz abgestreift haben. Wenn das Aufkommen des modernen Fabriksystems den Kreislauf der Zah­lungsmittel (der Wechsel) an der Stelle unterbrochen hatte, wo der Fabrikant die vereinnahmten Zahlungsmittel an seine anonyme Ar­beiterschaft als Lohn weitergeben wollte, so war der Kreislauf durch diese Erfindung wieder geschlossen; die Bank tauschte an dieser Stelle die unhandlichen Wechsel in handlichere und garantierte Stücke um, die dann den Kreislauf fortsetzten.

Wir brauchen jetzt nur noch drei Komplikationen einzufügen: den Umsatzkredit, den Giroverkehr und die Monopolisierung des Notenbankwesens, um schon inmitten des modernen Geld- und Kredit­systems zu stehen, um endgültig beurteilen zu können, wie es möglich ist, daß die Arbeitslosen nicht das herstellen dürfen, was sie verzehren möchten, und warum die Arbeiter nicht in die Lage versetzt werden können, das zu verzehren, was sie hergestellt haben.

5. Der gestundete Verkaufserlös als Grundform des Umsatzkredites.

Betrachten wir zuerst noch etwas näher, wie die schottischen Bank­noten in Verkehr kommen, und, was beinahe noch wichtiger ist, wie sie wieder aus dem Verkehr zurückkommen. Der Fabrikant, der der Bank die Wechsel liefert, verkauft fast immer auf Ziel. Der von ihm belieferte Großhändler gibt das Ziel weiter an den Detaillisten und er­möglicht dadurch die volkswirtschaftlich unentbehrlich gewordene Lagerhaltung beim Einzelhandel, ohne die eine Auswahl der Kund­schaft unter den im Detail angebotenen Waren und eine kontinuier­liche Belieferung nicht möglich wäre. Während der Fabrikant also durch den Verkauf seiner Ware nur Wechsel hereinbekommt, die etwa in zwei Monaten fällig werden, muß er die auf dieselben Produkte ent­fallenden Lohngelder an seine Arbeiter sofort auszahlen. Auch diese


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Zeitdifferenz überbrückt die schottische Notenbank; sie gibt an Stelle der später fälligen Wechsel sofort fällige und leistet mit dieser „Dis­kontierung" einen weiteren höchst wertvollen Dienst, der zu der „Typi­sierung“ und „Versicherung“ hinzutritt, von denen bereits die Rede war.

6. Der Umsatzkredit.

Die Bank, die die Kundenwechsel des Fa­brikanten diskontiert, die also ein unbequemes Zahlungsmittel in ein bequemes umtauscht, gibt Kredit, da sie zugleich diskontiert, d. h. für noch nicht fällige Papiere solche gibt, die sofort fällig sind. Sie gibt den Kredit nur in ihren eigenen Banknoten.

Dieser Kredit ist reiner Waren- und Umsatzkredit, indem er nicht der Lagerbeleihung, der Spekulation oder sonstigen Zwecken, sondern allein dem Warenverkauf auf Ziel, also der Überbrückung der Verfrachtungs- und Verkaufszeit dient. Echter Umsatzkredit wird nur auf den Erlös schon verkaufter Ware gegeben.

7. Das Umsatzkreditgeschäft der Banken.

Im Umlauf stellen die so in Verkehr gekommenen Banknoten den Gegenwert der vom Fabri­kanten verkauften, aber noch nicht in die Hand des letzten Verbrau­chers übergegangenen Produktion dar: Wenn der Fabrikant für 100 000 RM. (Fr., Pfund, Peseta) Ware verkaufte und dementspre­chend für 100 000 RM. Wechsel diskontierte und daraus Löhne im Be­trage von 100 000 RM. bezahlte 3), so müssen diese 100 000 RM. Lohngelder bis zu dem Tage im Verkehr bleiben, an dem sich die Lohn­empfänger zu Einkäufen in den Läden entschließen. Ebenso lange bleiben natürlich auch die Fabrikate ungekauft vom letzten Verbrau­cher. Am Tage des Verkaufs an den letzten Verbraucher endet der Weg der Ware und beginnt der Rückfluss der Noten: Die Ware hat das Lager des Kaufmanns verlassen und bedarf keiner Finanzierung mehr. Die Ladenbesitzer aber verwenden die vereinnahmten Bank­noten am nächsten Tage, um die Grossisten zu bezahlen, von denen sie die Ware erhalten haben, und die Grossisten bezahlen aus diesen Ein­gängen die Fabrikanten, die damit ihren Kredit bei der Bank zurück­zahlen. Die Umlaufsperiode der verkauften Güter beginnt also unge­fähr dann, wenn die entsprechenden Löhne ausgezahlt werden, und sie endet durch Übergang der Güter in die Hand des letzten Verbrau­chers gerade dann, wenn die in den Taschen der Lohnempfänger be­findlichen Noten verausgabt werden und ihren Rückfluß antreten, Umlaufsdauer der Waren, Umlaufsdauer der Warenwechsel, d. h. Dauer des Warenkredits und Umlaufsdauer der Banknoten müssen demnach

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3) Vereinfacht aus der klassischen Gleichung (vgl. auch die Produktions-Einkommensgleichung in meinem Buche „Arbeitslosigkeit und Kapitalbildung“ 1930 Kapitel 1).



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in dem klassischen Bankideal ungefähr gleich gewesen sein. Durch diese Zusammenlegung des Entstehungsaktes der Ware mit dem Entstehungsakt des Geldes, und des Endes der Ware mit dem Ende des Geldumlaufs, die von der Banking Theorie schon immer gefordert worden und durch die Praxis der Reichsbank bis 1914 verwirklicht gewesen ist 4), ist eine viel genauere quantitative Regelung des Geld­umlaufs, aber auch ein viel sicherer Ausschluß ungeeigneter Kredit­bedürfnisse gewährleistet, als durch die Currency-Theorie und die Preisniveaupolitik, besonders nach den vernichtenden Erfahrungen der letzten Jahre, jemals geboten werden kann 5).

Aufgabe einer solchen Bank ist es daher, den Wechselkredit auf gerade soviel Tage zu gewähren, als dieser Aufenthalt der Noten in den Taschen der Lohnempfänger (der durch die Verteilung der Aus­gaben in den privaten Haushalten über die ganze Lohnperiode bedingt ist) zu dauern pflegt, verlängert um die Dauer des Rückflusses der Noten vom Ladenbesitzer bis zur Bank. Verspürt dann der Grossist oder eines der anderen Glieder der Kette die Neigung, das erhaltene Geld zwischendurch zu investieren, so wird er durch das Fälligwerden der Wechsel daran verhindert, den schnellen Rückfluß der Noten zu hemmen. Viele heutige Bankdirektoren werden allerdings nicht zu­geben wollen, daß auch heute die Tätigkeit der Kreditbank kaum anders auszusehen hat, wie sich gleich erweisen wird, denn damit würden sie eingestehen, daß ihre eigene bisherige Betätigung im Ak­tienpakethandel, im Großkreditgeschäft und anderen „Transaktionen“ nicht die Bedeutung hat, die man ihr gern zuschreiben möchte.

8. Die Einlösung der ausgegebenen Banknoten.

Mit welchen Mit­teln löst diese ideale Umsatzkreditbank also ihre Banknoten ein? Nicht durch Bereithaltung eines Goldschatzes, wie die Goldschmiedebank, die Golddepotscheine ausgibt, in der spekulativen Hoffnung, die Inhaber möchten die Noten recht lange behalten (Bank von England), — son­dern einfach durch eine Art Einziehung unter Rückgabe der herein­genommenen Wechsel. Diese Art Einlösung ist nichts als die Rück­gängigmachung des erst vorgenommenen Umtauschaktes; die Kredite sind auf diejenige Frist gewährt worden, die der Laufzeit der Waren vom Fabriktor bis in die Hand des letzten Verbrauchers entspricht. Sie werden fällig, wenn die Läger verkauft sind. Die Fabrikanten sind auch zur Rückzahlung bereit und gezwungen (weil sie Eingänge haben und die Diskont Wechsel einlösen müssen), und die Bank tut nichts

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4) Vgl. Elster, Ad. Wagner. Lexis, Bendixen. Schacht u. a.

5) Leider hat insbesondere Bendixen diese Lehre mit dem Zwangskurs und mit einem Kampf gegen die Quantitätstheorie verknüpft, obwohl doch nur eine Verfeinerung der Quantitätstheorie vorliegt; wodurch er eine so richtige Grund Vorstellung unnötigerweise den schwersten Vorwürfen aussetzte.


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anderes, als daß sie den erst erfolgten Umtausch wieder rückgängig macht. Gegen Rückreichung der Banknoten gibt sie die nun bezahlten Wechselformulare heraus, sie tauscht die Noten in Wechsel um, nachdem sie früher die Wechsel in Noten umgetauscht hatte: sie nimmt einen Rücktausch vor. Gibt sie also alle Noten in der gekennzeichneten Weise aus, so braucht sie keinen Goldvorrat. Der Notenumlauf ist ge­sund, wenn die Bank in dieser Weise sich bereit erklärt, ihre eigenen Noten jederzeit bei Zahlungen an sich selbst anzunehmen und wenn sie dafür sorgt, daß fortgesetzt recht viele Zahlungen an die eigene Kasse geleistet werden müssen, indem sie kurze Kreditfristen wählt und nur Verkaufserlöse an gesunde Schuldner kreditiert. Das Geheim­nis des Werts solcher freien Noten liegt darin, daß nach ihnen fort­gesetzt Nachfrage besteht, weil fortgesetzt Noten gebraucht werden, um fällige Zahlungen an die Bank zu leisten.

9. Der Notenkredit als Umtausch- oder UmwandIungskredit.

Nach dem bewunderungswürdigen klassischen Schema ist also der Umsatzkredit nur ein Umtausch- oder Umwandlungskredit, indem un­bequeme Zahlungsmittel in bequeme, oder Kaufpreisforderungen in Forderungen gegen eine Bank umgewandelt werden. Alle die Stö­rungen, unter denen unser heutiges Kreditsystem leidet, können dabei nicht auftreten, indem die Diskont- oder Umtauschkredite, um es noch einmal zu sagen, auf soviele Tage gewährt werden, als die Ware vom Verkauf ab Fabrik bis in die Hand des letzten Verbrauchers läuft. Diese Frist stimmt überein mit der Anzahl der Tage, für die die Lohn­empfänger die Banknoten bei sich behalten müssen, um die ganze Ge­haltsperiode hindurch Zahlungsmittel zu haben.

10. Die Quelle des Umsatzkredits.

Es ist also die Gesamtheit der Noteninhaber, die den ganzen Warenumsatz vom Erzeuger bis zum Verbraucher finanziert. Die Gesamtheit der Noteninhaber hat dabei stets soviel Kaufkraft, wie auf der Achse und auf Engros- und Detail­lagern an Ware vorhanden ist; durch das Halten der Noten geben die Notenbesitzer den Banken soviel Kredit, wie zur Finanzierung eben dieser Durchgangsvorräte erforderlich ist; mit der Verausgabung von je 100 RM. (Fr., Pfund, Pes.) Noten durch die Noteninhaber in den Läden scheidet für je 100 RM. Ware als bezahlt aus der Finanzierung aus, wird entsprechend der Notenumlauf vermindert, wird schließlich der Kredit an die Bank und von der Bank um 100 RM. gesenkt. Man finanziert also den Güterumsatz aus einer in Betrag und Laufzeit adä­quaten und hinsichtlich der Ergiebigkeit zwangsläufig korrelaten Quelle.

11. Elastizität und Ausschluß von Mißbräuchen.

Stets wird soviel Geld geschaffen, wie Waren produziert werden und stets wird soviel



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Geld aus dem Verkehr gezogen, wie Waren konsumiert werden. Nie brauchen Waren in allen Branchen gleichzeitig unverkäuflich zu sein, weil zu wenig Geld da ist, weil die „Erhöhung der Geldmenge“ eine In­flationsgefahr heraufbeschwört usw. Nie kann hier Mangel oder Über­fluß an Umsatzkredit herrschen, weil steigende Verkäufe der Fabriken auch zusätzliches Wechselmaterial und zusätzliche Banknotenbestände in den Taschen der zusätzlich eingestellten Arbeitskräfte während der Lohnperiode hervorbringen, und umgekehrt, solange keine schweren technischen Fehler gemacht werden. Deflation ist bei diesem System nicht möglich, weil sich die Banken gegenseitig den Rang ablaufen werden, um die sehr beschränkt vorhandenen echten Warenforderun­gen zu bevorschussen, so daß die Zinssätze für gesunde Kredite die einfachen Manipulationskosten der Banken nicht erheblich übersteigen können. Eine Übertreibung ist gleichfalls trotz Mangels der Metall­deckung nicht möglich, denn an dem Tage, an dem die Noten zurück­kommen, geht auch der bevorschußte Erlös der Ware bei der Bank ein. Die Noten werden der Bank an diesem Tage von solchen Leuten zurückgebracht, die derartige gerade fällige Kredite zurückzahlen wol­len. Die Noten werden zurückgetauscht, wie die Pfandbriefe einer Hypothekenbank auf Umlaufskonto 'belastet werden, die von Hypo­thekenschuldnern zu Tilgungszwecken in natura eingereicht werden. Nur Kreditumwandlung, keine Kreditschöpfung liegt vor, wie ja auch die Hypothekenbanken zur Veranstaltung einer Inflation nicht fähig sind, wenn sie nichts weiter tun, als schwer fungible Hypotheken in leicht fungible Pfandbriefe umzuwandeln, also einer vorhandenen For­derung eine bessere Form zu geben. Jeder Mißbrauch, jeder Schritt weiter ist Inflation. Neben der Kreditumwandlung gibt es nur die Kreditschöpfung, die immer Inflation ist. Nur die absolute Beschrän­kung auf die Umwandlung schließt die Inflation aus.

12. Der Ausschluß der Inflationsgefahr durch das Prinzip des freien Kurses für Zahlungsmittel bei Meidung von Annahmezwang und Zwangskurs.

Diese Beschränkung auf die Kreditumwandlung bedarf wirksamer Sicherungsmaßnahmen, damit sie nicht ein schön­geistiges Prinzip bleibt, dessen Befolgung der Gutwilligkeit des Ban­kiers anheimgestellt bleibt. Das schottische System kennt die Schwäche der Menschen und unterscheidet sich dadurch von allen anderen Systemen, daß es die Inflation durch eine organisatorische Maßnahme technisch ausschließt: durch den freien Kurs der Banknoten, der im Gegensatz steht zum Annahmezwang und zum Zwangskurs, die beide nicht Verbesserungen, sondern „Verböserungen“ der Banknoten be­deuten. Sobald die Bank zuviel Banknoten ausgibt, d. h. sobald sie andere als Kaufpreisforderungen des Warenverkehrs bevorschußt


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oder längere Kreditfristen gewährt, kann sie die Noten nicht mehr durch Rücktausch einlösen. Sie muß dann versuchen, mit irgendwie beschafften Barmitteln, Gold, Devisen usw. auszuzahlen, wenn die Noten zurückkommen. Bei nennenswertem Umfange dieses Mißbrau­ches erhalten die Noten Disagio, da keine genügenden Fälligkeiten mehr die erforderliche Nachfrage nach ihnen hervorrufen. Die Noten dieser Bank entwerten sich im Vergleich zu den übrigen gesunden Zahlungsmitteln des Landes; sie werden nur noch sehr ungern und nur noch zu 90 oder 70 Proz. ihres Nennwertes genommen. Neue Kredite kann eine solche Bank überhaupt nicht mehr geben, da der Kreditnehmer nur noch 70 Proz. erhielte, da er Gefahr laufen würde, den entwertet erhaltenen Kredit einmal zu 100 Proz. zurückzuzahlen, und da seine Arbeiter sich weigern würden, solche schlechten Zah­lungsmittel zu nehmen. Man würde sich ebenso weigern, solche Noten zu nehmen, wie man sich weigert, Schecks auf fallierte Banken zu nehmen.

Ein solches System ist nur denkbar, wenn mehrere Notenbanken nebeneinander vorhanden sind oder wenigstens neben den Banknoten noch gesundes Münz- und Staatspapiergeld im Umlauf ist. Es hat in fast allen Ländern der Welt mehr als 100 Jahre bestanden.

13. Arbeitsbeschaffung durch Umsatzkredit oder durch Anlagekredit?

Immer kehrt die Behauptung wieder, daß Arbeitsbeschaf­fung durch gesunden Austausch von Konsumgütern im Wege des Kredits inflatorisch wirke. Die Frage ist daher von einschneidender Bedeutung. Wenn man die Arbeiter nicht durch Investitionen ver­möge der latenten Kapitalbildung beschäftigen will oder kann, so muß man es offenbar dahin bringen, daß die Arbeitslosen diejenigen Güter selbst erzeugen, die sie verzehren wollen; man muß sie weiter in die Lage versetzen, das zu verbrauchen, was sie erzeugt haben. Dazu sind in erster Linie gesunde Banken und Umsatzkredit nötig. Produktionsmittel und Werkzeuge sind zumeist in Gestalt der stilliegenden Fabriken usw. reichlich vorhanden; auch wären die noch arbeitenden Fabriken und landwirtschaftlichen Betriebe gern bereit, Arbeitslose einzustellen, wenn Absatz vorhanden wäre. Absatz wäre aber in dem Augenblick da, wo solche Arbeitslose in diesen Fabriken neu beschäftigt würden, denn in dem Augenblick würden sie Lohn und zusätzliches Einkommen erhalten, das sie ausgeben (womit sie Aufträge erteilen). Solches Einkommen stammt einstweilen aus Vor­schüssen der Banken, bis der Geldkreislauf vollendet, durch ihn ein Güterkreislauf ermöglicht, das Geld an die Emissionsbank zurück­geflossen und die Ware verbraucht ist. Vorschüsse und Banknoten­ausgabe müssen vorangehen, sie können nicht dem Warenumsatz



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nachfolgen, denn sonst kommt mangels Zahlungsmitteln überhaupt kein Warenumsatz zustande. Ist der Kreislauf des Geldes geschlossen und die Ware verbraucht, so 'kann das Spiel von neuem losgehen; es kommt so der kontinuierliche Austauschprozeß in Gang, von dem in den meisten Ländern über drei Viertel der Bevölkerung leben: Von der gegenseitigen Produktion füreinander, von dem gegenseitigen Absatz beieinander. Wenn auch die heutige Krise in den meisten Ländern wohl durch eine Störung des Investitionsvorganges und der Kapitalbildung ausgelöst worden ist, so ist sie doch durch die dann stärker werdenden Störungen des Umsatz- und Austauschprozesses sehr stark verschärft worden.

Jede Arbeitsbeschaffung auf diesem Gebiete pflegt mit dem Argu­ment der Inflation totgeschlagen zu werden. Das ist um so schlimmer, als diese Art Arbeitsbeschaffung offenbar die leichteste und natürlichste ist. Bei ihr ist keine langfristige Verschuldung mit all ihren Gefahren erforderlich; weder Kunden noch Banken laufen größere Risiken; der Umsatzkredit ist zumeist in wenigen Wochen abgewickelt. Die Arbeitslosen werden nicht einmal unter Aufwand mehrerer Milliarden für ein oder zwei Jahre beschäftigt, sondern sie werden für dauernd in den natürlichen Produktionsprozeß wieder eingegliedert. Daß ein gesunder Prozeß der Kapitalbildung und Investition ebenfalls kon­tinuierlich ist, allerdings mit längeren Zeitperioden arbeitet, hat der Verfasser in seiner Abhandlung über Arbeitslosigkeit und Kapital­bildung (Jena 1930) dargelegt; immerhin ist die Kontinuierlichkeit hier schwerer erkennbar, gefährlicher und weniger populär, ein Grund, den Umsatzprozeß, die Grundlage aller Wirtschaft, die Vor­aussetzung der Spartätigkeit und der Investition, in erster Linie wie­der in Gang zu bringen.

14. Die Begriffe „Währung" und „Zwangskurs".

Um das Argu­ment der Inflationsgefahr, das man jeder Arbeitsbeschaffung durch Organisation des Umsatzkredits immer wieder entgegenhält, verstehen zu können, müssen wir kurz auf diese beiden Grundbegriffe eingehen und Dinge darlegen, die von der monetären konjunkturtheoretischen Schule der letzten Jahrzehnte nicht mehr genügend beachtet worden sind, so sehr sie noch vor dem Kriege in allen großen Ländern des Kontinents von Deutschland bis Spanien herrschend gewesen sind.

Währung ist nicht mehr als die gesetzliche Erklärung, daß die gesetzliche Wertmaß-Einheit so und so benannt wird, etwa Reichs­mark oder Peseta, und gleich dem Werte von so und so viel Gramm Feingold ist. Die beste Parallele dafür ist das Längenmaß, das Meter heißt und gleich der Länge eines Platinstabes ist, der in einem tiefen Keller von Paris aufbewahrt wird. Alle Metermaße der Welt, die


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länger oder kürzer sind als dieser Stab, sind falsch, sind also keine Meter. Alle Reichsmarknoten, die weniger oder mehr wert sind als die festgesetzte Zahl Gramm Gold, sind falsch und sind keine Reichs­mark. Es scheint bei dieser einfachen Lage unbegreiflich, wie über­haupt Inflationen möglich sind. Auch das erklärt die Parallele mit dem Meter: Wenn die Regierung etwa zur Stützung der Tuchbranche ein Gesetz macht, wonach ein Metermaß nur aus Fichtenholz gefertigt zu sein braucht, um ein gesetzlicher Metermaßstab zu sein („Zwangs­meter“), so beginnt die Inflation: der unehrliche Kaufmann nämlich, der ein Stück von einem Metermaß abschneidet, um mehr Geld für den gleichen Ballen zu erhalten, kann daran nicht mehr verhindert werden; denn in jedem Prozeß müßte das Gericht erkennen, daß das Stoffquantum richtig zugemessen ist, weil gesetzliche Fichtenholz­meter verwandt worden sind. Diese Mißwirtschaft würde keineswegs dadurch beseitigt werden, daß man das Platinmeter in Paris etwa zerbricht (den Goldstandard abschafft), sondern allein dadurch, daß man das Gesetz aufhebt, das irgendwelchen anderen Metermaßen außer dem einen Originalmeter in Paris gesetzliche Maßkraft zuerkennt.

Ebenso kann Inflation des Geldes auch nur eintreten, wenn man irgendwelchen papierenen Zahlungsmitteln den Charakter als gesetzliches Zahlungsmittel zuerkennt, wonach sie, wenn sie nur noch 90 wert sind, doch zu 100 genommen werden müssen; wenn man ihnen also Zwangskurs gibt. Es ist unbegreiflich, wie das Originalmeter in Paris dadurch sollte verändert werden können, daß irgendeine Eisen­handlung falsche Metermaße verkauft. Ebenso ist es für mich un­verständlich, wie die Goldwährung eines Landes inflationiert werden sollte, wenn irgendeine Bank private Noten ausgibt, die nur 90 oder 80 wert sind. Gewiß können Noteninhaber betrogen werden, aber eine allgemeine Preissteigerung kann nicht eintreten. Höchstens wird sich jedermann beeilen, wenn keine Einlösbarkeit vorgesehen ist, die Note zur Zahlung an die Bank (zum Nennwert) zu benutzen, und die Wechselschuldner der Bank werden so eine erhebliche Nachfrage nach diesen Noten entfalten. Wenn aber das Wechselmaterial schlecht ist, wenn die Wechsel fortwährend prolongiert werden müssen, weil die Notenbank auf langfristige Anlagen ausgeliehen hat oder die Schuldner in uneingestandene Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, so besteht keine Verwendung für solche entwerteten Noten, keine Nachfrage, die sie wieder in wenigen Stunden auf pari hinauftreiben könnte, und ein dauerndes Disagio ist eingetreten, wie wir das in der Geschichte der Notenbanken immer wieder beobachten. Die Bank ist festgefahren, sie ist konkursreif, und andere treten an ihre Stelle.



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15. Inflationsgefahr bei der Arbeitsbeschaffung ist nur bei Zwangs­kurs möglich.

Dieser Grundsatz kann gegen das Argument der Inflationsgefahr nicht genug betont werden. Alle akzessorischen Zah­lungsmittel, die nicht gesetzliches Zahlungsmittel sind, können bei Mißbrauch oder Zuvielausgabe nur sich selbst ruinieren, niemals aber die gesetzliche Währung. Auch das Doppelwährungsproblem kann bei derartigen freien Zahlungsmitteln ebensowenig wie bei der Zahlung mit Scheck auftreten. Währung und Zahlungsmittel sind scharf zu scheiden; das Greshamsche Gesetz gilt nur für das Neben­einander zweier uneinlösbarer Zwangskurszahlungsmittel, nicht für Zahlungsmittel mit freiem Kurse.

Mit nicht aufdrängbaren privaten Zahlungsmitteln kann man eben­sowenig inflationieren, wie man etwa mit unterwertigen Aktien den Wert der Aktien des Aktienmarktes zerstören kann. Bringt ein Herr Lehmann für 100 Mill. RM. wertlose Aktien einer Giganta-Aktiengesellschaft in Verkehr und findet er Käufer, so haben diese unglück­lichen Leute gewiß ihr Geld verloren; es ist aber nicht einzusehen, wieso dadurch der Kurs der Farben- oder Rio Tinto-Aktien beschä­digt werden könnte. Vielmehr ist bei diesem Beispiel klar, daß die Farbenaktie nur ruiniert wird, wenn die Regierung durch Gesetz den Giganta-Aktien Zwangskurs geben würde, wenn sie sie also, um im Bilde zu bleiben, für lieferbar als Farbenaktien erklären würde. Dann würden die Farbenaktien allerdings stärkstens fallen und dann würde auch das Greshamsche Gesetz in Tätigkeit treten, indem die alten echten Farbenaktien vom Markte verschwinden würden. Genau wie am Aktienmarkte kann auch am Geldmarkte die Vermehrung der einlösbaren Geldsurrogate niemals das Geld entwerten, was sich schon aus dem Beispiel des Metermaßes ergab.

Die großen Geldtheoretiker haben sich hierüber unzweideutig aus­gedrückt: Vgl. u. a. Knapp (Staatliche Theorie des Geldes, 4. Aufl. S. 161), von Mises (Theorie des Geldes und der Umlaufsmittel, 1924, S. 331), Adolf Wagner (Zettelbankpolitik, 1873, S. 36), Lexis (Hand­wörterbuch der Staatswissenschaften, 3. Aufl. S. Art. Scheck usw.), Carl Menger (ebendort, Art. Geld, Bd. IV, S. 601—603), J. G. Courcelle-Seneuil (La Banque libre, Paris 1867), Horn (Bankfreiheit, auch franz., 1867), de Viti de Marco, Finanzwissenschaft (bei Staatspapier­geld) 1931, vgl. auch die Gesetze betreffend die Kgl. Giro- u. Lehn-Banco (1765), die Kgl. Preuß. Bank und die Reichsbank bis 1910 (durchgehende ausdrückliche Ablehnung des Annahmezwanges), R. Just, Geldinflation, Jena 1921, S. 113 usw.; Dr. Walter Zander, Eisen­bahngeld und Arbeitslosigkeit (Annalen der Gemeinwirtschaft, 1934, Heft l); U. von Beckerath. Die Durchführung der Vorschläge von


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Milhaud, ebendort 1934, Vol. X, Heft l; Henry Meulen, Industrial Justice through Banking Reform, London 1917, usw. Sogar Lord Overstone hat gesagt: „Wenn ich meine Privatbank mißverwalte, so bin ich ruiniert, aber das Publikum leidet nur wenig darunter. Be­geht indes die Bank von England einen großen Fehler, so kann sich die Bank zwar selbst retten (mit Hilfe des Annahmezwanges! d. Verf.), aber das ausgedehnteste Unheil verbreitet sie über das ganze Gemein­wesen.“

Eine Wiedererweckung der Lehre vom freien Kurs erscheint daher im Interesse der Arbeitsbeschaffung dringend notwendig. Wahrschein­lich sind die Jahrzehnte von 1815 bis 1844 in England mit ihrer ganz auf dem Annahmezwang aufbauenden Theorie genau so ein vorübergehender Irrtum der Geldgeschichte, wie die Periode nach dem Kriege, die wir jetzt erleben. Die eben aufgeführten Autoren, die nur aus Raummangel hier nicht zu Worte kommen können, bringen ein durchschlagendes und erstaunliches Beweismaterial für diese Ver­mutung.

16. Der Giroverkehr als Vollendung des klassischen Systems.

Die­ses ursprünglich schottische Kredit- und Banknotenwesen, dieses System wohldurchdachter gegenseitiger Arbeitsbeschaffung unterscheidet sich prinzipiell in nichts von dem allereinfachsten Wechselverkehr, von dem wir ausgegangen sind. Auch der Giroverkehr, der jetzt noch darzustellen ist, bedeutet nur eine Verfeinerung, nicht eine Abkehr von dem Gedanken, daß das Bankwesen eine Organisation des gegen­seitigen Warenabsatzes, und nur dieses, bezwecke.

Wir hatten in unserem Schema zuletzt angenommen, daß der ganze Zahlungskreislauf nur mit Banknoten abgewickelt wird. Heute sehen wir aber einen großen Teil der Zahlungsvorgänge auf die viel ein­fachere und billigere unbare Weise des Giroverkehrs sich abwickeln: der Detaillist, dem ja von den 45 Milliarden RM. Lohn- und Gehalts­einkommen in Deutschland (1927) allein fast 40 Milliarden' RM. zu­flössen, macht sich nicht die Mühe, die Banknoten zu verpacken und per Wertbrief an seine meist auswärts wohnenden Lieferanten zu senden, sondern er zahlt die Tageslosung schon am nächsten Tage bei der nächsten Depositenkasse oder Girokasse ein und benutzt das so gewonnene Guthaben zu Überweisungen an seine Lieferanten. Wäh­rend früher das Kreislaufschema für wohl 90 Proz. des umlaufenden Bargeldes lautete: Erster Teil: Bank — Lohnabteilung in der Fabrik — Lohnempfänger — Laden; zweiter Teil: Laden — Grossist — Fabrikant — zurück zur Bank, wird heute nur noch der erste Teil dieses Kreislaufs von Bargeldumlauf besorgt, da bereits der Laden­inhaber die Noten zur Bank zurückbringt und damit den Noten-


Arbeitslosigkeit, Umsatzkredit und Zahlungsmittelversorgung                                     165

Umlauf beendigt. Allerdings zahlt der Ladeninhaber dieses Geld nicht auf das Konto des Fabrikanten ein, auf dem bei der ursprünglichen Emission die Belastung des Umtauschkredits stattfand, sondern auf seines. Mit der Einzahlung ist also der Kreditvorgang keineswegs beendet, sondern nur umgeformt. Durch sie steigen die Girodepositen der Bank um genau den Betrag, um den sich am gleichen Tage der Notenumlauf vermindert hatte. Mit diesen zusätzlichen Passivmitteln wird die aktive Kreditgewährung weitergeführt. Diese neuen Giro­depositen, die an die Stelle des zweiten Teils des klassischen Kreis­lauf Schemas treten, durchwandern nun in Form von Überweisungen die lange Kette der Bankkonten der Lieferanten und Unterlieferanten, bis sie zuletzt auf dem Konto des ursprünglichen Fabrikanten lan­den, womit der Bankkredit zurückgezahlt ist, von dem der Noten­umlauf seinen Ausgang nahm. Gleichzeitig sinken die Girodepositen auf den ursprünglichen Betrag zurück. Nähere Untersuchungen zei­gen, daß der Bargeldkreislauf heute in Deutschland etwa 11 Tage und der anschließende Girokreislauf durch die verschiedensten Giro­netze noch weitere 15 Tage dauert, so daß die Kreditfristen von den Banken bei derartigen Krediten im Durchschnitt auf etwa 26 Tage gesetzt werden müßten.

Nicht mehr die Gesamtheit der Banknoteninhaber allein ist es also heute, die durch ihren Notenbesitz, der eine Kreditgewährung bedeutet, den Güterumlauf elastisch finanziert, sondern fast drei fünf­tel des Kreditspielraums stammen heute von, den Inhabern von tat­sächlich dauernd umgeschlagenen Girokonten. Notenumlauf und Giro­depositen zusammen aber sind ebenso elastisch geblieben, wie der Notenumlauf allein; beide entstehen durch den Umtauschkredit und vergehen durch seine Rückzahlung; beide sind unabhängig von der Höhe der Spareinlagen und der Kapitalbildung in einem Lande, auch unabhängig von der Hereinnahme ausländischer Kredite; es ist infolgedessen unzulässig, von der Notwendigkeit der Hereinnahme aus­ländischer „Betriebs-Kapitalien“ zu sprechen; sie bedeuten keinerlei prinzipielle Veränderung gegenüber dem anfänglichen einfachen Wechselaustauschschema, sondern nur eine Verfeinerung.

b) Die schrittweise Zerstörung des klassischen Systems von 1909 bis 1932 als Ursache für die Schwierigkeit einer Wiedereingliederung der Arbeitslosen.

l. Vollendung und Abstieg des klassischen Systems.

Mit der Ausbildung des Giro- und Scheckverkehrs, der allerdings noch einer starken Ausdehnung fähig ist, wie schon hier nachdrücklich zu be­tonen ist, konnte das klassische System im wesentlichen als vollendet


166                                                          Annalen der Gemeinwirtschaft

gelten. Es hat mehr als ein Jahrhundert in Europa gearbeitet, ohne größere Inflationen und Mißstände zu zeigen, es hat Krisen über­dauert, wie die von 1857, die der heutigen gleichstehen, es hat sich also unzweifelhaft bewährt. Wie der Abstieg und Untergang dieses ruhmreichen Systems zu erklären ist, mag hier unerörtert bleiben;

es geschieht ja nicht selten, daß zu große Erfolge zur Erstarrung, zum Ersatz der leitenden Leute durch rein repräsentative Persönlich­keiten führen, bis es auch für den tüchtigsten Leiter fast zu spät ist, das alte zu retten.

2. Die Verdunkelung der klassischen Bankvorstellungen durch die Funktionstrennung zwischen Noten- und Depositenbankwesen.

Be­schränken wir uns bei der Darstellung auf die deutschen Verhältnisse. Die Entwicklung ist in England, Frankreich, Spanien, Italien und den Vereinigten Staaten von Amerika fast genau so vor sich gegangen, wie der Leser leicht nachprüfen kann. Wie beim Aufstieg, so kann auch beim Abstieg nur der große Zug der Ereignisse geschildert wer­den, da hier nur die Lehren der großen hundertjährigen Entwicklung für die katastrophale Lage der Banken in der Gegenwart aufzuzeigen sind.

Der erste Schritt abwärts ist sicherlich schon in der Trennung der Notenausgabe vom Depositenbankgeschäft zu erblicken, durch die sich unser heutiges Bankwesen schon äußerlich von dem schottischen Bankschema unterscheidet. Hiermit kommen wir auf das heute in fast allen Ländern verbreitete System der Zentralnotenbanken zu sprechen, das heute als eine unantastbare Gipfelleistung des mensch­lichen Geistes dasteht, das aber vielleicht schon in 50 Jahren beiseite­gelegt schwerverständlich in der Rüstkammer der Geschichte zu fin­den sein wird. Die „Funktionstrennung“ hat sich im wesentlichen historisch entwickelt. Neben die Notenbanken, die Wechsel diskon­tierten und auch Depositen annahmen, traten in den meisten Län­dern 6) große Aktienbanken, die das Depositengeschäft und als Gegen­geschäft den Kontokorrentkredit (anfänglich eine offene Umsatzfinanzierung unter Verzicht auf die Wechselstrenge) pflegten und sich geradezu übermächtig entwickelten. Sie konnten natürlich nur die letzten drei Fünftel des Umsatzes der Waren nach dem klassischen Schema finanzieren, da sie nur den unbaren Teil des Zahlungsvor­ganges teilweise an sich reißen konnten. Bezüglich des Bargeldes blieben sie auf die Notenbanken angewiesen. Hierdurch wurde der einfache Aufbau des klassischen Schemas zum ersten Male verdunkelt:

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6) Außer Schottland und Kanada, die das System freier Notenausgabe aller Banken nach Maßgabe eines Normativgesetzes bis heute mit Erfolg beibe­halten haben, leider seit dem Weltkriege ebenfalls verfälscht durch den Zwangskurs (die Noten sind gesetzliche Zahlungsmittel geworden).



Arbeitslosigkeit, Umsatzkredit und Zahlungsmittelversorgung                                                   167

Die Notenbanken sind so zu „Banken der Banken“ geworden. Sie geben heute etwa 80 Proz. ihrer Noten nicht mehr an Geschäftsleute, deren Rohstoffbeschaffung und Warenabsatz sie aus ihren Konten selbst klar erkennen können, sondern an Banken, die ihnen versichern, daß die Namen der Wechselverpflichteten so guten Klang haben, daß sie selbst „unbesehen“ durch ihr Giro für die Sicherheit geradestehen würden, — eine Behauptung, die fast gar nichts mehr von dem beab­sichtigten Umtauschvorgang, mit der Verwandlung von Verkaufs­erlösen in Zahlungsmittel zu tun hat; die schon den verhängnisvollen Ersatz des Umtauschprinzips durch das Sicherheitsprinzip in sich schließt. Die heutigen Depositengroßbanken geben auch nicht etwa alle Handelswechsel an die Bank, sondern nur einen Teil und nur sporadisch, wenn bei ihnen Bargeldbedarf auftritt, so daß der Noten­bank jede wirksame Kontrolle verloren gehen mußte. Sie bieten schließ­lich ihrer Kundschaft den bequemen Kontokorrentkredit, die Kauf­mannschaft hat es daher verlernt, Wechsel zu geben; während die Notenbanken auf dem alten Handelswechselprinzip beharrten. Daher mußten die Notenbanken schließlich zufrieden sein, wenn sie offen­bare Finanzwechsel bekamen, da das gute Wechselmaterial sehr rar wurde. Die Notenbank mußte nunmehr versuchen, die richtige Noten­menge „herauszufühlen" 7), da sie die direkte Verbindung mit den Umtauschvorgängen des Geschäftslebens verloren hatte; sie wurde zu einer Bargeldversorgungsstelle der Großbanken. Nicht die Notenbank bestimmte, wieviel sie geben sollte, sondern die Großbanken holten soviel ab, wie sie gerade brauchten. Damit war man aber an der Grenze der bald uferlosen, bald restriktiven Emission angekommen, die dem nichtbankmäßigen Papiergeld im Gegensatz zur Banknote anhaftet; die jener gefährlichen Zahlungsmittelart mit Recht einen so üblen Ruf eingetragen hat; die der Arbeitsbeschaffung entgegen­gesetzt ist.

3. Die Zentralisation des Notenbankwesens als Markstein beim Übergang von der Banknote zum Papiergeld.

 Hand in Hand mit dieser Entwicklung ging die Zentralisation des Notenbankwesens. Der Staat trat in nahe Beziehung zu einer der Notenbanken, die er mit Vorrechten ausstattete, der er seinen Geldverkehr übertrug, deren Noten er an seinen Kassen annahm. Die Noten einer solchen Bank mußten eine ungesunde Verbreitung gewinnen, die nicht mehr allein darauf begründet war, daß das Institut die täglich entstehenden neuen Verkaufserlöse aus dem laufenden Absatz der Gesamtproduk­tion bzw. die darauf basierten Wechsel in ein bequemeres Zahlungs-

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7) Ausdruck von Prof. L. Ab. Hahn (Aufgaben und Grenzen der Währungs­politik, Jena 1928).


168                                                          Annalen der Gemeinwirtschaft

mittel umtauschte, sondern auch etwas auf dem Kredit des Staates. Diese Bank wurde die „Zentralnotenbank“, der gegenüber die anderen Noteninstitute entweder verschwanden oder zur Bedeutungslosigkeit herabsanken.

Dieses monopolistische System, das auf keinem anderen Gebiet in solcher Reinheit vorkommt, hätte sich nie halten können, wenn es nicht — zwar nicht dem Staat als einer Volksgemeinschaft — wohl aber dem Staat als Fiskus riesige Vorteile geboten hätte. Fr. Knapp schildert den immer wieder vorkommenden Fall, daß der Staat in seiner Not diese reiche Bank als Kreditquelle ausnutzt: Wenn die Bank halb gezwungen ihrem „Wächter“, dem Staat, große Kredite einräumt, die mit dem Güterumsatz nichts zu tun haben, „wie soll sie dann die Banknoten fernerhin einlösen?“ Es ist unmöglich (Anm.: weil der Staat nicht an dem Tage zurückzahlen kann, an dem die Noten zur Zahlung vorgelegt werden, also etwa nach 26 Tagen). Knapp fährt fort: „Das begreift auch der Staat sehr wohl. Er verfügt: Die Bank ist von der Verpflichtung zur Einlosung entbunden.“ „(Er) erklärt diese Noten zu valutarischem Gelde (gleich gesetzlichem Zah­lungsmittel) .....“ so erhalten die Noten Zwangskurs bei allen Zahlungen unter Privaten. Durch diesen höchst merkwürdigen Vor­gang, den man meist nur als erschütternden Unfall würdigt, ist für den kaltblütigen Beobachter folgendes festgestellt: Der Geldverkehr... hört nicht auf, obgleich das valutarische Geld anders geworden ist; es besteht ja gar nicht mehr aus Metall, 'sondern aus Papier .... Der Staat ist in „Papierwirtschaft versunken“ 8) 9). Das Zwangskurs­geld, das man in solchen mit Zwangskurs ausgestatteten „Banknoten“ vor sich hat, gehorcht ganz anderen Gesetzen, als das von uns dar­gestellte echte Umsatz-Bankgeld der privaten Zahlungsgemeinschaft, es ist insbesondere grenzenlos vermehrbar, aufdrängbar und daher äußerst inflationsgefährlich.

4. Der Untergang des klassischen Systems durch die Aufgabe der Einlösbarkeit und die Einführung des Zwangskurses.

Hiermit hat F. Knapp, der Altmeister der deutschen Geldtheorie, auch für den­jenigen, der seinen Ansichten nicht immer folgen kann, in einleuch­tender, fast großartiger Weise schon in dem Jahrzehnt vor dem Kriege den bevorstehenden Untergang des klassischen Kreditsystems

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8) 4. Auflage s. 128, 129. Knapp ist im übrigen durchaus kein Feind des Zwangskurses, der ja heute merkwürdigerweise als ebenso selbstverständlich gilt, wie er bis 1909 einhellig verdammt wurde. Sperrungen vom Verfasser.

9) Mit Recht erklärt daher Carl Rösch in seinem Buche über Kreditinflation (Jena 1927), daß Banknoten, die an öffentlichen Kassen genommen werden und gesetzliche Zahlungsmittel sind, keine Banknoten, sondern Staatspapier­geld sind (S. 24).



Arbeitslosigkeit, Umsatzkredit und Zahlungsmittelversorgung                                           169

geschildert, der gar nicht lange danach in Deutschland und in fast allen Ländern außer Frankreich auch wirklich eintrat. Deutschland bestimmte 1909 durch Gesetz die Reichsbanknoten zum gesetzlichen Zahlungsmittel, deren Aufdrängung zu 100 Proz. sich fortan jeder­mann gefallen lassen mußte, auch wenn sie weniger wert waren, als der Goldwert der Forderung, die er zu erhalten hatte. Die Einlösungs­pflicht, die letzte schwache Schranke, fiel dann 1914. Nach dem Kriege, in der Zeit des Wiederaufbaues der deutschen Wirtschaft, in der gerade hier die Rückkehr zu den gesunden Vorkriegsmaximen geboten gewesen wäre, um den Wiederaufbau zu fördern und zu ge­sunden und mißbräuchliche Kredite und untransferierbare Repara­tionszahlungen zu vermeiden, hat man nicht einmal das Ziel erkannt, vom Zwangskurs wieder abzukommen; ist dem Verfasser doch nicht bekannt geworden, daß eine derartige Forderung überhaupt erhoben worden wäre. Und die weniger wichtige Einlösungspflicht hat nur wenig mehr als ein Jahr vom 17. Mai 1930 bis 13. Juli 1931 bestanden, zu einer Zeit, als das deutsche Kreditsystem unter der Last der un­tragbaren kurzfristigen Auslandsverschuldung bereits zu zerbrechen drohte, ohne daß sie in einer so verzweifelten Situation ihre heilende Kraft hätte entfalten können, indem der freie Kurs und das Verständ­nis dafür fehlte.

5. Die Aufgabe der Einlösungspflicht und ihre Folgen.

 Solange die Einlösungspflicht bestand, oder, um wieder Knapp zu zitieren, „solange die Bank verpflichtet ist, ihre Noten in staatlich emittiertem Gelde einzulösen, brauchte der Staat keine weiteren Schritte zu tun, um die Banknoten in ihrer akzessorischen Stellung zu halten“ 10), waren also andere Vorsichtsmaßregeln gegen die Inflationsgefahr über­flüssig, weil Inflation nur unter dem Regime des Zwangskurses mög­lich ist. Jetzt, nach Aufgabe der Einlösbarkeit der Noten, wurden be­sondere Bremsen nötig: die goldene Bremse, die Golddeckung und die unzuverlässige und den Ereignissen immer nachhinkende Preis­statistik; schließlich nach dem Untauglichwerden beider die Devisen­bremse. Hiermit ist der klassische Gedanke, dessen Wiederverwirk­lichung uns heute so nottut, der im Geld- und Kreditwesen ein Hilfs­mittel des Güterabsatzes sieht, verlassen und eine ganz andere Geldart auf den Thron erhoben, das Papiergeld, im Gegensatz zur Banknote, dessen Eigenschaft es ist, unstabil zwischen Inflation und Deflation hin und her zu schwanken; das allein von den Ausartungen betroffen werden kann, die wir im Jahre 1923 und 1931/32 kennen gelernt haben, und das die Umsatzfinanzierung nur sozusagen „nebenbei“ miterledigt, ohne hier etwas Wirkliches zu leisten.

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10) Knapp, S. 125.


170                                       Annalen der Gemeinwirtschaft

6. Identität von Zwangskursregime, Zentralbankidee und Inflationismus.

Man hätte sich zu diesem gefährlichen und volkswirt­schaftlich verdammungswürdigen Zwangskursregime 11) nie entschlos­sen, wenn es nicht außer seiner Vorteilhaftigkeit für den Fiskus noch eine Eigenschaft besessen hätte, der gegenüber alle sachlichen Be­denken zurückzutreten hatten: Ohne eine „starke Zentralnotenbank“ war nach herrschender Ansicht die Kriegsfinanzierung unmöglich. So wurden denn im Jahre 1909 in Deutschland, nachdem andere Länder vorangegangen waren, als Vorbereitungsmaßnahme für den möglichen Krieg die Reichsbanknoten zum gesetzlichen Zahlungs­mittel erklärt. Immer wieder wurde in allen Ländern bei der Er­örterung des Zentralbankproblems betont, wie wichtig im Kriegs­fall 12) eine starke Zentralnotenbank sei. Mit diesem Argument wur­den in allen Ländern die rein wirtschaftlichen Argumente, die zu­meist für die Dezentralisation sprachen, totgeschlagen 13). In Wahr­heit waren freie Notenbanken im Kriegsfalle nur deswegen nicht „stark“, weil sie keine Inflation machen konnten. Sie konnten dem Staat keine Kriegskredite geben, weil sie selbst vier Wochen später an den Folgen dieses inflationistischen Mißgriffs in Konkurs ge­gangen wären. Daß wir im richtig gehandhabten Staatspapiergeld mit freiem Kurse nach Frh. von Stein (1812) ein viel stärkeres und un­gefährlicheres Mittel zur Kriegsfinanzierung haben, übersah man. Hinter dem Streben zur „starken Zentralbank“ verbarg sich also der Wille, irgendeinmal Inflation zu machen, was nur mit der Auf­hebung der Einlösungspflicht und der Einführung des Zwangskurses vorstellbar ist. Zentralbankidee und Inflationismus sind ideologisch und historisch untrennbar; es ist daher nicht verwunderlich, wenn Cassel und immer weitere Vertreter des Zentralbanksystems heute die Aufgabe des Goldstandards empfehlen, sich damit also öffentlich als

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11) Vgl. darüber insbesondere die Bankenquete von 1908.

12) Vorangegangen war hier Frankreich; vgl. das maßgebende Werk von Prof. Rist.

13) Auch Mises äußert sich in gleichem Sinne (Theorie, 2. Aufl. 1924 S. 408):

„Die Gründe, die, abgesehen von dem Moment der finanziellen Kriegsbereit­schaft, zugunsten der Zentralisierung, Monopolisierung und staatlichen Be­aufsichtigung der Notenbanken im besonderen und der Umlaufsmittelbanken im allgemeinen angeführt werden, sind durchaus unstichhaltig. In den letz­ten Jahren hat sich die Bankliteratur so stark in handelstechnische Einzel­heiten verloren, sich so weit von allen national ökonomischen Erwägungen entfernt und sich so ganz unter den Einfluß plattester etatistischer Argumen­tation begeben, daß man auf die Ideen ... von vor zwei oder drei Menschenaltern zurückgreifen muß. .. Die Reglementierung des Notenbankwesens sollte den armen und unwissenden Mann aus dem Volke ... davor schützen, durch Bankzusammenbrüche Verluste zu erleiden. Es genügt, dieses Argu­ment nur anzuführen, um zu zeigen, daß es ganz kraftlos ist. Keine Bank­politik hätte dem kleinen Mann mehr Schaden zufügen können, als die etatistische der letzten Jahre.



Arbeitslosigkeit, Umsatzkredit und Zahlungsmittelversorgung                                                  171

Inflationisten erweisen. Jeder radikale Gegner der Inflation muß in letzter Konsequenz Gegner der „starken Zentralbank“ sein, weil diese immer wieder zum Zwangskursregime und damit zur Inflation ver­leitet, und die Wiederherstellung der Zustände von vor 1909 wün­schen, in denen die deutsche Wirtschaft nicht ohne Grund einen bei­spiellosen Aufschwung erlebte, ohne von Inflation bedroht gewesen zu sein.

7. Nach dem Fall der Banken noch die Zerstörung des deutschen Geldsystems durch den Übergang vom Handelswechselgeld zum Fi­nanzwechselgeld.

An diesen lange vorbereiteten Niedergang schließt sich ein katastrophaler Bruch an, der nun darzustellen ist. Bis zum Sommer 1931 hatte die Reichsbank die §§ 28, 25 Abs. 6 und 21 des Bankgesetzes befolgt, die die Tätigkeit der Reichsbank in ganz be­stimmter Weise begrenzen, nämlich im wesentlichen auf den Diskont von Wechseln mit einer Laufzeit von Westens 3 Monaten, die neben Gold und den durchlaufenden Schecks allein als Notendeckung zu­gelassen sind. Der § 28 lautet: „a) Golddeckung von 40 Proz.; b) Für den Restbetrag diskontierte Wechsel oder Schecks, welche den in § 21 aufgestellten Erfordernissen genügen.“ Nun bestimmt § 21 Abs. 2 Ende: „Die von der Bank diskontierten Wechsel sollen nur gute Han­delswechsel sein“, und Dr. Hjalmar Schacht kommentiert diese wich­tige Bestimmung in seinem Kommentar auf S. 142 wie folgt:

„Im Hinblick auf die Zweckbestimmung der Notenbanken wird der bereits früher angewandte Grundsatz, daß die von der Bank diskontierten Wechsel nur gute Handelswechsel sein sollen, im neuen Bankgesetz ausdrücklich festgelegt. Damit wird der Bank die Dis­kontierung anderer Wechsel, z. B. sogenannter Finanz- und Kreditwechsel oder von Wechseln, die zu spekulativen Zwecken ausgestellt sind, untersagt.“ Auch die Strafbestimmungen beziehen sich auf diese beiden Paragraphen, deren Wichtigkeit dadurch noch besonders her­vorgehoben wird.

Das Notenbankgesetz erlaubt also nur zwei Sorten von Banknoten, die wir mit G. Ramin als Goldgeld und als Handelswechselgeld 14) bezeichnen können, um die Sache recht deutlich zu machen, was übrigens der Terminologie des § 28 entspricht.

Entgegen diesen Bestimmungen hatte die Reichsbank nun aber seit der Kreditkrise des Juli 1931 in einem Umfange von etwa zwei Mil­liarden Reichsmark Finanzwechsel diskontiert, wie allgemein bekannt und durch die Gründung der Akzept- und Garantiebank dokumentiert

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14) Vgl. den ausgezeichneten Bericht der Deutschen Festmarkbank in Berlin vom Januar 1932; ebenso Francois-Marsal, Encyclopedie de banque et de Bourse, Fol. I, S. 33.


172                                        Annalen der Gemeinwirtschaft

ist. Diese Finanzwechsel wurden hereingenommen, um die Zahlungs­fähigkeit der illiquiden Kreditbanken zu erhalten, die das Depositen­system übertrieben hatten; die Reichsbank bevorschußte hier nicht Verkaufserlöse, sondern sie übernahm illiquide Aktiva der Groß­banken und der Sparkassen, die sich nicht selbst liquidieren, sondern fortgesetzter Prolongationen bedürfen (entgegen dem Dreimonats-Prinzip). Sie gewährte außerdem für einen Betrag von über 1300 Millionen RM. den Kommunen und deren Sparkassen Kredite ebenfalls langfristiger Art. Da sie diese Kredite ebenfalls nicht geben durfte, verschleierte sie diese illiquiden Darlehen durch Umwandlung in Wechsel und durch Einschaltung der besonders zum Zwecke der Gesetzesumgehung gegründeten Akzept- und Garantiebank. Sie ver­letzte hiermit eine weitere Bestimmung des geltenden Bankgesetzes:

§ 25 Abs. 6 bestimmt, daß die Reichsbank dem Reich, den Ländern und Gemeinden außer einem Konto-Korrentkredit von 100 Mill. RM. und einem Schatzwechsel-Diskont von bis zu 400 Mill. RM. (§ 21 Ziff. 2 a. und 3g) weder mittelbar noch unmittelbar irgendwelche Kredite einräumen darf. Sie versäumte auch weiterhin alles, was nötig gewesen wäre, um das ungesetzliche und gefährliche Finanzwechselgeld wieder zum Verschwinden zu bringen und gesetzliche Zustände wiederherzustellen.

8. Die Reichsbank zeitweilig die größte Hypothekenbank. Mangel eines gesunden Bankwesens verhindert die Wiedereingliederung der Arbeitslosen in die Wirtschaft.

Indem die Reichsbank sich von 1931 bis März 1933 über die Bestimmungen des Bankgesetzes hinweg­setzte und im Umfange von der Hälfte oder zwei Dritteln ihres Noten­umlaufs Finanzwechselgeld ausgab, vermied man zwar ein längeres Moratorium für die Banken, besserte aber die Lage dieser Institute und der daran hängenden Industrien und Arbeitermassen nicht. An die Stelle der verschwundenen Einlagen trat die Verpflichtung gegen­über der Reichsbank. Diese wurde gewissermaßen der größte Einleger bei den Banken und war zum Stillhalten gezwungen. .Sie wurde immer abhängiger von den Banken. Die Schuldner konnten immer weniger bezahlen, denn der Warenumsatz ging immer mehr zurück, weil ge­sunde Umsatzkredite nicht mehr ausreichend finanziert werden konn­ten (vgl. darüber u. a. die Äußerungen von Dr. Schacht). Es blieb nur die Zwangsexekution der Produktionsmittel selbst, also der Fa­briken, des Grund und Bodens, die praktisch ergebnislos bleiben mußte, die zur völligen Entwertung aller Bilanzposten und zur immer größeren Verbitterung der damit parallel wachsenden Arbeitslosenmassen führte. Nicht mehr Warenumsätze, sondern Liegenschaften waren nunmehr das Beleihungsobjekt der Reichsbank; sie war damit


Arbeitslosigkeit, Umsatzkredit und Zahlungsmittelversorgung                       173


zeitweilig die größte Hypothekenbank Deutschlands geworden und ihre Noten konnten damals zutreffend kleingestückelte und unver­zinsliche Pfandbriefe genannt werden. Die deutschen Banken, die ja von der Zentralbank abhängig sind, waren damit ebenfalls lahm gelegt. Ein Banksystem für die Ermöglichung des Warenkreislaufs, zur Organisation der gegenseitigen Arbeitsbeschaffung des Volkes durch gegenseitige Auftragserteilung fehlte. Dementsprechend stieg die Erwerbslosenziffer in Deutschland unter dem Einfluß dieser und der folgenden Fehler auf 6 Millionen. Rechnet man die statistisch nicht erfaßten und ausgeschiedenen Erwerbslosen mit, so kommt man auf etwa 8 Millionen (vgl. Tabelle). Von den Gewerkschaftsmitgliedern

Ende

Beschäftigte

1)

Hauptunter- empfäng -Arbeitslosen-versicherung

-stützungs--er Krisenunterstützung

Wohlfahrts­erwerbslose

2)

Arbeitslose insgesamt

3)

In 1000

Ende März 1931

Ende Juni 1931

Ende Dez. 1931

14092

15253

12440

2317

1412

1642

923

941

1506

1027

1098

1697

4744

3954

5668

Ende Jan. 1932

Ende Febr. 1932

Ende Sept. 1932

Ende Dez. 1932

12085

11928

12834

11983

1885

1852

618

782

1596

1674

1231

1281

1858

1994

2550

2800

6042

6128

5103

5773

Ende Jan. 1933

Ende Febr. 1933

Ende Juni 1933

Ende Okt. 1933

Ende Nov. 1933

Ende Dez. 1933

11487

11533

13307

14063

14020

13287

953

942

416

317

345

554

1419

1513

1310

1072

1058

1175

2860

2880

2430 4)

1487

1434

1410

6014

6001

4857

3745

3715

4058

Ende Jan. 1934

Ende Febr. 1934

Ende März 1934

Ende April 1934

13518

13960

14687

15362

549

419

249

219

1166

1087

911

841

1317

1188

984

884

3772

3374

2798

2609

1) Nach der (bereinigten) Statistik der Krankenkassen.

2) Bei den Bezirksfürsorgeverbänden ermittelt (die Zahl der gleichzeitig bei den Arbeitsämtern ermittelten, anerkannten WE. ist regelmäßig geringer).

3) Bei den Arbeitsämtern

4) Die Zahl der Wohlfahrtserwerbslosen für April bis Juni ist nachträglich vom Deutschen Gemeindetag berichtigt. – Seit Juni ohne Fürsorge- und Notstandsbearbeiter

waren schließlich mehr als fünfundvierzig Prozent arbeitslos. Die Kausalität und Gleichzeitigkeit mit der Degeneration des Kredits läßt sich im Einzelnen nachweisen. — Wir setzen den Katalog der Nieder­gangserscheinungen im Umsatzkredit, der die Ursache dieser furcht­baren Zerstörungen war, nunmehr fort.

9. Verhängnisvolle Kompensation einer Inflation des Finanzwechselgeldes mit einer Deflation des Handelswechselgeldes.

Hätte man


Annalen der Gemeinwirtschaft                                                                               174

in normalen Zeiten so viel Finanzwechselgeld ausgegeben, so wäre eine Inflation eingetreten. Daß damals keine Inflation vorhanden war, erklärt sich daraus, daß ein entsprechender Betrag gesunden Handels­wechselgeldes verdrängt wurde. Man hatte, um die vielen faulen Kredite durchhalten zu können, eine abnorme deflationistische Ver­knappung des Handelswechselgeldes durchgeführt. Da der Umsatz für den Güterabsatz genau so unentbehrlich ist, wie die Verfrachtung durch Eisenbahn und Kraftwagen, war hierdurch der Güterumsatz der Wirtschaft aufs schwerste gestört worden. Man hatte ungefähr ein Drittel des gesamten volkswirtschaftlichen Güterumschlages still­gelegt, um die kategorischen Wünsche fauler Institute, die abseits von den Interessen der Gesamtheit standen, erfüllen zu können und deren Leiter zu retten, deren Schuldkonto man nicht übersehen konnte, weil sich einzelne dieser Persönlichkeiten selbst als Sachverständige bezeichneten und sogar wissenschaftliche Argumente heranzogen. Durch die so herbeigezwungene Unverkäuflichkeit der Waren bei größter Arbeitslosigkeit waren nun aber so gute Unternehmungen in größter Zahl an den Rand des Abgrundes gebracht worden, daß die gesamten Aktiven der Banken bedroht waren. Das von egoistischen, naiven und wissenschaftlich ungeschulten „Fachleuten“ gemeinsam empfohlene Rettungsmittel hatte sich als ein Zerstörungsmittel ersten Ranges für die Banken erwiesen, das nicht einmal die Privatvermögen der Bankleiter zu sichern vermochte, da das Unheil einen unerwarte­ten Umfang annahm und reißend um sich griff.

Man ging bei der Ausgabe des Finanzwechselgeldes nämlich von der Annahme aus, ein hoher Zinssatz werde es zum raschen Rück­strömen bringen. So wurde die Erhöhung des Diskontsatzes auf 30 Proz. gefordert. Dabei vergaß man, daß bei Finanzwechselgeld, das die Entstehungsursache aller bisher dagewesenen Inflationen gewesen ist, überhaupt die wirksame Rückströmung des Handelswechselgeldes fehlt, weil die zugrunde liegenden Kredite wirtschaftlich langfristig sind. Die schlimme Folge dieser falschen Theorie vom Nutzen eines hohen Zinssatzes war, daß dieser enorme Diskontsatz von zeitweise 15 Proz., dann noch 10 und 7 Proz., auch auf das Handelswechselgeld angewandt wurde, wodurch die deflationistische Zerstörung des Güteraustauschs noch weiter geführt wurde. So waren wir 1932 vor die Alternative eines primitiven Austauschs von Naturalien oder eines radikalen Bruchs mit dem bisherigen System unter Rückkehr zu den bewährten Kreditgrundsätzen gestellt.

10. Falsche Bankensanierung erhöht die Arbeitslosigkeit.

Die Reichsbank stützte also die kranken Banken und brachte diese in den Ruf, daß der Staat hinter ihnen stehe. Diese „Quasi-Staatsgarantie“



Arbeitslosigkeit, Problem des Umsatzkredit u. Zahlungsmittelversorgung         175

führte dazu, daß die Bevölkerung inmitten der Krise ihre Gelder von den gesunden tatkräftig auf Umsatz und Arbeitsbeschaffung bedach­ten Banken zurückzog. Überdies wurde die gesunde Wirtschaft steuer­lich mit den Kosten dieser Bankstützung in Höhe von über 1,5 Milliar­den RM. belastet, während die kranken Banken fast gar keine Steuern zahlten oder .befreit waren. Diese Bestrafung der guten Wirtschafts­führung und der tätigen Arbeitsbeschaffung war in den folgenden Jahren von den schlimmsten Folgen begleitet, wurde doch ein großer Teil gerade der besten Unternehmer der mittleren und kleineren In­dustrie, auf der von jeher Deutschlands Menschen- und Arbeitsreich­tum und seine Stärke besonders im Export beruht hatte, ausgerottet, während spekulative von wirtschaftlich unfähigen Personen aufge­baute Konzerne mit immer größeren Verlusten in Betrieb blieben, bis auch hier Dr. «Schacht von Frühjahr 1933 an Wandel schaffte.

Dr. Luther hatte von seinem Vorgänger, dem Reichsbankpräsidenten Dr. Hjalmar Schacht im Frühjahr 1930 eine gesunde, mit fast 3 Mil­liarden an Gold und Devisen ausgerüstete und mit Reserven reich aus­gestattete Reichsbank übernommen. Nach ihrer Bilanz verfügte die Reichsbank noch am 31. Dezember 1930 über die folgenden imposanten Bestände an Gold und Devisen:

Aktiva.

1.Goldbestand, unbelastet (Barren, in- und ausländische Münzen)

a) in den Kassen der Bank                                   1 993 550 688. — RM.

b) bei ausländischen Zentralnotenbanken           222 230 965. — RM.

2. Bestand an Auslandswechseln und Schecks      290 733 661.—  RM.

                                                                                       --------------------------------

Gold und Devisen insgesamt                             2 506 515 314.—  RM.

Diesen Bestand übernahm Dr. Luther. Als er ging und Dr. Schacht die Leitung wieder zurückgeben mußte, hinterließ er ihm ein schwer­krankes, mit Finanzwechseln und schlechten Krediten überladenes, seiner Reserven entblößtes Institut mit nur noch rund 200 Millionen RM. Gold und Devisen, das ganz außerstande war, den Güterumsatz in Deutschland zu finanzieren, wie es seine Pflicht nach dem Bank­gesetz war, das daher von größter Arbeitslosigkeit und einer Menge zusammenbrechender Firmen umgeben war.

Die Reichsbank selbst hatte zu Beginn der Bankenkrise von 1931 nahezu keine Schulden und Verpflichtungen gegenüber dem Auslande, ebensowenig wie die vier kleinen deutschen Privatnotenbanken. Die Abziehung ausländischer Kredite aus Deutschland konnte sie also überhaupt nicht berühren. Der Hauptteil der 800 deutschen Privat-Bankiers, die selbständigen süddeutschen Filialgroßbanken 15), zwei

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15) z. B. die Bayrische Hypotheken- und Wechselbank mit 130 Filialen.


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filiallose Berliner Großbanken, die 2100 Genossenschaftsbanken und ein großer Teil der 3200 Sparkassen und Kommunalbanken, der Zahl nach über neun Zehntel der deutschen Banken, standen dem Devisen­problem, das sich aus der plötzlichen Abrufung von 10 Milliarden RM. ausländischer Bankgelder ergab, ebenso gut gerüstet gegenüber. Die drei Berliner Filialgroßbanken mit ihren 1323 Filialen, einige fehlgeleitete Kommunalbanken und eine verhältnismäßig kleine An­zahl wenig wichtiger Institute hatten in größtem Umfange kurzfristige Auslandskredite aufgenommen und diese Gelder wider alle Begel lang­fristig ausgeliehen. Reichsbank und Regierung waren also im Juli 1931 vor die Frage gestellt, ob sie die mehr als 35 000 gesunden Ban­ken und Bankstellen 16), die den Warenaustausch und die Arbeitsbeschaf-

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16) Nach den von der volkswirtschaftlichen und statistischen Abteilung der Reichsbank veröffentlichten Materialien zur Bankenquete 1933 setzte sich die Zahl der deutschen Banken und ihre Filialen usw. Ende 1931 fol­gendermaßen zusammen:

Zahl der deutschen Banken und ihrer Niederlassungen;

Zahl der Institute

Zahl der Filialen, Agenturen usw.

Insgesamt vorhand. Bankstellen

Summe Ende 1951

I. Private Kreditbanken in d. Form

von Kapitalgesellschaften:

I.Berliner Großbanken

a) ohne Filialnetz (gesund) . .

2

2

b) mit         „ .............................

3

1323

1326

2. Sonstige Aktienbanken

davon 50 mit Filialnetz . . .

170

1707

1877

3. Übersee-(3), Branche u. Spezial­

banken (62) ........

65

151

216

II. Privatbanken etwa ......

800

180

980

Sa. I u. II

4401

III. Genossenschaftsbanken (6,8 Mill.

Mitglieder)

l. Arbeitnehmerbanken .

82

781

863

2. Gewerbliche Kreditge­-

-nossenschaften ....

1328

1328

3. Landwirtschaftl. Kredit­-

-genossenschaften . . .

19910

19910

4. Konsumvereine m. Spar­-

-einrichtungen . ...

1229

1229

23330

IV. öffentlich-rechtl. Kreditanstalten

l. Staats-Landesbanken und Giro­

zentralen, dav. 27 mit Filialnetz

39

396

435

2. Landschaftliche Banken

8

61

69

3. Kommunalbanken (und

sächs. Girokassen) . . .

584

65

649

4. Sparkassen ......

2570

10510

13080

14233

Ende 1931: Summe I—IV

41964



Arbeitslosigkeit, Umsatzkredit und Zahlungsmittelversorgung                                          177

fung unter 20 Millionen erwerbstätigen Menschen regelten, erhalten und die überschuldeten und illiquiden Berliner Filialgroßbanken dem gerichtlichen Vergleichsverfahren überlassen sollten oder umgekehrt.

Der Bilanzsumme nach umfaßten die ca. 35000 Banken und Bank­filialen etwa zwei Drittel, die drei kranken Großbanken usw. etwa ein Drittel aller Banken. Die Großbanken hatten ihre Interessen vorwie­gend bei den Riesenfirmen der Industrie, von denen es nach der amt­lichen Betriebszählung 1925 nur 66 Stück mit mehr als 5000 Arbeitern gab, die zusammen nur 559000 Arbeiter beschäftigten, während die Gesamtzahl der Erwerbstätigen in Deutschland etwa 25—30 Millionen Personen betrug.

Das deutsche Bankgesetz hatte auf Grund einer mehr als 150 jähri­gen Krisenerfahrung durch seine Bestimmungen und Strafvorschriften die Reichsbank verpflichtet, nur den gesunden Banken und diesen nur für Umsatz und Arbeitsbeschaffung durch Austausch von Waren und Leistungen Kredit zu gewähren, und die schlechten Banken ihrem Schicksal zu überlassen. Reichsbank und Regierung entschieden je­doch umgekehrt: Sie brachen das Bankgesetz, ein Schutzgesetz ersten Ranges vor solchen Mißbräuchen, sie stützten die schlechten Banken mit annähernd 2000 Millionen RM. Subventionen aus Steuergeldern, sie sprachen damit eine verkappte Staatsgarantie für die schlechten Banken aus und entfremdeten dadurch den gesunden Banken ihre Kundschaft. Sie erklärten, „Deutschlands“ Kredit stehe auf dem Spiele, „Deutschland“ habe diese Schulden, ein „Run“ auf „Deutsch­land“ sei entfesselt, während in Wirklichkeit nur der Kredit einiger schlecht geleiteter Banken wankend geworden war, die ausländische Bankschulden hatten und die nun von ihren leichtfertigen Gläubigern in England, Holland, Amerika usw. zum Zahlen aufgefordert wurden, wie recht und billig. Die Regierung und das Volk kämpften mit Recht gegen die Reparationen, deren Warenäquivalente überdies die Gläubi­ger anzunehmen sich weigerten; ein Teil der Interessenten schloß sich diesem Kampfe jedoch noch mit dem Nebengrunde der Verschleierung an. So wurden Tausende von Banken und Bankfilialen geopfert, um Wenige zu retten, die die Hand am Steuer des Staates hatten. Bei den entscheidenden Beratungen wurden die andern gesunden Bank­gruppen überhaupt nicht zugezogen, die drei kranken Banken wur­den vielmehr mit dem „deutschen Bankwesen“ identifiziert.

11. Unnötige Opferung der Gold- und Devisenbestände der Reichs­bank verschlimmert die Arbeitslosigkeit.

Die Opferung der Gold- und Devisenbestände der Reichsbank erwies sich bald als ein schwerer Fehler, an dessen Wiedergutmachung Dr. Schacht mit außerordent-


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lieber Tatkraft und Sachkenntnis noch jahrelang zu arbeiten haben wird. Da die mit kurzfristigen Auslandsschulden überlasteten wenigen Depositengroßbanken kein gutes Wechselmaterial in nennenswertem Maße mehr hatten, zu dessen Diskontierung die Reichsbank bei weit­herziger Auslegung ihrer Pflichten vielleicht moralisch gezwungen ge­wesen wäre, bestand kein Grund für die Reichsbank, die dubiosen Ak­tiva dieser Banken zu übernehmen und ihnen dafür Gold und Devisen in Milliardenbeträgen bar auszuhändigen, die für die gesunde Wirt­schaft später dringend gebraucht wurden. Nachdem die Gold- und De­visenbestände der Reichsbank solcher Art zwecklos verschwendet wa­ren, erwies sich, daß doch nur ein Teil der Schulden zurückgezahlt war, daß die Kalamität also anhielt und sich zu einer Not aller deut­schen Banken, zu einer Gefährdung der Reichsbank und der Stabili­tät der Währung auswuchs. Man kann das Schicksal einer Notenbank nicht ohne Folgen für die Währungs- und Devisenlage mit einer schlechten Bankgruppe und wankenden Industriekonzernen verbin­den. Die Notenbank übernimmt dadurch Schulden Dritter. Sie tritt ohne Grund für fremde Verpflichtungen ein, für deren Begleichung sie ihre Goldbestände hingeben muß. Der damit einsetzende Gold- und Devisenmangel ist nicht eine Folge der schlechten Lage der Handels­bilanz, sondern des Vorhandenseins von fälligen Auslandsschulden, die man ohne Grund gewissermaßen als eigene erklärt hat. Mit diesem Devisenmangel und mit den Devisenschwierigkeiten ist dann jahre­lang die Unterlassung aller Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung entschuldigt worden. In diesen Fehlern liegt also eine noch kaum beach­tete Hauptursache der Verschlimmerung der Arbeitslosigkeit.

12. Wo liegt heute die Inflationsgefahr.

Gegen das Argument der Inflation, mit dem immer wieder die gesunde Arbeitsbeschaffung durch Umsatzkredit bekämpft wird, ist also zu sagen, daß man die Dinge auf den Kopf stellt, wenn man die private Finanzierung neuer zu­sätzlicher Umsätze als gefährlich hinstellt und an der alten Kredit­gewährung durch .Schaffung verbotenen Finanzwechselgeldes auf Grund von Prolongationen kritiklos vorübergeht. Allein richtig kann es doch bei dieser Lage sein, den umsatzorientierten Zahlungsverkehr zu fördern und gegen die alte eingefrorene und inflationsgefährliche Zahlungsmittelmasse, die in drohendem Maße thesauriert ist, einzu­schreiten, indem man ihr den Zwangskurs nimmt und sie zur Einziehung bringt. Prof. Lexis, der damalige Berater der Reichsbank, und andere hatten ähnliches in der Krise von 1907 beobachtet. Man darf nicht behaupten, eine kleine Inflation sei das unvermeidliche Heilmittel, die hier vertretenen Vorschläge seien auch nichts anderes als eine kleine Inflation, man solle das doch offen zugeben. Die In-



Arbeitslosigkeit, Umsatzkredit und Zahlungsmittelversorgung                               179

flation ist vielmehr ein Zerstörungsmittel; den Beifall, den sie bei ge­wissen Kreisen der Wirtschaftspraxis findet, verdankt sie nur der Tatsache, daß sie die Prolongation schlechter Kredite auf Kosten des gesunden Bedarfs an Umsatzkredit ermöglicht und die klare Einsicht in die wahren Ursprünge der Krankheit verschleiert.

13. Verschlimmerung der Lage durch das falsche Heilmittel der De­valvation.

Aus dieser allgemeinen Arbeitslosigkeit, Devisenkrise, Illiquidität und Fiktion der Werte und Preise hätte man mutig zu den einfachen und soliden Notenbank-Grundsätzen zurückkehren müssen. Diese Rückkehr hätte aber schwere Mißstände gerade in hochangesehe­nen Firmen zutage treten lassen. Man entschloß sich daher in Eng­land, den Vereinigten Staaten und vielen anderen Staaten dazu, den Weg des Verderbens und der Künstlichkeit noch einen Schritt weiter zu gehen und damit wohl den Höhepunkt der Degeneration des Notenbankwesens zu erreichen: Die Devalvation. Man ließ den Kurs der Devisen an den ausländischen Märkten frei, kam also dem gesun­den Verlangen nach Wiedereinschaltung des Marktes scheinbar ent­gegen. Gleichzeitig wandte man aber einen Trick an, der die günstige Wirkung des freien Kurses beseitigte. Diese Methode der einmaligen oder fortgesetzten Veränderung des Goldankaufkurses der Zentralbank ist von Irving Fisher und leider auch von I. M. Keynes neu belebt wor­den, die daher bei ihren sehr großen wissenschaftlichen Verdiensten den zweifelhaften Ruhm haben, die Reihe der Degenerationserschei­nungen des Notenbankwesens um ein weiteres Glied vermehrt zu haben, um eine Methode, die man früher nur aus dem Strafrecht der Notenbankzusammenbrüche kannte.

Devalvation und freier Kurs sind gänzlich verschieden. Bei reiner Goldwährung und freiem Kurs für Papierzahlungsmittel bei freiem Goldmarkt und Aufhebung der Devisenzwangswirtschaft könnten z. B. Reichsbanknoten frei exportiert und bewertet werden. Bei Einführung dieser Regelung könnten Reichsbanknoten für einige Tage ein be­trächtliches Disagio erhalten. Ihr einziger Wert würde, weil die Ein­lösbarkeit in Gold aufgehoben ist, darin bestehen, daß sie zu Einkäu­fen in Deutschland Verwendung finden könnten. Das würde ein star­ker Anreiz für den deutschen Export sein. Die Zollschranken, die das Land umgeben, könnten ganz oder teilweise überklettert werden; der Kurs der Banknoten würde in gewisser Weise eine Funktion der Zoll­höhe des Landes sein, in dem sich die deutschen Banknoten befinden. Bei niedrigen Zöllen würde man die Noten im Ausland vermutlich mit pari bewerten, bei prohibitiven Zöllen theoretisch mit null. Es wäre dann rein ein Problem der Ausländer und ihrer Regierungen, den deutschen Noten im Auslande Wert zu geben oder zu nehmen. Vermutlich würde


180                                          Annalen der Gemeinwirtschaft

man Anstrengungen zur Zollsenkung gerade in den Ländern unter­nehmen, in denen bisher prohibitive Zölle gegen Deutschland und zu­gleich eine aktive Zahlungsbilanz gegen Deutschland bestand, wo man also forderte, ohne Ware annehmen zu wollen. Das gleiche gilt von allen Schuldnerländern, also insbesondere den meisten südamerikani­schen Staaten; deren Gläubiger würden dann vermutlich Anstrengun­gen bei ihren eigenen Regierungen unternehmen, die Zölle zu senken, damit südamerikanische Waren zur Bezahlung hereinkommen kön­nen. Ein Mißbrauch zu Dumpingzwecken kann nicht befürchtet wer­den, denn nur der Export der Schuldnerländer in Höhe eines unbe­glichenen Schuldsaldos wird möglich, weiteres nicht. Die Pari-Bewertung der deutschen Banknoten an den Auslandsmärkten würde so ver­mutlich bald wiederhergestellt sein. Auch ein Devisenmangel kann nicht eintreten, denn z. B. im Falle Deutschland besteht gerade das „Unglück“ darin, daß die Ausländer laufend mehr Zahlungsansprüche gegen uns erheben, als wir gegen sie. In den Händen der Ausländer müssen sich also deutsche Banknoten, Handelswechsel usw. ansam­meln, die nur dann Wert haben, wenn man dafür kauft. Mehr Export wird also erzwungen, wenn man nicht im Auslande dazu übergeht, die deutschen Noten zu verbrennen oder zu thesaurieren. Der freie Kurs macht also die Reichsbanknoten zu Milhaudschen Einkaufsgutscheinen 17). Sie helfen die Zahlungsbilanz ausgleichen, ohne daß sich die Reichsbank darum zu kümmern braucht.

Wie sehr dieses System des freien Kurses, das vor dem Kriege in fast allen Ländern galt, im Gegensatz zur heutigen Devalvation steht, erkennen wir aus folgendem:

Wenn die Notenbank „im Inlande“ und besonders „im Auslande“ langfristig ausleiht, so bestehen vom Auslande her keine Fälligkeiten mehr, es geht wenig ein, aber viel aus. Man nennt das Devisenmangel. Die Einlösung in Gold wird dann meist aufgehoben. Im Regime des Annahmezwanges pflegt dann die Devisenzwangswirtschaft eingeführt zu werden. — Besteht dagegen freier Kurs für die Banknoten — jen­seits der Landesgrenze besteht er immer —, so tritt ein Disagio der Noten ein, und nun gibt es für die Bank zwei Wege:

Entweder die Bank hält an ihrem herkömmlichen und gesetzlichen Goldankaufskurs fest. Dann bekommt sie keinen Goldzufluß, sie kann also ihren zusammengeschmolzenen Goldvorrat nicht erhöhen, weil das Gold ja ein Agio aufweist, also zu teuer ist. Sie gibt auch nicht mehr neue Kredite, als für kurze Warenumsätze nötig sind. Dann tritt

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17) Vgl. Goldburgfriede und internationales Clearing von Prof. Edgar Milhaud, Annalen der Gemeinwirtschaft, 166 S., Jan.-Mai 1933, 8 Rue St. Victor, Genf; auch englisch und französisch; sowie die beiden Abhandlungen von Zander und von Beckerath in diesem Bande.



Arbeitslosigkeit, Umsatzkredit und Zahlungsmittelversorgung                                             181

etwas Erstaunliches ein: Der „Run“ der Konsumenten auf die Ware in den Läden, der Schuldner auf die Gläubiger, insbesondere auf die Bank als Gläubigerin von Wechseln, und auf die Steuerkassen, wenn, wie in Deutschland, die Steuerkassen gesetzlich die Noten noch zu pari annehmen müssen. Denn nur noch bei drei Stellen können die Inhaber solcher für einige Tage entwerteter Noten ihre Papiere zu pari an­bringen, während alle anderen Stellen wertbeständig (in Gold) rech­nen und ein Agio bei Zahlung in Banknoten verlangen: Bei der Schul­denzahlung an die Bank, bei der Steuerzahlung an die Finanzkassen. und in den Läden, weil alle Umsatzkredite der Notenbank ja letzten Endes in den Läden stecken, die Ware dafür feilbieten.

Dieser „entsetzliche“ Run ist gar nichts schlimmes, denn er ge­schieht in der volkswirtschaftlich erwünschten Richtung: Am Ende sind für ein paar Milliarden Ware verkauft, Steuern bezahlt und Lager geräumt, so daß die Notenbank wieder liquide ist, weil sie einen gewaltigen Rückstrom an Noten gehabt hat. — Der Notenrückstrom erfolgte auch vom Auslande her, denn wir nehmen an, daß die Noten­ausfuhr wieder frei ist und die Noteninhaber sich beeilen, damit Ein­käufe in Deutschland zu machen, was für die Handelsbilanz erfreulich ist. Durch diese heilende Krise ist also nach wenigen Tagen das Gleich­gewicht im inländischen und im ausländischen Kreditgeschäft wieder hergestellt, der Überfluß an Noten und der Devisenmangel, aber auch das Disagio sind verschwunden: durch Kaufanreiz und Rückstrom hei Festhalten des Ankaufssatzes. Dieser Weg ist durch die Bestimmun­gen wenigstens der kontinentalen Notenbanken auf Grund einer jahr­hundertelangen immer gleichen Krisenerfahrung als allein zulässig vorgeschrieben (z. B. § 22 BkGes.).

Der andere Weg ist: Die Notenbank handelt wie eine schlechtgelei­tete Pfandbriefbank am Tage vor dem Konkurse: sie kümmert sich nicht um die Schädigung der Inhaber ihrer Emissionen, versucht viel­mehr noch jetzt, unter pari massenweise ihre faulen Noten (Pfand­briefe) zu sinkenden Kursen in den Verkehr zu pressen, ihren Miß­brauch also dreist zu verstärken. Da ihr am Kreditgeschäft nichts liegt, sondern vielmehr an Gold und an dem Kursgewinn am Golde, da ihr aber diese entwerteten Papiere niemand zu pari abnimmt, muß sie zu dem Zwecke den gesetzlichen Goldankaufspreis erhöhen! Nun kann sie massenhaft Gold kaufen, also Noten anbieten auf Kosten der Spe­kulationsverluste der Noteninhaber, die um die automatische Wieder­annäherung an die Parität betrogen werden; sie behauptet dann rüh­mend, daß sie viel für die (entwertete) Währung getan habe! Alle in Verlegenheit geratenen Bankleitungen haben in der älteren Periode freier Notenbanken in Europa (bis ungefähr 1850 oder 1900) so ge-


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handelt; Austausch und Arbeitsgelegenheit sind dadurch auf die lange Sicht geschädigt worden. Die Strafgesetze sind solchen Mißbräuchen entgegengetreten (vgl. die Bankgesetze).

Diesen Weg nennt man neuerdings Devalvation. Hätten die Zentral­banken oder Schatzämter der Devalvationsländer seit 1931 den Gold­ankaufspreis nicht heraufgesetzt, so hätten die Bank-von-England-Noten usw. nur wenige Tage lang ein starkes Disagio aufweisen kön­nen; danach hätten sich die gekennzeichneten Gesundungstendenzen durchgesetzt.. Es bedurfte riesiger Goldkäufe zu erhöhtem Preise, mit anderen Worten riesiger Schleuderverkäufe von englischer usw. Valuta, um diese Tendenzen zunichte zu machen, die in den ersten Mona­ten, wie jedermann weiß, immer wieder die Annäherung an die alte Parität erzwingen wollten (es mußten z. B. von der Bank von Eng­land und vom Schatzamt Goldvorräte im Betrage von vermutlich 100 bis 200 Mill. Goldpfund angekauft werden!)

Wir suchen die Verbindung der Vorteile des freien Kurses und der reinen Goldwährung, des beweglichen Ausgleichs und Exportanreizes mit der Sicherheit in Vertrag und Kapitalanlage. Das System von 1909 enthält sie. Bei solcher deutschen Tradition ist es kein Wunder, daß es Dr. Schacht im April 1924 war, der inmitten der größten Devisennot und Zwangswirtschaft durch Freigabe des Kurses und Fest­halten am alten Goldankaufspreis bei Erzwingung stärksten Rück­stroms an Noten die Spekulation aufschwänzte und die Freiheit im deutschen Außenhandel und Devisenverkehr schlagartig wieder her­stellte, ein Vorgang, der von einer schlechten Geldtheorie leider nicht verstanden wurde, so daß der öffentlichen Meinung heute das Be­wußtsein dieser Erfahrung fehlt. Wahrscheinlich ist dies das einzige Beispiel aus der neueren Krisengeschichte, in dem eine so riesige Zentralnotenbank in der Krise völlig richtig behandelt wurde.

Es gibt in bezug auf den Goldankaufspreis der Zentralbanken nur zwei Systeme: Festhalten eines bestimmten Kurses, zu dem die Noten­bank Gold ankauft, oder Freigabe und absichtliche Veränderung die­ses Kurses. Der erstere Weg ist das hervorragend bewährte Vorkriegssystem der gut verwalteten Länder (reine Goldwährung mit freiem Kurs der Noten, aber festem Ankaufspreis für Gold bei der Noten­bank); der andere ist Inflation oder Devalvation, die beide nur ver­schiedene Formen derselben Sache sind (Annahmezwang im Inlande und Veränderung des Goldankaufspreises der Notenbank). Daß man mit Inflation unter außerordentlichen Opfern und größten Zerstörun­gen die Arbeitslosenfrage vorübergehend lösen kann, ist bekannt. Der Beitrag von J. Fisher und Keynes bedeutet daher nichts neues, ins-



Arbeitslosigkeit, Umsatzkredit und Zahlungsmittelversorgung                                  183

besondere auch keine dauernde Gesundung, aber eine weitere Zerstö­rung des Kredits.

Eine Werterhöhung des Goldes, die zur Devalvation zwingt, liegt nicht vor, weil es die Warenpreise sind, die man durch die jahrlange Zerstörung des Umsatzkredits und des Absatzes immer mehr nach unten getrieben hat, ohne daß das Gold etwas damit zu tun hat.

Auch die Begründung der Devalvation durch die angebliche Kon­kurrenzunfähigkeit im Auslande und den Rückgang des Exports in­folge zu hoher Inlandspreise läßt sich nicht halten. Die Überteuerung der Waren hat in bestimmten Ländern ihre Ursache in der immer weiter getriebenen Preisregelung durch die Kartelle, die bei ihrer Preispolitik keine Grenzen kennen und dadurch Arbeitsbeschaffung und Währung ruinieren. Eine Eindämmung der Kartelltätigkeit würde ohne eigentliche Deflation zu einer wirksamen Preissenkung führen. Die Gesamtheit der Sparer hätte dann nicht die Kosten des zu weit getriebenen Eigennutzes zu bezahlen. Anstrengung der Produzenten in Qualität und Preis ist nötig; k